O-Scoring: Tom Schwarz vs. Kostiantyn Dovbyshchenko (inkl. Undercard) | Der Cancel-Showdown aus der Getec-Arena | Prime Fight


Brennov

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Wenn der so drauf ist wie ihr andeutet, dann überlebt der hier eh nicht lange. Im Gegensatz zu Boxen.de wird unser Forum nämlich moderiert...
Das sollte kein problem sein, im gegensatz zu gladio neige ich nicht dazu andere forenuser zu beleidigen oder ihnen schläge anzudrohen. ihm passt nur nicht, dass ich eine zugegebenermaßen völlig andere meinung als er vertrete und ihm auch regelmäßig widerspreche. sollte eigentlich im einen forum normalität sein!
 

Deontay

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Schwarz liefert sich mit einen Journeyman einen Kampf auf Leben und Tod und alle sprechen vor einer super Leistung von Schwarz...

Man muss natürlich auch die Rahmenbedingungen berücksichtigen. Schwarz hat vor dem Kampf seit 2019 eine Profirunde gesehen. Er war komplett ohne Wettkampfpraxis über Jahre gesehen, hat dann direkt einen 10-Runder geboxt. Das war schon sehr ambitioniert.
Der Gegner war es ebenfalls. Der kam wirklich trainiert in den Ring, hatte eine lange Vorbereitungszeit. Und am Ende gab es in Schwarz Karriere kaum einen Gegner, der solch eine Qualität aufweist. Wir können das gerne mal versuchen einzuordnen.

-Vaclav Pejsar 2015
-Konstantin Airich 2015
-Ilja Mezencev 2015 und 2019
-Dennis Lewandowski 2016
-Samir Nebo 2018
-Senad Gashi 2018

Das sind für mich die stärksten Gegner von Tom Schwarz zuvor gewesen (Fury nicht berücksichtigt). Gashi ist natürlich der mit Abstand beste Gegner davon gewesen, dort gewann Schwarz aber nur kontrovers via DQ. Ansonsten sehe ich keinen Boxer, der zwingend über Dovbyshchenko gestellt werden muss. Eventuell Lewandowski noch, weil er damals nicht so fett unterwegs war, aber tendenziell eher auch nicht.
Das bedeutet am Ende, dass Schwarz neben Gashi seinen besten Karriereerfolg erzielt hat, das nach einer sehr langen Pause. Das spricht für ein sehr ambitionierteres Matchmaking, und wieso sollte Schwarz nach 4 Jahren Ringabstinez plötzlich mühelos solche großen Siege erzielen? Das ist unrealistisch. Natürlich wird er sich nun mit jedem Kampf auch steigern müssen, aber für den Anfang ist das ein guter Erfolg gewesen.
 

HamburgBuam

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Das sind für mich die stärksten Gegner von Tom Schwarz zuvor gewesen (Fury nicht berücksichtigt). Gashi ist natürlich der mit Abstand beste Gegner davon gewesen, dort gewann Schwarz aber nur kontrovers via DQ. Ansonsten sehe ich keinen Boxer, der zwingend über Dovbyshchenko gestellt werden muss. Eventuell Lewandowski noch, weil er damals nicht so fett unterwegs war, aber tendenziell eher auch nicht.

Nichts für ungut, aber ich habe den Eindruck, dass du den Dovby einen Tick überschätzt.
 

Gladio

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Das sollte kein problem sein, im gegensatz zu gladio neige ich nicht dazu andere forenuser zu beleidigen oder ihnen schläge anzudrohen. ihm passt nur nicht, dass ich eine zugegebenermaßen völlig andere meinung als er vertrete und ihm auch regelmäßig widerspreche. sollte eigentlich im einen forum normalität sein!
Pass mal auf du kleiner dreckiger Lügner. Lass meinen User Tag da raus. Halt einfach dein Klappe, wenn es um mich geht. Ich habe dir noch nie Schläge e angedroht. Im Gegensatz zu anderen Usern vib Boxen.de.
Seit du hier angekommen bist, tust du genau das gleiche wie auf boxen.de. Du lügst du denouncierst, du verteidigst Straftäter und bagatellisierst ihre Straftaten. Du akzeptierst kein Nein. Du provozierst bis aufs Blut.

