Premier League 2019-20


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KOH76

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Finde ich auch absolut okay, wenn ein Spieler dies für sich selbst so entscheidet.
Trotzdem muss die Konsequenz dann sein, dass er massiv auf Gehalt verzichtet. Er kann nicht ein horrendes Gehalt kassieren, wenn er seinem Job nicht nachgeht. Und dieser Verzicht sollte ebenfalls freiwillig von seiner Seite kommen.

Ein Spieler sollte in diesem Fall gar kein Gehalt bekommen. Bei Kante scheint der Verein aber in die Entscheidung eingebunden zu sein, von daher liegt der Fall dort wohl etwas anders. Grundsätzlich sollte aber der Grundsatz keine Arbeit = kein Lohn gelten.
 

Angliru

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Ein Spieler sollte in diesem Fall gar kein Gehalt bekommen. Bei Kante scheint der Verein aber in die Entscheidung eingebunden zu sein, von daher liegt der Fall dort wohl etwas anders. Grundsätzlich sollte aber der Grundsatz keine Arbeit = kein Lohn gelten.
So einfach ist das Arbeitsrecht (zum Glück) aber nicht ;). An oberster Stelle steht da nun mal die körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers und wenn die nicht gewährleistet werden kann, sieht die Sache schon etwas komplizierter aus. Wäre sicherlich ein sehr interessanter Fall für die Gerichte, ob Kante weiter Anspruch auf Gehalt hätte, wenn er aufgrund der gesundheitlichen Bedenken (Vorfälle in der Familie, eigene Erkrankungen) nicht normal wieder am Spielbetrieb teilnehmen kann. Home-Office geht ja schlecht :clowns:.

Mal gucken, wie es dann wirklich mit Kante weitergeht. Kann ihn aufgrund der Vorgeschichten durchaus verstehen, aber das würde im Endeffekt ja bedeuten, dass er bis zum Ende der Krise nicht mehr spielen kann. Kurzfristig wird sich ja nicht viel ändern.
 

KOH76

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So einfach ist das Arbeitsrecht (zum Glück) aber nicht ;). An oberster Stelle steht da nun mal die körperliche Unversehrtheit des Arbeitnehmers und wenn die nicht gewährleistet werden kann, sieht die Sache schon etwas komplizierter aus. Wäre sicherlich ein sehr interessanter Fall für die Gerichte, ob Kante weiter Anspruch auf Gehalt hätte, wenn er aufgrund der gesundheitlichen Bedenken (Vorfälle in der Familie, eigene Erkrankungen) nicht normal wieder am Spielbetrieb teilnehmen kann. Home-Office geht ja schlecht :clowns:.

Mal gucken, wie es dann wirklich mit Kante weitergeht. Kann ihn aufgrund der Vorgeschichten durchaus verstehen, aber das würde im Endeffekt ja bedeuten, dass er bis zum Ende der Krise nicht mehr spielen kann. Kurzfristig wird sich ja nicht viel ändern.

Im deutschen Arbeitsrecht ist das sogar sehr einfach. Es gibt kein Geld. Das wäre überhaupt nicht interessant, sondern völlig eindeutig. Die einzige Frage wäre, ob eine auf die Verweigerung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gestützte Abmahnung oder Kündigung wirksam wäre. Diese Frage wird sich bei einem Profifußballer aber natürlich nicht stellen.
 

Angliru

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Im deutschen Arbeitsrecht ist das sogar sehr einfach. Es gibt kein Geld. Das wäre überhaupt nicht interessant, sondern völlig eindeutig. Die einzige Frage wäre, ob eine auf die Verweigerung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gestützte Abmahnung oder Kündigung wirksam wäre. Diese Frage wird sich bei einem Profifußballer aber natürlich nicht stellen.
Man kann aber nach BGB § 275 Abs. 3 die Leistung verweigern, wenn z.B. dadurch die eigene Gesundheit erheblich gefährdet wird.
(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
Mein Chef kann auch nicht verlangen, dass ich ab sofort mit einer Tastatur arbeite, die statt Tasten Rasierklingen besitzt ;).

