@malsch
Dass du von formaler verfehlung schreibst, zeigt schon, dass du den emily Fall nicht verstanden hast. Auch dieses war eine klare Straftat (so auch das BAG), die lediglich wegen der Geringfügigkeit nicht zur fristlosen Kündigung ausreichte.
Und bei deinem letzten Absatz kannst du mal bei Siemens oder Daimler nachfragen.
Zum Auszahlen reichen Vorstand + anderer Kontobevollmächtigter. In den seltensten Fällen, besonders wenn die Zahlungen hinreichend gestückelt sind, fragt der Untergebene nach der Berechtigung.
Dass du von formaler verfehlung schreibst, zeigt schon, dass du den emily Fall nicht verstanden hast. Auch dieses war eine klare Straftat (so auch das BAG), die lediglich wegen der Geringfügigkeit nicht zur fristlosen Kündigung ausreichte.
Und bei deinem letzten Absatz kannst du mal bei Siemens oder Daimler nachfragen.
Zum Auszahlen reichen Vorstand + anderer Kontobevollmächtigter. In den seltensten Fällen, besonders wenn die Zahlungen hinreichend gestückelt sind, fragt der Untergebene nach der Berechtigung.