Weil er die Kritieren um ein Visum zu bekommen nicht erfüllt !!
Aber deswegen muss er ja nicht freiwillig verzichten. Die Beantragung eines Visums auf das evtl., oder auch relativ sicher, kein Anspruch besteht, ist weder verboten noch verwerflich. Ich kann auch einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen, der wird aber Abschlägen beschieden werden.
Und wenn mir die Behörden eine Frist von 2 Wochen zur Einreichubg von Unterlagen setzt, aber nach 1 Woche abschägig entscheidet, dann ist die Zurückweisung falsch und rechtswidrig.
Wie dann die weitere Vorgehensweise in Australien ist, weiß ich nicht, jedenfalls muss Djokovic nicht auf seinen Antrag verzichten.
Problematisch wird es erst, wenn die Angaben, auf deren Grundlage er den Antrag gestellt hat. Zum Beispiel, der PCR Test wäre nachweislich falsch positiv gewesen.