Hier der Beschluss des AG Hamburg!
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 382/12
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 56544 eingetragenen Universum Box-Promotion GmbH, Havighorster Weg 16, 21031 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Waldemar Kluch
Geschäftszweig: Planung und Durchführung von nationalen und internationalen Veranstaltungen, insbesondere im Boxsport sowie Promotion und Management von Sportlern und Künstlern etc. ist am 19.11.2012, um 15:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hendrik Rogge, Haferweg 22, 22769 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 382/12
Amtsgericht Hamburg, 19.11.2012