Ich sage keinesfalls, dass Kante zwingend Anspruch auf eine weitere Zahlung seiner Gehälter hätte. Dennoch sehe ich es nicht so eindeutig, da aus Sicht des Spielers eine erhebliche Verschlechterung der Arbeitsumstände vorliegen, die seine eigene Gesundheit stark gefährden können - aufgrund der Vorgeschichten sicherlich auch deutlich mehr, als bei anderen Spielern. Da müsste es doch erstmal geklärt werden, ob es dem betreffenden Spieler zugemutet werden kann, dass er mit dem vorliegenden Hygienekonzept wieder trainieren und spielen kann. Und falls nicht, hat er entweder Anrecht auf die Gehaltszahlung oder kann fristlos kündigen. Im normalen Arbeitsverhältnis würde man wahrscheinlich sowieso erstmal die üblichen 6 Wochen bei vollem Lohnausgleich krank machen und schauen, was danach passiert :clowns:

Ist aber alles nur Spekulation, in dem Fall sieht es ja sowieso so aus, dass sich Spieler und Verein einigen, was ja auch Sinn macht.
 

KOH76

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Man kann aber nach BGB § 275 Abs. 3 die Leistung verweigern, wenn z.B. dadurch die eigene Gesundheit erheblich gefährdet wird.

Mein Chef kann auch nicht verlangen, dass ich ab sofort mit einer Tastatur arbeite, die statt Tasten Rasierklingen besitzt ;).

Das ist richtig, das Recht auf Verweigerung der Leistung würde aber mit dem Verlust des entsprechenden Gehaltsanspruchs einhergehen, vgl. § 326 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Frage der Unzumutbarkeit der Leistungserbringung betrifft wie gesagt höchstens die Wirksamkeit möglicher Abmahnungen/Kündigungen. Im Übrigen müsste schon ein besonderer Fall vorliegen, damit tatsächlich eine Unzumutbarkeit der Leistungserbringung besteht. Das wäre auch bei gesundheitlichen Vorbelastungen der absolute Ausnahmefall.

Der Tastaturvergleich ist völlig unpassend.

Ich sage keinesfalls, dass Kante zwingend Anspruch auf eine weitere Zahlung seiner Gehälter hätte. Dennoch sehe ich es nicht so eindeutig, da aus Sicht des Spielers eine erhebliche Verschlechterung der Arbeitsumstände vorliegen, die seine eigene Gesundheit stark gefährden können - aufgrund der Vorgeschichten sicherlich auch deutlich mehr, als bei anderen Spielern. Da müsste es doch erstmal geklärt werden, ob es dem betreffenden Spieler zugemutet werden kann, dass er mit dem vorliegenden Hygienekonzept wieder trainieren und spielen kann. Und falls nicht, hat er entweder Anrecht auf die Gehaltszahlung oder kann fristlos kündigen.

Kante hätte keinen Anspruch auf Gehalt. Auf welcher Rechtsgrundlage soll ein entsprechender Vergütungsanspruch bitte beruhen? Letzteres ist schlicht Unfug. Warum sollte ein Spieler, der aus Angst vor einer Infektion seine Leistung verweigert das Recht haben außerordentlich zu kündigen? Wo soll der wichtige Grund liegen?

Im normalen Arbeitsverhältnis würde man wahrscheinlich sowieso erstmal die üblichen 6 Wochen bei vollem Lohnausgleich krank machen und schauen, was danach passiert :clowns:

Das ist richtig. Lustig ist es nicht, würde es sich doch um einen Betrug zu Lasten des Arbeitgebers handeln.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hans Meyer

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Das ist richtig. Lustig ist es nicht, würde es sich doch um einen Betrug zu Lasten des Arbeitgebers handeln.

Bei Kante, Chelsea, Betrug und Gehalt muss ich daran denken:
(war vllt nicht jedem bekannt)

auch wenn es etwas unter ging, Troy Deeney, Kapitän von Watford, verzichtet auch auf eine Wiederaufnahme, da sein Baby Atembeschwerden hat
Wie viel Geld er dabei verliert ist ihm egal

Auch müssen alle Spieler und der gesamte Trainer- und Betreuerstab regelmässig getestet werden. Für Deeney ist die Gefahr dennoch zu gross: «Es braucht nur eine Person in der Gruppe. Ich will das nicht nach Hause bringen», so der Stürmer.