@Max Power Ich möchte darum bitten das User @Brennov meine Postings nicht zitieren darf. Ausserdem bitte ich darum das er mich nicht tagged darf, falls das möglich wäre.
 

Deontay

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@Gladio @Brennov

Ich verstehe, dass bei einem Tom Schwarz-Kampf auch die vorherige Gewalttat eine signifikante Aufmerksamkeit erhält. Das ist jedoch kein Grund, irgendwelche privaten Vorgeschichten von anderen Plattformen hier öffentlich zu 'diskutieren'.

Klärt das bitte privat oder ignoriert euch einfach gegenseitig. Was jedoch nicht akzeptabel ist, ist ein ständiges Eingehen auf irgendwelche privaten Vorgeschichten, einschließlich neuer Vorwürfe usw.
Das hat auch nicht sonderlich viel mit dem Thema zu tun, weshalb ich neue Postings in dieser Richtung konsequent löschen werde.

Dankeschön :)
 

Gladio

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@Deontay

Brennov versteht kein Nein. Ich habe ihn klar und deutlich aufgefordert mich in Ruhe und unerwähnt zu lasse. Meinen Boxen.de Account habe ich wegen diesem User gelöscht. Ich will das der Typ mich nicht mehr erwähnen darf. Der User ist nicht ganz sauber und stalked wie irre. Tut mir leid. Ich bin nicht damit einverstanden das dieses Thema so einfach behandelt wird und möchte @Max Power nochmal um Stellungnahme zu meinem Wunsch bitten.

Danke @Deontay das du versuchst das mit Vernunft zu moderieren, aber das kann ich nicht so einfach abtuen.
 

Max Power

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Das ist technisch nicht möglich, tut mir leid. Du kannst einen User natürlich auf Ignore setzen, dann siehst du die Beiträge des Users nicht mehr und dementsprechend kriegst du auch keine Benachrichtigungen mehr, wenn du markiert wirst. Aber dass ein User bestimmte anderer User nicht mehr zitieren oder markieren kann, gibt die Forensoftware nicht her.
 

HamburgBuam

Adalaide Byrd
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Man sieht hier übrigens sehr gut, weshalb ich Boxen.de in den letzten Jahren gemieden habe. Sehr viel Streit und niemand, der Ordnung reinbrachte. Nennt es spießig, aber da lobe ich mir doch unser friedliches Forum.
 

Roberts

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hierzu müsste es aber klar regelungen geben wann und wie das passieren soll. im fall schwarz ist nämlich strafrechtlich absolut nicht übrig geblieben, das verfahren wurde eingestellt es kam zu keinerlei verurteilung!
Es ist zwar zu keiner Verurteilung gekommen, es ist aber sehr wohl zur Feststellung von Fehlverhalten von beiden Seiten gekommen. Das Gericht hat festgestellt, dass das Merkmal einer gefährlichen Körperverletzung nicht vorgelegen hat, Herr Schwarz aber sehr wohl den Tatbestand der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) erfüllt hat und letztlich hat die Tatsache, dass von der Gegenseite nach Aussage einer Zeugin ebenfalls der Tatbestand einer einfachen Körperverletzung erfüllt wurde, dazu geführt, dass man das strafrechtlich relevante Verhalten als Bagatelldelikt eingestuft und das Verfahren eingestellt hat. Insoweit ist die Aussage irreführend, dass strafrechtlich absolut nichts übrig geblieben ist. Die Einstellung eines Verfahrens durch das Auferlegen einer Geldauflage stellt ein vereinfachtes Erledigungsverfahren bei "mittlerer Kriminalität" dar (§ 153a StPO), wobei das Akzeptieren einer solchen Geldauflage oftmals auch durch den Zahlenden aus verfahrensökonomischen Gründen erfolgt und nicht automatisch mit der Anerkennung einer Schuld verbunden ist. Der Ausspruch des Richters „Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können.“ ist in diesem Zusammenhang mindestens mal als vom Ausdruck her fragwürdig zu betrachten.
Der Richter wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es mildere Mittel zur Abwehr eines ebenfalls rechtswidrigen Angriffs auf die eigene Gesundheit durch eine erkennbar körperlich unterlegene Person gibt und Herr Schwarz das hätte berücksichtigen müssen (Verhältnismäßigkeit der Mittel).
In der Sache selbst dürfte unzweifelhaft sein, dass der Schlag eines Schwergewichtsboxers andere Wirkung erzielt, als der einer darauf nicht trainierten Frau. Vor diesem Hintergrund und im Gegensatz zu der fragwürdig formulierten Aussage des Richters bleibt jedem Menschen mit ein bisschen Verstand festzustellen, dass auch abseits einer strafrechtlichen Verurteilung das Verhalten von Herrn Schwarz im Hinblick auf die zu erwartende Schadenswirkung einfach nur asozial und dämlich ist.
Für Menschen, deren Körper keine Waffe ist, die sich daher externer Waffen bedienen, ist im deutschen Recht eine waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung vorgesehen. Moralisch kann man diese Kriterien durchaus auf einen Profiboxer, übertragen dessen Körper eine Waffe ist:
"Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen [...] missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden."
Insofern kann man die Forderungen nach einem Boykott sehr wohl nachvollziehen und die Tatsache, dass Herr Schwarz sich nun öffentlich äußert, ohne mit dem Opfer seiner Tat den Ausgleich zu suchen, ist auch nicht geeignet, den Worten der Umkehr Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Ich halte Hinweise auf das Fehlverhalten anderer Boxer in der Vergangenheit und dem Umgang damit in diesem Zusammenhang für wenig zielführend.
 

