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Der Auszug aus den Regeln
4.2.1.12 Weltcup Finale
Beim Weltcup-Finale der laufenden Saison (NH, LH, FH), nur die anwesenden
30 besten Athleten des aktuellen Weltcupstandes sind beim letzten Einzelspringen
startberechtigt. Sollten sich unter diesen 30 Athleten nicht bis zu vier oder
mehr Athleten vom Veranstalterland befinden, so ist diese Nation berechtigt,
zusätzlich bis zu vier Athleten anzumelden.