Mögliche finanzielle Einbussen, die er nun zu befürchten hat, kümmern ihn nicht – und das aus gutem Grund: «Ich habe meinen Vater verloren, meine Oma und meinen Opa. Ich habe mehr oder weniger jeden verloren, der mir etwas bedeutet. Für mich waren sie wichtiger als ein paar Pfund in meiner Tasche», sagt er. Ob die erwähnten Todesfälle in Zusammenhang mit dem Coronavirus stehen, sagte Deeney nicht. Grossbritannien ist mit rund 35'000 Covid-19-Todesopfern sehr stark von der Pandemie betroffen.

-bluewin-
 

Angliru

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@KOH76 Alles gut, deine Argumente passen (y).

Fand den Grundgedanken im ersten Moment nicht so abwegig. Wenn mir mein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, der meine Gesundheit nicht gefährdet, dann liegt ja der Ball eher beim Arbeitgeber.
 

KOH76

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Bei Kante, Chelsea, Betrug und Gehalt muss ich daran denken:
(war vllt nicht jedem bekannt)

auch wenn es etwas unter ging, Troy Deeney, Kapitän von Watford, verzichtet auch auf eine Wiederaufnahme, da sein Baby Atembeschwerden hat
Wie viel Geld er dabei verliert ist ihm egal



-bluewin-

Das ist stark von Kante(y) Ich kann weiter ihn und auch Deeney verstehen. Im Gegensatz zu Normalverdienern können diese sich ein solches Verhalten eben auch erlauben, da sie nicht auf das Geld angewiesen sein dürften.
 
G

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Guest
Besonders viel Mühe hat man sich bei dem Troy Deeney Artikel aber nicht gemacht.

Der Vater ist 2012 verstorben und arg lange danach suchen musste man nicht:

 

Hans Meyer

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Besonders viel Mühe hat man sich bei dem Troy Deeney Artikel aber nicht gemacht.

Der Vater ist 2012 verstorben und arg lange danach suchen musste man nicht:


Ja hatte ich mir auch gedacht ;) ging mir nur um das Zitat von Deeney und da hab ich es bei der Quelle belassen, hatte es vorher woanders gelesen
Das alle in seiner Familie in so kurzer Zeit an dem Virus gestorben sind, ist ja statistisch ja auch nicht sehr wahrscheinlich gewesen
 

KOH76

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@KOH76 Alles gut, deine Argumente passen (y).

Fand den Grundgedanken im ersten Moment nicht so abwegig. Wenn mir mein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, der meine Gesundheit nicht gefährdet, dann liegt ja der Ball eher beim Arbeitgeber.

Ich kann den Gedankengang auch nachvollziehen. Würde konsequent zu Ende gedacht aber bedeuten, dass ständig Arbeitnehmer das Recht zur Leistungsverweigerung hätten und dazu noch Gehalt beziehen würden. Das kann ja schon rein wirtschaftlich gesehen nicht funktionieren;)
 

Flöpper

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@KOH76 Alles gut, deine Argumente passen (y).

Fand den Grundgedanken im ersten Moment nicht so abwegig. Wenn mir mein Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, der meine Gesundheit nicht gefährdet, dann liegt ja der Ball eher beim Arbeitgeber.

Vielleicht nochmal ergänzend, weil du da im Prinzip durchaus einen Punkt hast und nicht so weit von der Wahrheit entfernt bist (glaube ich jedenfalls: @KOH76 möge mich korrigieren, ich bin kein Arbeitsrechtler - zum Glück ;)):