Brennov

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Es ist zwar zu keiner Verurteilung gekommen, es ist aber sehr wohl zur Feststellung von Fehlverhalten von beiden Seiten gekommen. Das Gericht hat festgestellt, dass das Merkmal einer gefährlichen Körperverletzung nicht vorgelegen hat, Herr Schwarz aber sehr wohl den Tatbestand der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) erfüllt und letztlich hat die Tatsache, dass von der Gegenseite nach Aussage einer Zeugin ebenfalls der Tatbestand einer einfachen Körperverletzung erfüllt wurde, dazu geführt, dass man das strafrechtlich relevante Verhalten als Bagatelldelikt eingestuft und das Verfahren eingestellt hat. Insoweit ist die Aussage irreführend, dass strafrechtlich absolut nichts übrig geblieben ist. Die Einstellung eines Verfahrens durch das Auferlegen einer Geldauflage stellt ein vereinfachtes Erledigungsverfahren bei "mittlerer Kriminalität" dar (§ 153a StPO). Der Ausspruch des Richters „Der Schlag hätte anders ausgeführt werden können und müssen und als Profiboxer muss man in der Lage sein, das dosieren zu können.“ ist in diesem Zusammenhang mindestens mal als vom Ausdruck her fragwürdig zu betrachten.
Der Richter wollte damit zum Ausdruck bringen, dass es mildere Mittel zur Abwehr eines ebenfalls rechtswidrigen Angriffs auf die eigene Gesundheit durch eine erkennbar körperlich unterlegene Person gibt und Herr Schwarz das hätte berücksichtigen müssen (Verhältnismäßigkeit der Mittel).
In der Sache selbst dürfte unzweifelhaft sein, dass der Schlag eines Schwergewichtsboxers andere Wirkung erzielt, als der einer darauf nicht trainierten Frau. Vor diesem Hintergrund und im Gegensatz zu der fragwürdig formulierten Aussage des Richters bleibt jedem Menschen mit ein bisschen Verstand festzustellen, dass auch abseits einer strafrechtlichen Verurteilung das Verhalten von Herrn Schwarz im Hinblick auf die zu erwartende Schadenswirkung einfach nur asozial und dämlich ist.
Für Menschen, deren Körper keine Waffe ist, die sich daher externer Waffen bedienen, ist im deutschen Recht eine waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung vorgesehen. Moralisch kann man diese Kriterien durchaus auf einen Profiboxer, übertragen dessen Körper eine Waffe ist:
"Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen [...] missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden."
Insofern kann man die Forderungen nach einem Boykott sehr wohl nachvollziehen und die Tatsache, dass Herr Schwarz sich nun öffentlich äußert, ohne mit dem Opfer seiner Tat den Ausgleich zu suchen, ist auch nicht geeignet, den Worten der Umkehr Glaubwürdigkeit zu verleihen.
Ich halte Hinweise auf das Fehlverhalten anderer Boxer in der Vergangenheit und dem Umgang damit in diesem Zusammenhang für wenig zielführend.
Nett geschrieben, trotzdem sind diese feststellungen des richters eben nicht gleichbedeutend mit einem urteil.
ein dauerhaftes berufsverbot zu erteilen, deswegen halte ich für ziemlich übertrieben. schwarz hatte auch seinen schaden an der sache, das hat ihn sicher auch mehr als 50.000€ gekostet. vielleicht ist ein ausgleich mit der anderen partei auch gar nicht möglich und macht keinen sinn weil die auch keinen "frieden" und ausgleich wollen schon mal jemand daran gedacht. wissen tuen es nur die beteiligten.
ich denke ausklären können wir es hier auch nicht und es wird immer die beiden Versionen geben. vermutlich ist hier keiner der beiden parteien unschuldig und damit sollte man es auch bewenden lassen.
 

