Beim letzten AIBA-Kongress in der DomRep. gab es einige Beschlüsse zur Änderung der AIBA-Statuten. Hier die wichtigsten:
Neuer Artikel: Offene Wertung
1. Zu beschließen, dass der Punktestand am Ende einer jeden Runde und am Ende des Wettkampfes (nach Bekanntgabe des endgültigen Urteils) öffentlich sichtbar angezeigt wird.
2. Ernsthaft die Anzeige der individuellen (laufenden) Wertung eines jeden Punktrichters in Erwägung zu ziehen.
Neuer Artikel: Wettkampfentscheidungen
1. Die „akzeptierte“ Wertung eines jeden einzelnen Punktrichters zur Urteilsfindung nach einem Kampf zu nutzen, wobei die jeweils höchste und niedrigste Wertung für jeden der beiden Boxer unberücksichtigt bleibt und die übrigen drei Wertungen addiert werden, um das endgültige Resultat zu ermitteln. Im Falle eines Unentschieden ist die endgültige Entscheidung durch die Punktrichter zu treffen, die entweder den roten oder blauen Knopf drücken.
Regel X.D. Neutralität. Regel X. D, Absatz 6 ersetzen durch:
„Bei allen Wettkämpfen wird das Kampfgericht durch die Kampfrichterkommission mittels elektronischer Auslosung am Ring vor dem jeweiligen Kampf benannt.“
Regel X.D. Neutralität. Regel X.D., Absatz 6 ersetzen durch:
„Die Benennung des Kampfgerichts erfolgt bei allen Wettkämpfen mittels Computer und der dafür bestimmten AIBA-Software.“
Regel X durch einen neuen Absatz ergänzen:
„Die ‚Auslosung des Kampfgerichts erfolgt nicht auf mechanischem Wege, sondern mit Hilfe eines Computers und eines dafür entwickelten Softwareprogramms.“
Regel XII durch einen neuen Absatz G ergänzen:
“Die Ergebnisse sind in einer ‚laufenden Wertung’ bekannt zu geben.“
In Regel XVII einen neuen Absatz „Laufende offene Wertung“ einfügen:
„Für die Zuschauer ist das Ergebnis sichtbar. Der Punktestand wird unverzüglich den Ecken angezeigt. Die fünf Punktrichter können das Ergebnis während des Kampfes nicht sehen.“
Regel XVII.A. Direktiven: folgende Ergänzungen vornehmen:
„Wenn das CSS (Chowdhrysche Wertungssystem) nicht zur Verfügung steht, wird vom Kampfgericht bzw. vom Punktrichter ein Hand-Zählgerät oder „Clicker“ verwendet. Am Ende des Kampfes trägt jedes Mitglied der Jury oder des Kampfgerichts sein Ergebnis ein und unterschreibt das entsprechende Formular.“
Regel X.D. Neutralität - wie folgt ergänzen:
„Ein Punktrichter von jedem Kontinent der beiden Boxer und drei (3) Punktrichter von den anderen drei Kontinenten, aber nicht mehr als zwei (2) Punktrichter von ein und demselben Kontinent.“
Die Benennung des Kampfgerichts durch Auslosung gewährleistet Neutralität bei Beachtung der folgenden Punkte:
* dass die Mitglieder des Kampfgerichts von mindestens drei Kontinenten kommen;
* dass sie nicht aus den gleichen Ländern wie die Boxer sind;
* dass es einem Ring-/Punktrichter, der früher in dem gleichen Lande gelebt hat und die gleiche Nationalität hatte wie einer der Boxer, verboten ist, in dessen Kampf zu amtieren;
* dass ein Ring-/Punktrichter nicht im Kampf eines Boxers, der zu einem früheren Zeitpunkt gegen ihn protestiert hat, amtieren sollte.
Regel VI.C. Wiegen. „Das Gewicht muss auf einer metrischen Skala angezeigt werden“ zu ersetzen durch: „Das Gewicht ist das von der Waage angezeigte, wobei der Körper bis auf eine Badehose oder Unterwäsche unbekleidet ist. Wenn notwendig, legt der Boxer die Unterwäsche erst auf der Waage ab“.
Regel VII.A. Auslosung. Die Auslosung für die Olympischen Spiele sollte mindestens einen vollen Monat vor deren Beginn stattfinden. Sie sollte in der für die Olympischen Spiele ausgewählten Stadt oder an einem anderen, von der AIBA festgelegten Ort angesetzt und durchgeführt werden.“
Regel XVI.A. Typen. In Regel XVI. 3b, 2) den Passus: „Im Falle einer Verletzung im Finalkampf einer AIBA-Meisterschaft oder des olympischen Boxturniers, eines internationalen Turniers oder eines Länderkampfes geht das Urteil an den Boxer, der bis zum Zeitpunkt der Verletzung die höhere Punktzahl erzielt hat, wenn die Verletzung nach Beendigung der ersten Runde eingetreten ist. Tritt die Verletzung in der ersten Runde einer Meisterschaft oder eines Turniers auf, wird der unverletzte Boxer zum Sieger erklärt. In einem Länderkampf kann eine solche Verletzung in der ersten Rund zu einem Unentschieden führen.“ zu ersetzen durch: „Im Falle einer Verletzung, die in einer Runde des Finalkampfes einer AIBA-Meisterschaft oder des olympischen Boxturniers, eines internationalen Turniers oder eines Länderkampfes auftritt, lautet die Entscheidung „RSCI“ und der unverletzte Boxer wird zum Sieger erklärt“.
Artikel III.D. Repräsentation. Die Formulierung : „Eine Person, die eine Führungsposition in einer Profi-Boxorganisation inne hatte oder hat, kann weder dem Exekutivkomitee der AIBA als Mitglied angehören, noch eine Führungsposition in der AIBA oder einer ihrer Kommissionen bekleiden oder als Kongressdelegierter fungieren“ zu ersetzen durch: „“Eine Person, die eine Position in einer Profi-Boxorganisation bekleidet oder früher bekleidet hat, kann in keiner Funktion Mitglied der AIBA oder einer ihrer Kommissionen oder Mitgliedsverbände sein, noch als Delegierter zum AIBA-Kongress in Erscheinung treten“.