Darum ging es nicht. Dieser Fall würde etwa bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung greifen, nicht aber in einem Fall wie dem Kantes, der nichts mit dem Betriebsrisiko zu tun hat. Ob das Betriebsrisiko im Pandemiefall überhaupt greift ist im Übrigen streitig. Ich bin dieser Meinung, es gibt aber auch anderweitige Ansichten, die ebenfalls gute Argumente haben. Ich halte es aber aus verschiedenen Gründen für unwahrscheinlich, dass ein solcher Fall entschieden wird.
Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass es im Fall Kante so ist, sondern von einer Gefährdung für alle Arbeitnehmer gesprochen.
Dass die Rolle einer Pandemie in diesem Kontext umstritten ist, überrascht mich zwar nicht, wenn man bedenkt, wer sich da mit welchen Interessen so im Schrifttum tummelt (mein Favorit: Anwaltsaufsätze!), ist aber schon eher etwas unnötig: Das klassische Lehrbuchbeispiel ist die Naturkatastrophe, wenn ich das recht entsinne. Da ist die Seuche jetzt nicht so fürchterlich weit von weg. Zugegeben: Da wirst du die Güte der Argumente besser nachvollziehen können als ich.
Das stimmt dem Grunde nach, ist aber, wie du selbst in der Folge anmerkst, nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichbar. Um richtig klugzuscheißen sind Annahmeverzug und Betriebsrisiko keine Ausnahmen zu § 326 Abs. 1 S. 1 BGB, sondern stehen ergänzend daneben.
Letzteres ist natürlich richtig und war eher der Versuch, das verständlich einzuordnen, ohne nun lang und breit auf den Unterscheid zwischen Betriebsrisiko und Unmöglichkeit einzugehen. Zu - nunmehr meiner - Ehrenrettung: Das Verhältnis von § 275-326 und § 615 ist zumindest im Schrifttum noch immer ziemlich nebulös/umstritten. Aber du hast natürlich recht: Die maßgebliche Rechtsprechung trennt da. Ich bin halt manchmal noch mit einem Bein im Elfenbeinturm
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Genau. Das ist dann aber nicht nur anders gelagert, sondern eine völlig andere Baustelle als die Beispiele bzgl Betriebsrisiko und Annahmeverzug.
Juristisch schon. Mit Blick auf den Lebenssachverhalt ist es da schon nicht so einfach, die unterschiedliche rechtliche Bewertung von Fällen, die auf den ersten Blick sehr ähnlich wirken, begreiflich zu machen. Den letztlich ist der maßgebliche Unterschied ja, ob die Weisung des Arbeitgebers für alle Beschäftigten unzumutbar ist (bzw. über das iRd Arbeitsverhältnis zumutbar zu verlangende hinausreicht), oder eben nur aufgrund in der Person des einzelnen Arbeitnehmers liegenden Gründen die Leistung im Einzelfall verweigert werden kann. Ich glaube auch, dass die Abgrenzung im Einzelfall nicht ganz so einfach ist (natürlich nicht im Kante-Fall, da ist es klar).
Im Allgemeinen gilt natürlich: Da kennst du dich besser aus, ich wollte nur nich auf mir sitzen lassen, diese Unterscheidung komplett verwischt/ignoriert zu haben.