Roberts

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Nett geschrieben, trotzdem sind diese feststellungen des richters eben nicht gleichbedeutend mit einem urteil.
Was es eben auch nicht braucht. Es gibt unterhalb eines Urteils im Sinne einer Verurteilung strafprozessrechtliche Mittel, die trotzdem das vorliegen strafbarer Handlungen feststellen. Was dann folgt ist ein Abwägungsprozess im Hinblick auf die Frage, ob es sich um eine Bagatelle im strafrechtlichen Sinne handelt und ob auch sonst kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Kurzum: Dass es im Hauptverfahren inkl. Hauptverhandlung keine Verurteilung gibt, bedeutet nicht, dass es kein vorwerfbares Verhalten gab.
ein dauerhaftes berufsverbot zu erteilen, deswegen halte ich für ziemlich übertrieben.
Ein dauerhaftes Berufsverbot muss es gar nicht geben. Die Verärgerung scheint alleine schon darin zu bestehen, dass Herr Schwarz bisher kein angemessenes Verhalten im Hinblick auf sein Opfer gezeigt hat (siehe unten). Das kann man natürlich anders sehen, ich stelle es mir aber schwer vor, dies so zu betrachten.
schwarz hatte auch seinen schaden an der sache, das hat ihn sicher auch mehr als 50.000€ gekostet.
Hier geht es um Ursache und Wirkung. Die Ursache für den Schaden, den er jetzt hat, hat Herr Schwarz selbst gesetzt. Die Kosten, die ihm entstanden sind, hat er selbst verursacht. Das er in Folge der Geldauflage auch die Verfahrenskosten der beteiligten Parteien zu tragen hat, ist nur folgerichtig.
vielleicht ist ein ausgleich mit der anderen partei auch gar nicht möglich und macht keinen sinn weil die auch keinen "frieden" und ausgleich wollen schon mal jemand daran gedacht. wissen tuen es nur die beteiligten.
Das ist doch ein Nullargument. Natürlich weiß hier keiner wirklich, was zwischen den Beteiligten bisher abgelaufen ist. Trotzdem ergeben die in der Öffentlichkeit getätigten Aussagen nach der Einstellung des Strafverfahrens ein klares Gesamtbild: Herrn Schwarz wurde nach den öffentlichen Protesten und Kooperationsabsagen nahegelegt, Reue zu zeigen und sich bei seinem Opfer zu entschuldigen. Er kommt dem öffentlichkeitswirksam durch eine veröffentlichte Stellungnahme nach. Das sieht keineswegs nach einer Handlung aus freiwilligen Stücken mit der Absicht eines Ausgleichs aus, sondern nach dem Versuch, die Nummer in der Öffentlichkeit vom Tisch zu kriegen und so die eigenen Nachteile zu minimieren. Zugleich macht er aber deutlich, dass er (und ebenfalls der Rest seiner Familie) Opfer seien, da sie öffentlich immer wieder an den Pranger gestellt, bedroht und beleidigt worden seien. Dies kommt, obwohl es nichts mit dem eigentlichen Opfer zu tun hat, einer Relativierung der Tat und seiner Folgen gleich. Jetzt kann man sich hinstellen und sagen: "Die Behauptung des Vaters sei unwahr, dass sich Herr Schwarz nie bei seinem Opfer gemeldet hat" und ja, dass kann hier keiner überprüfen. Aus der zuvor geschilderten Kausalkette wird aber deutlich, dass die Version des Vaters des Opfers zur Darstellung von Herrn Schwarz passt, der sich bei seinem Opfer öffentlich per Erklärung "entschuldigt", anstatt den Ausgleich mit dem Opfer persönlich zu suchen.
ich denke ausklären können wir es hier auch nicht und es wird immer die beiden Versionen geben. vermutlich ist hier keiner der beiden parteien unschuldig und damit sollte man es auch bewenden lassen.
Ob nur eine Partei sich schuldig gemacht hat oder beide ist hier völlig irrelevant. Herr Schwarz war bezogen auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel Derjenige, der den nachweislich erheblichen Schaden verursacht hat und nicht umgekehrt und er spricht in diesem Zusammenhang selbst von Fehlern, die er gemacht habe und dass es nie hätte passieren dürfen. Wenn man dies bedenkt, gibt es solange kein Ausgleich mit dem Opfer besteht, keinen Grund, es dabei bewenden zu lassen.
 

