Für einen Haftbefehl brauchts einen Haftgrund. Wegen eines Anfangsverdachts einer einfachen Körperverletzung mit allenfalls geringfügiger Verletzung stellt kein Richter einen Haftbefehl aus. Zumal bei Brähmer keine Flucht-oder Verdunklungsgefahr besteht. Völlig unverhältnismäßig. Aber lassen wir das. Ist mir zu mühselig darüber zu diskutieren.
Da er unter Bewährung steht ist dies ein Haftgrund,er ist schliesslich ein Bewährungsversager.Sobald man unter Bewährung eine Straftat verübt,vorallem wenn es eine Wiederholungstat ist,erhält man einen Bewährungswiderruf.Das ist dann der Haftgrund(bzw der Haftbefehl) und man kommt direkt in die Strafhaft oder evt. in die Übergangshaft(aufgrund der neuen Ermittlungen).Untersuchungshaft kommt dann nicht in Frage(war ein Fehler von mir),da derjenige ja schon eine abgeschlossene Verurteilung(Haftzeit)hat.Deshalb würde es auch direkt in die Strafhaft oder halt auch Übergangshaft gehen.
Als Haftgrund kommt hier auch Wiederholungsgefahr in Betracht und die liegt auf der Hand wenn man immer wieder mit solchen Geschichten auffällt. Wenn die Sache aber so eindeutig wäre säße Brähmer bereits in U-Haft. Im Interesse des Boxsports kann man nur hoffen, dass die Sache eben so im Sande verläuft wie die Geschichte vor ca. einem Jahr als Brähmer nem Typen eine gescheuert haben soll der an seinem Auto rumgefummelt hat.
Das Problem ist, dass Brähmer dumm ist und in manchen Situationen einfach nicht nachdenkt bzw. das Gehirn gänzlich ausschaltet, so landet man eben früher oder später im Knast!
Als Haftgrund kommt hier auch Wiederholungsgefahr in Betracht und die liegt auf der Hand wenn man immer wieder mit solchen Geschichten auffällt.
Zum letzten Mal für die Nichtjuristen:
Für einen Haftbefehl zur U-Haft braucht es 1.)dringenden Tatverdacht, 2.)einen Haftgrund UND 3.) der Haftbefehl muss verhältnismäßig sein. Wenn eine dieser materiellen Voraussetzungen fehlt, dann darf schlichtweg kein Haftbefehl ergehen.
Und wenn ich aus der Zeitung lese (ich hab auch nur diese Infos), dass allenfalls Anfangsverdacht für eine einfache Körperverletzung vorliegt und das "Opfer" offensichtlich keine oder nur geringfügige Verletzungen davon trug, dann wäre ein Haftbefehl schonmal unverhältnismäßig. Selbst wenn man ihn als verhältnismäßig ansehen würde, dann fehlt in jedem Falle der Haftgrund, weil bei Brähmer keine Anhaltspunkte für Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehen. Ob Brähmer Wiederholungstäter wäre oder hier in offener Bewährung handelte, ist hier allenfalls für die Frage eines dringenden Tatverdachts relevant. Nach dem Motto, aha der hat schonmal, dann hat er jetzt vielleicht wieder.... Aber der dringende Tatverdacht alleine reicht eben nicht für einen Haftbefehl. Das bitte endlich kapieren. Es braucht daneben immer, immer, immer!!!!einen HAFTGRUND. D.h. der Täter muss genau jetzt, sofort, schnellstmöglich in Haft genommen werden, weil er ansonsten abhaut oder irgendwelche Beweismittel vernichtet o.ä.. Und dieser Haftgrund ist bei Brähmer einfach nicht gegeben. Und da ist es vollkommen wurscht, ob er vor ein paar Jahren einen umgehauen hat oder nicht. Verstanden? Darüber müssen wir nicht diskutieren, sondern das ist so. Die Wiederholungsgefahr oder seine offene Bewährungszeit sind nur kleine Bausteine von mehreren Voraussetzungen für einen Haftbefehl. Daher wird bei Brähmer mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nach dem jetzigen Kenntnisstand kein Haftbefehl ergehen.
Macht euch mal bewusst, wie schwerwiegend eine Freiheitsentziehung von staatlicher Seite ist. Da braucht es hohe Hürden.
Wenn man hier einige Postings liest muss man echt Angst bekommen. Da würde es genügen, wenn man einen Menschen, der gerade eine Bewährungsfrist am laufen hat, einfach mal anschwärzt und schon müsste man ihn in U-Haft nehmen. Total irre...
Im Übrigen würde ich bei einigen die auf den "Knacki" Brähmer gerne draufhauen, auch mal gerne einen Auszug aus dem BZR sehen. Brähmer ist sicher kein Kind von Traurigkeit, aber wenn einer seine Strafe abgesessen hat, dann ist er solange rehabilitiert, bis er zu einer neuen Tat verurteilt wurde.
Ok, im Nachhinein ist man immer klüger - auch Jürgen.stimmt...Brähmer is ein Mann, der dumme Aktionen und Schläge nie machen würde...er ist äusserst intelligent und weiss wie man sich als Gentleman gibt...
Also warum die Aufregung...
Bei Promis gehen Gerichtsverhandlungen ja immer recht schnell...aber alleine der Fakt, das Brähmer sein Leben wiedermal nicht im Griff hat ist Grund für Aufregung genug...
Erst immer diese Schlägerein und dazu immer diese Geschichten über seine Lebenweise...er hat einfach NULL dazugelernt...und deswegen kann man sich schon aufregen...weil soviel Du**heit echt schon selten ist...
Er könnte ohne all dieses ein echtes Jahrhundertalent und herausragender Boxer sein...aber so ist er höchstens ein schlampiges Talent, was seine volle Leistungsfähigkeit nie zeigen konnte...ist doch schade...
Hoffentlich kommts zum WM-Kampf...dann wird nämlich Brähmer mal richtig schön verhauen...:cool4:
Hachja ... immer die gleiche Leier, wer weiß schon was genau (und wirklich) vorgefallen ist? Vielleicht hat ihm die Frau vorher drei Bierflaschen über den Kopf geschlagen? Vielleicht hat er außer der Frau auch noch ihren Macker windelweich geprügelt?