Brähmer oh Brähmer


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Tajiri262

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Mein Gott Jürgen biste denn wirklich so ****, ich meine da schenkt Klaupe ihm den WM-Kampf und was macht er, er riskiert alles wieder mit ner Schlägerei und bekommt ne Anzeige. So wird das nie was mit dem guten Jürgen.
 

Voldemort27

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Für einen Haftbefehl brauchts einen Haftgrund. Wegen eines Anfangsverdachts einer einfachen Körperverletzung mit allenfalls geringfügiger Verletzung stellt kein Richter einen Haftbefehl aus. Zumal bei Brähmer keine Flucht-oder Verdunklungsgefahr besteht. Völlig unverhältnismäßig. Aber lassen wir das. Ist mir zu mühselig darüber zu diskutieren.

Da er unter Bewährung steht ist dies ein Haftgrund,er ist schliesslich ein Bewährungsversager.Sobald man unter Bewährung eine Straftat verübt,vorallem wenn es eine Wiederholungstat ist,erhält man einen Bewährungswiderruf.Das ist dann der Haftgrund(bzw der Haftbefehl) und man kommt direkt in die Strafhaft oder evt. in die Übergangshaft(aufgrund der neuen Ermittlungen).Untersuchungshaft kommt dann nicht in Frage(war ein Fehler von mir),da derjenige ja schon eine abgeschlossene Verurteilung(Haftzeit)hat.Deshalb würde es auch direkt in die Strafhaft oder halt auch Übergangshaft gehen.
 

speedclem

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Da er unter Bewährung steht ist dies ein Haftgrund,er ist schliesslich ein Bewährungsversager.Sobald man unter Bewährung eine Straftat verübt,vorallem wenn es eine Wiederholungstat ist,erhält man einen Bewährungswiderruf.Das ist dann der Haftgrund(bzw der Haftbefehl) und man kommt direkt in die Strafhaft oder evt. in die Übergangshaft(aufgrund der neuen Ermittlungen).Untersuchungshaft kommt dann nicht in Frage(war ein Fehler von mir),da derjenige ja schon eine abgeschlossene Verurteilung(Haftzeit)hat.Deshalb würde es auch direkt in die Strafhaft oder halt auch Übergangshaft gehen.

die bewährung muss nicht zwangsläufig wiederrufen werden, die bewährungszeit kann zbsp verlängert werden etc.
in den knast kommt niemand ohne verhandlung und schuldspruch (und ich mein nicht u-haft)
 

Lord Krachah

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Um jetzt mal diese juristische Frage aufzuklären und alle nicht Jura-Interessierten in den geruhsamen Schlaf zu wiegen, nun mal die Klärung dieser Frage:
Der Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei der Begehung einer neuen Straftat richtet sich nach § 56 f I 1 Nr. 1 StGB. Hiernach ist die Strafaussetzung zu widerrufen, wenn die verurteilte Person in der Bewährungszeit eine Straftat begeht. Im Hinblick auf die Unschuldsvermutung setzt dies aber regelmäßig voraus, dass der Täter wegen dieser neuen Straftat verurteilt worden ist. Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn der Verurteilte die neue Straftat gestanden hat.
Das bedeutet für unseren Fall, Brähmer muss zunächst rechtskräftig wegen dieser neuen Straftat verurteilt worden sein. So lange droht kein Widerruf der Bewährung, außer er fängt jetzt plötzlich an zu singen, unwahrscheinlich angesichts seiner Aussagen bei der Pressekonferenz.

Fazit: Der Kampf steigt!:wavey:
 

Paulie Walnuts

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Das Problem ist, dass Brähmer dumm ist und in manchen Situationen einfach nicht nachdenkt bzw. das Gehirn gänzlich ausschaltet, so landet man eben früher oder später im Knast!:belehr:
 
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Sparrow69

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Als Haftgrund kommt hier auch Wiederholungsgefahr in Betracht und die liegt auf der Hand wenn man immer wieder mit solchen Geschichten auffällt. Wenn die Sache aber so eindeutig wäre säße Brähmer bereits in U-Haft. Im Interesse des Boxsports kann man nur hoffen, dass die Sache eben so im Sande verläuft wie die Geschichte vor ca. einem Jahr als Brähmer nem Typen eine gescheuert haben soll der an seinem Auto rumgefummelt hat.
 

sucki

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Als Haftgrund kommt hier auch Wiederholungsgefahr in Betracht und die liegt auf der Hand wenn man immer wieder mit solchen Geschichten auffällt. Wenn die Sache aber so eindeutig wäre säße Brähmer bereits in U-Haft. Im Interesse des Boxsports kann man nur hoffen, dass die Sache eben so im Sande verläuft wie die Geschichte vor ca. einem Jahr als Brähmer nem Typen eine gescheuert haben soll der an seinem Auto rumgefummelt hat.

Im Sande verläuft lol... als wenn bei jeder Anzeige einfach nichts war und Jürgen immer zu Unrecht beschuldigt wird... Wie gesagt, alle wollen dem armen Jürgen nur Böses, der arme Kerl ist eigentlich ein ganz Lieber...
 

