was sagt eigentlich chatgpt dazu?
Ja, man darf grundsätzlich auch gegen den Willen eines unter Pseudonym schreibenden Nutzers seine Beiträge in einem Buch zitieren –
aber nur unter bestimmten rechtlichen Bedingungen.
Es kommt maßgeblich darauf an, ob:
- das Zitat urheberrechtlich zulässig ist (nach § 51 UrhG),
- keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden,
- und keine vertraglichen Nutzungsbeschränkungen (z. B. in den AGB des Forums) entgegenstehen.
Detaillierte Begründung
1. Urheberrecht – Zitatrecht (§ 51 UrhG)
Wenn der Beitrag
urheberrechtlich geschützt ist, darf er
nur im Rahmen des Zitatrechts verwendet werden. Die Voraussetzungen:
- Das Zitat dient einem Zweck (z. B. wissenschaftliche, kritische, erläuternde Auseinandersetzung),
- Es ist inhaltlich eingebettet und funktional notwendig,
- Quelle und Urheber (Pseudonym) werden genannt.
➡
Fazit: Ist das Zitat
ordnungsgemäß eingebunden,
bedarf es keiner Zustimmung des Autors –
auch nicht bei Widerspruch des Autors.
2. Kein Schutz durch das Persönlichkeitsrecht (sofern sachlich zitiert wird)
Das
allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Nutzer
nicht pauschal davor, zitiert zu werden. Entscheidend ist:
- Wird der Beitrag sachlich korrekt wiedergegeben?
- Wird der Nutzer nicht enttarnt, diffamiert oder verzerrt dargestellt?
➡ Eine
sachlich neutrale Wiedergabe unter dem verwendeten Pseudonym ist
grundsätzlich zulässig, auch ohne oder gegen den Willen des Nutzers.
3. DSGVO – Kein Hindernis bei reinem Pseudonym
Die DSGVO greift
nur, wenn ein Personenbezug besteht, d. h. wenn das Pseudonym
eine identifizierbare natürliche Person betrifft.
Bei einem reinen Pseudonym, das
keine Rückschlüsse auf eine reale Person zulässt, liegt
kein personenbezogenes Datum vor. Dann ist auch
keine Einwilligung erforderlich.
➡ Nur bei identifizierbaren Personen könnte eine
Rechtsgrundlage nach DSGVO erforderlich werden. Das Zitatrecht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – berechtigtes Interesse) kann hier ausreichen.
4. Einschränkungen durch die Nutzungsbedingungen des Forums
Einige Foren verbieten in ihren AGB die
Weiterverwendung von Beiträgen außerhalb der Plattform.
Diese AGB binden jedoch
den Forennutzer, nicht automatisch Dritte (z. B. den Buchautor),
sofern keine urheberrechtlichen Nutzungsrechte betroffen sind.
➡ Beispiel: Wenn der Forenbeitrag
nicht urheberrechtlich geschützt ist, und der Autor
nicht selbst Mitglied des Forums ist, können AGB-Bindungen ggf. nicht greifen.
Zusammenfassung: Darf man also gegen den Willen des Nutzers zitieren?
Aspekt | Darf zitiert werden? | Voraussetzung |
---|
Urheberrecht | Ja | Zitatrecht nach § 51 UrhG einhalten |
Persönlichkeitsrecht | Ja | Keine Enttarnung, Diffamierung oder entstellte Darstellung |
DSGVO | In der Regel ja | Kein Personenbezug oder berechtigtes Interesse gegeben |
Forum-AGB | Möglich, aber prüfen | Nur relevant bei übertragener Rechtebindung |