Den (von der BA bezahlten) Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht habe ich natürlich auch mitgenommen (und mit 96 % bestanden).
Du musst dich nicht angegriffen fühlen. Nicht jeder Jurist beschäftigt sich mit Arbeitsrecht. Ich hatte nicht den Eindruck, dass du § 15 TzBfG kennst. Wenn dem so ist frage ich mich aber, was dein Beitrag sollte.
Insofern waren die Ausführungen zu Hauptleistungspflichten (ernsthaft??) nicht nötig zumal du selbst zugibst, dass es auf formale Spitzfindigkeiten nicht ankommt, sondern auf die gelebte Realität. Es spielt keine Rolle, dass 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG nicht nur auf den Profifußball anwendbar ist und in der normalen Welt befristete Verträge ohne Kündigungsmöglichkeit (auf dem Papier) ebenfalls vorkommen. Realität ist: in der normalen Welt kommt jeder AN aus einem befristeten Arbeitsvertrag. Im Profifußball nicht. Das ist der Punkt.
Der Verweis war notwendig, weil dein Vergleich an der Sache vorbei ging.
Ansonsten ist es keine Spitzfindigkeit, wenn es gesetzlich vorgesehen ist. Dem Gesetzgeber ist die gelebte Realität bekannt. Hat er das Gesetz geändert? Nein.
Ich finde es ein wenig seltsam, dass du keinen Unterschied in der Interessenlage von AG und AN im Profifußball und z.B. bei einem Lagerist zu erkennen scheinst, bei dem der AG die ordentliche Kündigungsmöglichkeit in den Vertrag aufnimmt, weil er den AN im Zweifel sonst schwer loswird. Als hätten Arbeitnehmer da in der überwiegenden Realität irgendwas mitzureden.
Ansonsten kommen Arbeitnehmer, die keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit im Vertrag haben genauso aus dem Vertrag, wie der Profifußballer. Durch Fehlverhalten. Oder eben auch nicht. Auch das habe ich schon gehabt. Kommt also doch nicht jeder einfach so raus.
Das Argument mit dem Arbeitszeugnis meinst du hoffentlich nicht ernst. Das Arbeitzeugnis ist keine kausale Folge der Beendigung eines Arbeitsvertrags. Der AN hat lediglich einen Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, der nicht häufig und insbesondere nicht bei befristeten Verträgen geltend gemacht wird.
Na wenn du meinst. Dass Arbeitnehmer nur selten (insbesondere bei befristeten Verträgen) ein Arbeitszeugnis verlangen bzw erhalten kann ich nicht bestätigen. Ansonsten war der Abschnitt lediglich darauf bezogen, dass die Machtverhältnisse in "normalen" Arbeitsverhältnissen anders sind als du es mit der Aussage
"Umgekehrt hat der Verein die Möglichkeit, eine ganze Karriere zu versauen, indem er Spieler auf der Bank lässt. Das ist schon arg einseitig und in "normalen Arbeitsverhältnissen" undenkbar. Zumindest in Deutschland muss der Verein dem Spieler "nur" eine angemessene Trainingsgelegenheit anbieten."
darzustellen versuchst.
In diesem Zusammenhang ist die Realität, dass AG mitunter keine Kapazitäten oder Kompetenzen für die Erstellung eines Zeugnisses haben und die Erstellung dem AN selbst überlassen. Sollte ein AG gleichwohl das Know How haben, um ein schlechtes Zeugnis zu erstellen (man benötigt Know How), ist es schlicht nicht richtig, dass man in der Regel auf dem Klageweg ein ordentliches Zeugnis erstreiten müsste, das einem die Karriere nicht versaut.
Wenn der AG dem AN schaden will wird er ihn das Zeugnis nicht selbst erstellen lassen (was btw auch nicht die Regel, sondern immer noch die Ausnahme ist). Man braucht auch kein besonderes Know How um ein befriedigendes Zeugnis ohne Abschlussformel aufzusetzen. Du kennst ja die Rechtsprechung dazu und die Diskrepanz dieser Rechtsprechung zur Realität. Dass die meisten AG keine Lust haben sich wegen eines Zeugnisses zu streiten ist zwar richtig (ist ja auch völlig unnötig). Trotzdem KANN es ein Weg sein, dem Arbeitnehmer zu schaden. Habe ich selbst schon häufiger erlebt.
Dass ein Zeugnis eine derartige Macht entfaltet, selbst wenn es in der Welt sein und Bestand haben sollte, habe ich noch nicht gesehen. Die Zeugnisse sind überbewertet.
Das ist doch einfach falsch. Ich bin bei dir, dass Zeugnisse eigentlich keine Aussagekraft haben. Das sehen viele Personaler und Arbeitgeber aber immer noch anders und ein befriedigendes Zeugnis ist in vielen Branchen unter dem Schnitt und durchaus ein Grund, den Bewerber nicht zu nehmen. Natürlich
kann das schädlich für den weiteren beruflichen Werdegang sein.
Es ging auch gar nicht um den Fall, dass der AG den AN nicht rausbekommt. Dass man mit Mobbing den Kündigungsschutz umgehen kann, ist nun keine bahnbrechende Erkenntnis. Im Gegenteil ging es darum, dass der Spieler (AN) nicht gehen kann, wenn er will. Insofern sind deine Zeilen zwar eine nette formale Wiederholung gewesen, die Schnussfolgerungen gehen aber etwas an der Realität vorbei.
Nochmal, du hast folgendes behauptet:
"Umgekehrt hat der Verein die Möglichkeit, eine ganze Karriere zu versauen, indem er Spieler auf der Bank lässt. Das ist schon arg einseitig und in "normalen Arbeitsverhältnissen" undenkbar. Zumindest in Deutschland muss der Verein dem Spieler "nur" eine angemessene Trainingsgelegenheit anbieten."
Meine Ausführungen bezogen sich darauf, denn diese Behauptung ist schlicht lebensfremd.
Ansonsten kann der Spieler nicht gehen wann er will, weil er einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hat. Der "normale" Arbeitnehmer kann ordentlich kündigen, weil er einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hat.
Ich finde es schon befremdlich, wenn ein Volljurist, der offensichtlich Ahnung von den rechtlichen Grundlagen zu dem Thema hat, es begrüßt, dass jemand vertragsbrüchig wird.