Schlonski

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Zum letzten Mal für die Nichtjuristen:

Für einen Haftbefehl zur U-Haft braucht es 1.)dringenden Tatverdacht, 2.)einen Haftgrund UND 3.) der Haftbefehl muss verhältnismäßig sein. Wenn eine dieser materiellen Voraussetzungen fehlt, dann darf schlichtweg kein Haftbefehl ergehen.
Und wenn ich aus der Zeitung lese (ich hab auch nur diese Infos), dass allenfalls Anfangsverdacht für eine einfache Körperverletzung vorliegt und das "Opfer" offensichtlich keine oder nur geringfügige Verletzungen davon trug, dann wäre ein Haftbefehl schonmal unverhältnismäßig. Selbst wenn man ihn als verhältnismäßig ansehen würde, dann fehlt in jedem Falle der Haftgrund, weil bei Brähmer keine Anhaltspunkte für Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehen. Ob Brähmer Wiederholungstäter wäre oder hier in offener Bewährung handelte, ist hier allenfalls für die Frage eines dringenden Tatverdachts relevant. Nach dem Motto, aha der hat schonmal, dann hat er jetzt vielleicht wieder.... Aber der dringende Tatverdacht alleine reicht eben nicht für einen Haftbefehl. Das bitte endlich kapieren. Es braucht daneben immer, immer, immer!!!!einen HAFTGRUND. D.h. der Täter muss genau jetzt, sofort, schnellstmöglich in Haft genommen werden, weil er ansonsten abhaut oder irgendwelche Beweismittel vernichtet o.ä.. Und dieser Haftgrund ist bei Brähmer einfach nicht gegeben. Und da ist es vollkommen wurscht, ob er vor ein paar Jahren einen umgehauen hat oder nicht. Verstanden? Darüber müssen wir nicht diskutieren, sondern das ist so. Die Wiederholungsgefahr oder seine offene Bewährungszeit sind nur kleine Bausteine von mehreren Voraussetzungen für einen Haftbefehl. Daher wird bei Brähmer mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nach dem jetzigen Kenntnisstand kein Haftbefehl ergehen.

Macht euch mal bewusst, wie schwerwiegend eine Freiheitsentziehung von staatlicher Seite ist. Da braucht es hohe Hürden.
Wenn man hier einige Postings liest muss man echt Angst bekommen. Da würde es genügen, wenn man einen Menschen, der gerade eine Bewährungsfrist am laufen hat, einfach mal anschwärzt und schon müsste man ihn in U-Haft nehmen. Total irre...

Im Übrigen würde ich bei einigen die auf den "Knacki" Brähmer gerne draufhauen, auch mal gerne einen Auszug aus dem BZR sehen. Brähmer ist sicher kein Kind von Traurigkeit, aber wenn einer seine Strafe abgesessen hat, dann ist er solange rehabilitiert, bis er zu einer neuen Tat verurteilt wurde.
 
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Lord Krachah

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Als Haftgrund kommt hier auch Wiederholungsgefahr in Betracht und die liegt auf der Hand wenn man immer wieder mit solchen Geschichten auffällt.

Wiederholungsgefahr ist gemäß § 112 a I StPO nur bei den dort aufgeführten Katalogtaten ein Haftgrund. Die einfache Körperverletzung gehört nicht dazu.
 
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da kann man doch, trotz oder gerade wegen dieser oberflächlichen berichterstattung erst einmal gar nichts dazu sagen. wer weiß was an der meldung dran ist - vielleicht ist brähmer auch nur das zeil einer gegen ihn gerichteten kampagne ? oder es wird einen nebensächlichkeit hochgepusht ? "nix genaues weiß man nicht" - deshalb: abwarten.
 

His Royness1

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Ach sind diese Reality Checks von Leuten, die Ahnung von der Materie haben nicht herrlich, nachdem die Schlagwort-Athleten mal wieder ihre eigens erfundenen Paragraphen durcheinanderschmeißen... :laugh2:



Zum letzten Mal für die Nichtjuristen:

Für einen Haftbefehl zur U-Haft braucht es 1.)dringenden Tatverdacht, 2.)einen Haftgrund UND 3.) der Haftbefehl muss verhältnismäßig sein. Wenn eine dieser materiellen Voraussetzungen fehlt, dann darf schlichtweg kein Haftbefehl ergehen.
Und wenn ich aus der Zeitung lese (ich hab auch nur diese Infos), dass allenfalls Anfangsverdacht für eine einfache Körperverletzung vorliegt und das "Opfer" offensichtlich keine oder nur geringfügige Verletzungen davon trug, dann wäre ein Haftbefehl schonmal unverhältnismäßig. Selbst wenn man ihn als verhältnismäßig ansehen würde, dann fehlt in jedem Falle der Haftgrund, weil bei Brähmer keine Anhaltspunkte für Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehen. Ob Brähmer Wiederholungstäter wäre oder hier in offener Bewährung handelte, ist hier allenfalls für die Frage eines dringenden Tatverdachts relevant. Nach dem Motto, aha der hat schonmal, dann hat er jetzt vielleicht wieder.... Aber der dringende Tatverdacht alleine reicht eben nicht für einen Haftbefehl. Das bitte endlich kapieren. Es braucht daneben immer, immer, immer!!!!einen HAFTGRUND. D.h. der Täter muss genau jetzt, sofort, schnellstmöglich in Haft genommen werden, weil er ansonsten abhaut oder irgendwelche Beweismittel vernichtet o.ä.. Und dieser Haftgrund ist bei Brähmer einfach nicht gegeben. Und da ist es vollkommen wurscht, ob er vor ein paar Jahren einen umgehauen hat oder nicht. Verstanden? Darüber müssen wir nicht diskutieren, sondern das ist so. Die Wiederholungsgefahr oder seine offene Bewährungszeit sind nur kleine Bausteine von mehreren Voraussetzungen für einen Haftbefehl. Daher wird bei Brähmer mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nach dem jetzigen Kenntnisstand kein Haftbefehl ergehen.

Macht euch mal bewusst, wie schwerwiegend eine Freiheitsentziehung von staatlicher Seite ist. Da braucht es hohe Hürden.
Wenn man hier einige Postings liest muss man echt Angst bekommen. Da würde es genügen, wenn man einen Menschen, der gerade eine Bewährungsfrist am laufen hat, einfach mal anschwärzt und schon müsste man ihn in U-Haft nehmen. Total irre...

Im Übrigen würde ich bei einigen die auf den "Knacki" Brähmer gerne draufhauen, auch mal gerne einen Auszug aus dem BZR sehen. Brähmer ist sicher kein Kind von Traurigkeit, aber wenn einer seine Strafe abgesessen hat, dann ist er solange rehabilitiert, bis er zu einer neuen Tat verurteilt wurde.
 

Guido Mehlich

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Es ist nicht so einfach...

stimmt...Brähmer is ein Mann, der dumme Aktionen und Schläge nie machen würde...er ist äusserst intelligent und weiss wie man sich als Gentleman gibt...

Also warum die Aufregung...:D :wavey: :crazy:

Bei Promis gehen Gerichtsverhandlungen ja immer recht schnell...aber alleine der Fakt, das Brähmer sein Leben wiedermal nicht im Griff hat ist Grund für Aufregung genug...

Erst immer diese Schlägerein und dazu immer diese Geschichten über seine Lebenweise...er hat einfach NULL dazugelernt...und deswegen kann man sich schon aufregen...weil soviel Du**heit echt schon selten ist...

Er könnte ohne all dieses ein echtes Jahrhundertalent und herausragender Boxer sein...aber so ist er höchstens ein schlampiges Talent, was seine volle Leistungsfähigkeit nie zeigen konnte...ist doch schade...:rolleyes:
Ok, im Nachhinein ist man immer klüger - auch Jürgen.
Es ist für ihn doch alles zehnmal so schlimm, da jeder, der ihn provoziert, doch weiß, daß er alle Trümpfe in der Hand hat. Und Brähmer ist auch nur ein Mensch. Irgendwann reicht es halt. Es ist ein langer Kampf gegen sich selbst, diesen Situationen gezielt zu entrinnen (entweder an den Ursachen arbeiten, oder die Mechanismen erkennen und automatische Reaktionen antrainieren).
Man sollte ihn nicht aufgeben, zumal überhaupt nicht klar ist, was wie gelaufen ist.
Was sollte er machen? Einen Zettel nehmen und die Leute notieren, die wirklich was für ihn tun, aufhängen und jeden Tag lesen. Danach antrainieren, daß "nur zählt", was diese Leute sagen; alle sonstigen "Bekannten" in Konfliktsituationen ausblenden!
Wenn er den Unterschied zwischen Manipulation und Motivation begriffen hat, so wird es für ihn leichter zu erkennen sein, daß jede gewaltlose Konfliktlösung und das "ins Leere" laufen lassen der Provokation ein echter Sieg ist.
Viel, viel Glück dabei!
Grüße! G.
 
R

Ray

Guest
also mir gefällts....soll er doch in Bau gehen wer solche Probleme bereitet....
 

desl

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Neuer Ärger:

Junge, wie viel fehlt dem Kerl eigentlich zwischen den Ohren?
Hachja ... immer die gleiche Leier, wer weiß schon was genau (und wirklich) vorgefallen ist? Vielleicht hat ihm die Frau vorher drei Bierflaschen über den Kopf geschlagen? Vielleicht hat er außer der Frau auch noch ihren Macker windelweich geprügelt?
Spekulationen und Spekulatius, mehr is hier doch nich möglich ... und Spekulatius gibts bereits im September im Hupermarkt ... schlimm.


Aber ein bisserl frag ich mich schon, ob Brähmer mich verkloppt hätte, wenn ich noch Zeit für n Interview bei der PK in Dresden gehabt hätte und unangenehme Fragen gestellt hätte. :D ;)
 
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