Wenn der Betrieb am Arbeitsplatz mit einer unzumutbaren Gesundheitsgefährdung aller Beschäftigter einhergehen würde, wäre sowohl die Aufforderung zur Arbeitsleistung unzulässig (§ 106 GewO) und es würde im Grundsatz weiterhin eine Pflicht zur Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bestehen, da das Betriebsrisiko dann beim Unternehmer liegt (§ 615 S. 3 BGB). Das gleiche gilt auch, wenn die Aufforderung zur Leistung durch den Arbeitnehmer im Einzelfall unzumutbar ist, etwa weil er dich auffordert, eine Tastatur zu benutzen, die Rasierklingen hat, oder aber in deinem Bürojob ein Hühnchenkostüm zu tragen, weil das so lustig aussieht. Auch dann ist die geforderte Weisung erstmal iSd § 106 GewO unzumutbar und soweit der Arbeitgeber im Übrigen seine Leistung anbietet ("Ich arbeite mit normaler Tastatur" oder "Ich arbeite ohne Kostüm"), geht sein Zahlungsanspruch nicht unter (§ 615 S. 1 BGB). Das ist dann eine Ausnahme zum oben genannten § 326 Abs. 1 BGB.

Das ist nur anders gelagert, wenn die üblicherweise geschuldete Tätigkeit einzelnen Arbeitnehmer aufgrund individueller Schwierigkeiten nicht möglich ist. So dann wohl auch hier, wenn eine Vorerkrankung besteht, die jemanden daran hindert, ganz normal Fußball zu spielen.

Ist aber mittlerweile schon ziemlich fernliegend und theoretisch. Sorry dafür. Ich wollte nur @Anglirus Ehre retten.
 

KOH76

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Vielleicht nochmal ergänzend, weil du da im Prinzip durchaus einen Punkt hast und nicht so weit von der Wahrheit entfernt bist (glaube ich jedenfalls: @KOH76 möge mich korrigieren, ich bin kein Arbeitsrechtler - zum Glück ;)):

Ich korrigiere :D:

Wenn der Betrieb am Arbeitsplatz mit einer unzumutbaren Gesundheitsgefährdung aller Beschäftigter einhergehen würde, wäre sowohl die Aufforderung zur Arbeitsleistung unzulässig (§ 106 GewO) und es würde im Grundsatz weiterhin eine Pflicht zur Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bestehen, da das Betriebsrisiko dann beim Unternehmer liegt (§ 615 S. 3 BGB).

Darum ging es nicht. Dieser Fall würde etwa bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung greifen, nicht aber in einem Fall wie dem Kantes, der nichts mit dem Betriebsrisiko zu tun hat. Ob das Betriebsrisiko im Pandemiefall überhaupt greift ist im Übrigen streitig. Ich bin dieser Meinung, es gibt aber auch anderweitige Ansichten, die ebenfalls gute Argumente haben. Ich halte es aber aus verschiedenen Gründen für unwahrscheinlich, dass ein solcher Fall entschieden wird.

Das gleiche gilt auch, wenn die Aufforderung zur Leistung durch den Arbeitnehmer im Einzelfall unzumutbar ist, etwa weil er dich auffordert, eine Tastatur zu benutzen, die Rasierklingen hat, oder aber in deinem Bürojob ein Hühnchenkostüm zu tragen, weil das so lustig aussieht. Auch dann ist die geforderte Weisung erstmal iSd § 106 GewO unzumutbar und soweit der Arbeitgeber im Übrigen seine Leistung anbietet ("Ich arbeite mit normaler Tastatur" oder "Ich arbeite ohne Kostüm"), geht sein Zahlungsanspruch nicht unter (§ 615 S. 1 BGB). Das ist dann eine Ausnahme zum oben genannten § 326 Abs. 1 BGB.

Das stimmt dem Grunde nach, ist aber, wie du selbst in der Folge anmerkst, nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar. Um richtig klugzuscheißen sind Annahmeverzug und Betriebsrisiko keine Ausnahmen zu § 326 Abs. 1 S. 1 BGB, sondern stehen ergänzend daneben.;)

Das ist nur anders gelagert, wenn die üblicherweise geschuldete Tätigkeit einzelnen Arbeitnehmer aufgrund individueller Schwierigkeiten nicht möglich ist. So dann wohl auch hier, wenn eine Vorerkrankung besteht, die jemanden daran hindert, ganz normal Fußball zu spielen.

