Jetzt wird es aber bunt:
a) 14-Tage-Fernabsatz: Die Ware ist nahezu ungebraucht. Weist sie Gebrauchsspuren auf, kann der Händler einen Abschlag aushandeln. Nichts anderes steht in ca. 99% der AGBs die ich kenne. Was denkst du, warum der Abschlag denn überhaupt in Frage kommt? Richtig, weil damit der entgangene Wert beglichen wird.
Glaubst du ernsthaft, MS schert es einen Dreck, wenn ein Händler ne Neukonsole statt einer Gebrauchtkonsole an jammernde Kunden herausgibt? :laugh2: MS kann sich einfach hinstellen und sagen: "Hättest sie einfach nur zu meinem Reparaturprogramm schicken müssen - Pech gehabt!". Für die Kulanz des Händlers muss MS kein Geld ausgeben.
Beweise mir erstmal, dass der Händler von MS eine Reparation/Ersatzlieferung bekommt, dann wird da vielleicht ein Schuh daraus.
[Der Händler kann MS gar nicht zu einer Reparation zwingen, da MS durch Verweis auf das für den Händler kostenlose Reparaturprogramm schon Abhilfe schafft. Mithin ist eine Einigung auf freiwilliger Basis immernoch möglich, so MS das Interesse hat den Händler nicht zu vergraulen. In diesem Fall kann der Händler diese Reparation an den Kunden weitergeben. Ich kann mir aber keinen Fall vorstellen, wo das notwendig sein sollte, da a) Händler für gewöhnlich nicht so dumm sein sollten MS und seiner Rechtsabteilung das anzukreiden und b) Händler kein Interesse daran haben einen umsatzträchtigen Artikel wegen ihrer eigenen Dummheit zu riskieren.]
Schön für dich, ändert aber überhaupt nichts am System.Was ist NAHEZU ungebraucht? Gerät bekommen, ausgepackt, ausprobiert - keine Gebrauchsspuren, wieder sorgfältig in Originalkarton eingepackt und zurückgeschickt - fertig! So wird das Millionenfach gemacht. Ich musste noch nie nen Abschlag zahlen. Habe oft 2 Geräte bestellt, zum Beispiel beim Panasonic S-99 DVD Player damals und mit dem Denon 1930 DVD Player. Beide Geräte ausprobiert, dann einen zurück geschickt - NULL PROBLEME!
Wenn ein Siegel dran ist und dies aufgebrochen wurde, kann er refurbishen oder andere Absatzquellen nutzen - genau wie ich es sagte. Was ist daran so schwer zu verstehen? DU DARFST KEINE GEBRAUCHTE WARE ALS NEU VERKAUFEN! Und Siegel öffnen wird als Gebrauch gewertet. Irgendwie scheinst du nicht verstehen zu wollen, dass ich mich auf XBox360er beziehe, die alle versiegelt sind. Anders kann ich mir die dümmlichen Beispiele nicht erklären.Was passiert mit dem Denon? Auf den Müll? Der Händler stellt den zu ebay? *rofl*:laugh2: Was passiert mit dem Boxensystem? Aufn Müll? Ebay?:idiot:
Klamotten bestellen im Netz - man bestellt 4 Hosen, probiert alle an, behölt eine, die restlichen 3 gehen zurück. Absolut KEIN PROBLEM! Was passiert mit den 3 Hosen, die ich ja schonmal an hatte? Wegschmeissen? Zu ebay? Nochmal: *rofl*:laugh2:
a) Dein Bekanntenkreis ist nicht repräsentativOkay, dann landen alle Konsolen die ein Händler KULANTER WEISE (nach dir) zurück nimmt, auf dem Müll - denn MS schert sich ja einen Dreck darum was mit den Konsolen passiert, der Händler hätte sie ja nicht tauschen müssen, sondern das MS Garantieprogramm nehmen. In meinem Bekanntenkreis haben 2 Leute von Media Markt ne neue Konsole bekommen, RoD und Laufwerk defekt - die sind 100% auf dem Müll gelandet, denn MS nimmt die ja nicht, und zurück in den Handel kommen sie ja auch nicht. Rechne ich meinen Bekanntenkreis mal hoch auf die Masse...
Nochmal: Es geht um XBox360er! Was ein DVD-Player-Hersteller macht, ist mir völlig wurst.Denn Panasonic hat auch nen Super Garantie Service, trotzdem hatte Media Markt meinen kaputten DVD Player (S51 oder 53 glaube) damals anstandslos zurückgenommen. Die schicken den natürlich nicht zum Hersteller, denn die scheren sich ja nen Dreck darum - der Kunde könnte ja selbst den Garantieservice nutzen....
Mich nervt, dass du erklären willst wie man mit Händlern umgeht, aber nicht mal ansatzweise weißt wie Händler mit Kunden umgehen. Das ist einfach nur naiv, genauso wie das "ich poche darauf ne neue XBox360 zu bekommen", egal was kommt.aber mich nervts einfach an, das du von deinem Apple Customer Service auf Gott und die Welt schließt und selbst die Weisheit mit Löffeln gefressen hast.