Easy

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Das dreht sich doch alles im Kreis hier. Im Kern geht es doch nur darum, dass die große Mehrheit das Verhalten von Schwarz als no go, asozial und widerlich empfindet und das auch meiner Meinung nach zu recht. Alles andere ist doch dann nur noch die persönliche Meinung, dass eine härtere Strafe angemessener gewesen wäre und er günstig davongekommen ist. Kann man drüber diskutieren. Aber sich nur darauf zu stützen, das man Schwarz in Ruhe lassen soll, weil er nicht verurteilt wurde, ist doch absolut schwach...Wenn sich Schwarz eines geben muss, dann auf jeden Fall der Kritik an seinem Fehlverhalten. Das wird irgendwann vergessen, aber ist eben derzeit aktuell und da darf er auch nicht weinen...
 

Ferenc H.

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Das dreht sich doch alles im Kreis hier. Im Kern geht es doch nur darum, dass die große Mehrheit das Verhalten von Schwarz als no go, asozial und widerlich empfindet und das auch meiner Meinung nach zu recht. Alles andere ist doch dann nur noch die persönliche Meinung, dass eine härtere Strafe angemessener gewesen wäre und er günstig davongekommen ist. Kann man drüber diskutieren. Aber sich nur darauf zu stützen, das man Schwarz in Ruhe lassen soll, weil er nicht verurteilt wurde, ist doch absolut schwach...Wenn sich Schwarz eines geben muss, dann auf jeden Fall der Kritik an seinem Fehlverhalten. Das wird irgendwann vergessen, aber ist eben derzeit aktuell und da darf er auch nicht weinen...
Das ist auch richtig so, natürlich darf auch ein Tom Schwarz sich gegen eine Frau wehren aber mit seiner trainierten Faust zuschlagen geht nicht, zu boden schubsen also die hystieren Dame auf dem Hosenbund zu setzten hätte auch auf der anderen Seite mehr gebracht
 

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Bankspieler
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Wobei ich schon finde, dass man das Profiboxen/Privatleben trennen muss aufgrund der geltenden "Rechtssysteme". Schwarz hat Sch.... gebaut, keine Frage. Allerdings gibt das umgekehrt noch kein Recht für Verbände oder TV-Sender aktuell anhand geltender Rechtsgrundlagen hier auf moralisch zu tun, Gleichheitsgrundsätze über den Haufen zu werfen und weitere "Strafen" zu verhängen oder verlangen, erst recht, wenn man das Ganze allein aus Eigennutz/Medieninteresse ausschlachtet. Kritik oder Meinungsbildung ist davon natürlich nicht betroffen, solange sie sachlich oder subj. im gesetzlichen Rahmen bleibt, keine Frage.
Die Forderung nach Verhängung einer Boxsperre/einem Boxverbot für "Straftäter" würde ich persönlich schon begrüssen, aber wie gesagt: dann müssen dafür die sportgerichtlichen Voraussetzungen geschaffen bzw. wenn vorhanden durchgeführt werden. Im Olympischen Boxen z.B. kann man ja bereits wegen eigentlich Bagatellen aus dem Verband ausgeschlossen werden, was bei manchen indirekt auch einem Berufsverbot gleichkommen kann, wenn man damit seine Brötchen verdient.
 
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