TomJakkobee
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Hmm. Schwere Körperverletzung ist in Austria juristisch also was anderes als in der BRD. Allerdings hat das Opfer trotzdem wohl eine Orbitabodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom erlitten. Das Lidhämaton, geschenkt, aber der Rest klingt eher wenig nach kurzfristigem Ausraster als nach einem nachhaltigem Gewaltproblem. So was sollte man nicht tun.Gegen Gersbeck wird nun definitiv Anklage erhoben und er muss Ende September vor Gericht erscheinen.