Was natürlich kein Händler selbst zugibt. Es gibt immer schwarze Schafe und bei Produkten wo ein kurzer Gebrauch den Wert auch nicht senkt, ist es ja auch kein Problem. Nur, wo soll das bei einer XBox360 der Fall sein? Du musst zwangsläufig die Verpackung öffnen, alle Tüten für die Kabel, Controller und Handbücher aufreißen und, und, und. Das ist in meinem Sinn "Gebrauch".ps. kumpel erzählt mir desöfteren geschichten von gebrauchten waren die zurückkommen und was damit alles angestellt wird, ist nicht mehr lustig. ob darf oder nicht, diese sachen werden desöfteren weiter verkauft und als neu angegeben!
Wer packt denn bitte XBoxen neu ein? Das darf nur MS oder ein Dienstleister und bisher ist mir nichts davon zu Ohren gekommen, dass Händler das selbst machen. Für sowas gibt es Dienstleister - und die verkaufen auch nicht neu.sie sind ja auch neu, nur weil kurz angefasst und angemacht bedeutet ja nicht gleich "gebraucht - weg damit". es wird halt überprüft, neu verpackt und weiterverkauft.
Ach ja, zur Deutlichmachung:
GermanDarkSide darf mal raten was diese Firma hier macht, http://esalesinc.net/ wo sie ihre Konsolen herbekommt und was sie preislich verlangt.
Kleiner Tipp:
Lowest prices available.
:laugh2:
Nochmal: Es geht um XBox360er! Was ein DVD-Player-Hersteller macht, ist mir völlig wurst.
Du musst zwangsläufig die Verpackung öffnen, alle Tüten für die Kabel, Controller und Handbücher aufreißen und, und, und. Das ist in meinem Sinn "Gebrauch".
Mich nervt, dass du erklären willst wie man mit Händlern umgeht, aber nicht mal ansatzweise weißt wie Händler mit Kunden umgehen. Das ist einfach nur naiv, genauso wie das "ich poche darauf ne neue XBox360 zu bekommen", egal was kommt.
Du musst zwangsläufig die Verpackung öffnen, alle Tüten für die Kabel, Controller und Handbücher aufreißen und, und, und. Das ist in meinem Sinn "Gebrauch".
:laugh2: Herrlich!Ja bitte Karmaze, bitte, bitte sag mir, wo die ihre Konsolen her bekommen, WENN DOCH KEIN HÄNDLER DEFEKTE KONSOLEN ZURÜCK NEHMEN MÜSSTE/BRÄUCHTE/WÜRDE??? SAG ES MIR BITTE? Die Konsolen sind sicher alle von Händlern, die zu doof sind, nicht so nen Top Rechtsberater wie dich zu haben, der weiß was UNVERHÄLTNISMÄSSIG bedeuet, und wie man es auslegt!!!
Lies vielleicht den Thread-Titel und worauf ich mich beziehe. XBox360-Konsolen.Klar, andere Beispiele aus dem Technik-Bereich und anderswo her zählen für dich ja nicht, das Gewährleistungsrecht und Fernabsatzgesetz findet ja auch nur auf XBox 360 und Apple seine Anwendung...:wall:
Reiß dochmal alles auf, geh in den Laden, gib es zurück und frage den Händler ob er es so als neu wieder in die Ladentheke stellt.Super was in DEINEM Sinn Gebrauch ist!!! Wird ja immer toller... Ich öffne die Verpackung, alle Tüten für meine Kabel, Controller und Handbücher, und, und, und... - und schon habe ich ne XBox 360 IN GEBRAUCH? :idiot:
Du hast durchaus gute Ratschläge gegeben. Die Diskussion war auch schon beendet, bevor du aber unbedingt nochmal nachhaken musstest und dann auch noch unsachlich werden musstest. Aber bitte: Ein Ratgeber kann nur empfehlen was in bestimmten Situationen machbar ist und was nicht. Ich habe dir versucht zu zeigen, dass es bei diesem Fall nunmal nicht so eindeutig ist wie du es gerne hättest. Was jetzt deine Ratsuchenden daraus ziehen, ist nicht mein Bier. Aber hoffentlich ist es nicht so naiv wie dein Verständnis vom Einzelhandel.Ich sag ja, du hast die Weißheit mit Löffeln gefressen! Du weisst wie Händler mit Kunden umgehen, weil du im Apple Customer Service gearbeitet hast. Nochmal, ich wollte lediglich Tipps geben - aber DU weisst absolut Bescheid, großer Meister! Sorry, ich habe verloren...
War vielleicht etwas missverständlich formuliert: Es ging um das Nicht-Gefallen.real schrieb:es wird NUR die konsole ausgetauscht. controller, headset etc, die ja in ordnung waren, behält der kunde. somit bleibt schon mal nur mehr eine tüte übrig.
so wars halt bei mir, ich bekam keinen neuen karton mit neuen kabeln etc, sondern nur eine neue konsole OHNE tüte.