Genau. Das ist dann aber nicht nur anders gelagert, sondern eine völlig andere Baustelle als die Beispiele bzgl Betriebsrisiko und Annahmeverzug.

Ist aber mittlerweile schon ziemlich fernliegend und theoretisch. Sorry dafür. Ich wollte nur @Anglirus Ehre retten.

Schleimer:D;) Ehrenrettung zu Gunsten von @Angliru ist mMn gar nicht nötig. Der Grundgedanke ist wie gesagt m.E. gut nachvollziehbar.
 

Max Power

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gestern hat man übrigens die Ergebnisse der zweiten Testreihe präsentiert: von 996 Tests bei Spielern und Betreuern gab es zwei positive Fälle. In der Championship ähnlich: 1.014 Tests, auch hier zwei positive Fälle.
 

Flöpper

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Für @KOH76

Darum ging es nicht. Dieser Fall würde etwa bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung greifen, nicht aber in einem Fall wie dem Kantes, der nichts mit dem Betriebsrisiko zu tun hat. Ob das Betriebsrisiko im Pandemiefall überhaupt greift ist im Übrigen streitig. Ich bin dieser Meinung, es gibt aber auch anderweitige Ansichten, die ebenfalls gute Argumente haben. Ich halte es aber aus verschiedenen Gründen für unwahrscheinlich, dass ein solcher Fall entschieden wird.

Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es im Fall Kante so ist, sondern von einer Gefährdung für alle Arbeitnehmer gesprochen. ;) Dass die Rolle einer Pandemie in diesem Kontext umstritten ist, überrascht mich zwar nicht, wenn man bedenkt, wer sich da mit welchen Interessen so im Schrifttum tummelt (mein Favorit: Anwaltsaufsätze!), ist aber schon eher etwas unnötig: Das klassische Lehrbuchbeispiel ist die Naturkatastrophe, wenn ich das recht entsinne. Da ist die Seuche jetzt nicht so fürchterlich weit von weg. Zugegeben: Da wirst du die Güte der Argumente besser nachvollziehen können als ich.

Das stimmt dem Grunde nach, ist aber, wie du selbst in der Folge anmerkst, nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar. Um richtig klugzuscheißen sind Annahmeverzug und Betriebsrisiko keine Ausnahmen zu § 326 Abs. 1 S. 1 BGB, sondern stehen ergänzend daneben.;)

Letzteres ist natürlich richtig und war eher der Versuch, das verständlich einzuordnen, ohne nun lang und breit auf den Unterscheid zwischen Betriebsrisiko und Unmöglichkeit einzugehen. Zu - nunmehr meiner - Ehrenrettung: Das Verhältnis von § 275-326 und § 615 ist zumindest im Schrifttum noch immer ziemlich nebulös/umstritten. Aber du hast natürlich recht: Die maßgebliche Rechtsprechung trennt da. Ich bin halt manchmal noch mit einem Bein im Elfenbeinturm ;).

Genau. Das ist dann aber nicht nur anders gelagert, sondern eine völlig andere Baustelle als die Beispiele bzgl Betriebsrisiko und Annahmeverzug.

Juristisch schon. Mit Blick auf den Lebenssachverhalt ist es da schon nicht so einfach, die unterschiedliche rechtliche Bewertung von Fällen, die auf den ersten Blick sehr ähnlich wirken, begreiflich zu machen. Den letztlich ist der maßgebliche Unterschied ja, ob die Weisung des Arbeitgebers für alle Beschäftigten unzumutbar ist (bzw. über das iRd Arbeitsverhältnis zumutbar zu verlangende hinausreicht), oder eben nur aufgrund in der Person des einzelnen Arbeitnehmers liegenden Gründen die Leistung im Einzelfall verweigert werden kann. Ich glaube auch, dass die Abgrenzung im Einzelfall nicht ganz so einfach ist (natürlich nicht im Kante-Fall, da ist es klar).

Im Allgemeinen gilt natürlich: Da kennst du dich besser aus, ich wollte nur nich auf mir sitzen lassen, diese Unterscheidung komplett verwischt/ignoriert zu haben.
 
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