War vielleicht etwas missverständlich formuliert: Es ging um das Nicht-Gefallen.
Aber hey, ist eine XBox360, die einen ROD hatte, gegen eine neue ausgetauscht wurde und statt derer in den (sonst vollständig unbenutzten) Karton gelegt wurde, etwa nicht gebraucht...? Es ändert nichts: Einmal in Benutzung, ist eine XBox360 gebraucht.
Habe ich doch schon von Anfang an nicht bestritten:auch spree hat dir ja bestätigt das das nicht immer so genau geommen wird mit der gesetzlage, also auch wenn du rechtlich gesehn recht hast, glaub ich auch , dass es oft durchaus anders abläuft...
daruf wollt ich nur hinaus. und für mich ist das thema damit beendet.
karmakaze schrieb:c) Es gibt immer schwarze Schafe. Deswegen ist das ganze aber deswegen nicht rechtlich abgesichert.
Na klar, würde und habe ich auch nicht anders gemacht. Es gibt aber keine so eindeutige rechtliche Handhabe wie GDS das gerne haben möchte.real schrieb:noch mal zum eigentlich wesentlichen für leute mit problemen mit ihren boxen, wenn ihr in der frist seit AUF JEDEN FALL als erstes zum händler, damit kann man viele probleme meist mit ein wenig glück rasch lösen...
Es gibt aber keine so eindeutige rechtliche Handhabe wie GDS das gerne haben möchte.
Du sagst: Nacherfüllung oder Geld zurück oder Schadensersatz - der Kunde hat die Wahl, auch bei der Art der Nacherfüllung.Du legst das Gesetz für dich so aus, ich für mich so! Deine rechtliche Handhabe ist ebenfalls keinesfalls eindeutig.
So ein Mist aber auch, den Spieß kann ich auch rumdrehen:Genauso wie ich mit dir immer weiter streiten würde, ob ein Gewährleistungsanspruch nach Gesetz (den man beim Mangel nun mal hat) wie von dir beschrieben als Kulanz gilt, nur weil der Händler als Art der Nacherfüllung die geforderte Neulieferung akzeptiert. Egal ob Preisminderung, Reparatur, Neulieferung, Schadenersatz... alles Gewährleistung innerhalb der Frist, nix Kulanz!
Es gibt im Falle der XBox360 besondere Umstände, die eine Nacherfüllung ermöglichen (was nicht bei jedem Produkt per se möglich ist), ohne dass der Händler ein Neugerät herausgeben muss (was ebenfalls nicht per se immer gegeben ist).Und die wird für andere HomeCinema Geräte nicht anders ausgelegt, als für ne XBox 360 (außer bei dir).
Du kannst nicht beweisen, dass es eine rechtliche Handhabe gibt...
So ein Ärger, dass der Paragraph mehrere Absätze hat: Wir hatten das schon... (Abs. 3):idiot: Diese rechtliche Handhabe steht doch sogar im Gesetz!
§439 BGB (1) Der Käufer KANN als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer Mangelfreien Ware verlangen.
So ein Ärger, dass der Paragraph mehrere Absätze hat: Wir hatten das schon... (Abs. 3)
Wenn ich nun die Lieferung einer Mangelfreien Ware verlange (demzufolge Umtausch), und der Händler geht drauf ein...
Wenn du es nicht anerkennen willst, ist das dein Problem. Meine Güte, bist du naiv. Du berufst dich auf §439, also musst du auch alle Absätze dieses Paragraphen beachten, nicht nur einfach den der in deine naive Sichtweise passt.So ein Ärger, das du überhaupt nicht liest, oder lesen WILLST was ich schreibe!? :wall: Denn ich habe geschrieben:
WO BITTE GEHT DA JEMAND AUF DEINEN ABSATZ 3 EIN??? WO? WO FINDET DEIN DÄMLICHER ABSATZ 3 DA ANWENDUNG, WENN DER VERKÄUFER AUF MEINE NACHERFÜLLUNGSFORDERUNG EINGEHT, UND SICH ÜBERHAUPT NICHT AUF DEINE UNVERHÄLTNISMÄSSIGKEIT BERUFT?
Es ist echt vollkommen sinnlos,... *kopfschüttel*
Aber wie du willst, §439 (3) BGB regelt die Kulanz des Händlers für Karmaze...:idiot:
a) Wenn du die Lieferung einer mangelfreien Ware verlangst, verlangst du NACHERFÜLLUNG im Sinne des §439. In keinem anderen Paragraph des ganzen BGB steht vergleichbares.GDS schrieb:Wenn ich nun die Lieferung einer Mangelfreien Ware verlange (demzufolge Umtausch), und der Händler geht drauf ein...
Meine Güte, ich hatte anfangs gedacht, du verstehst dieses Gesetz. Mir scheint aber, ich liege da vollkommen falsch. :laugh2:
also geh ich recht in der annahme das du ahnung von jus hast? also jurist bist, oder zumindest am fertig werdender jus student bist?
würd mich nur interessiern um zu wissen wie viel ich von deiner interpretation halten kann.