VvJ-Ente
Verdammter Wohltäter
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Eins vorweg - die juristische Seite ist mir ziemlich egal, von daher kann ich da wenig beisteuern. Im Gegenteil sind für mich auch Handlungen eine Vergewaltigung, für die Juristen andere Bezeichnungen haben.aufnahmen von schlafenden oder spielenden kindern sollen unter pornografie fallen? dann dürfte ja niemand mehr bilder seiner kinder machen. das kann ich mir nur schwer vorstellen.
vllt was @VvJ-Ente was zu dem thema?
Was ich sagen kann ist, dass die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz im digitalen Bereich in den letzten Jahren immer wichtiger geworden sind. Fotos, vor allem von Kindern, sollte man generell nur ganz restriktiv digital verbreiten. Denn wenn der 15-jährige Hans es überhaupt nicht witzig findet, wenn sich die Kumpels über das nackte Hänschen von 2009 im Planschbecken amüsieren, dann fällt das vielleicht nicht gleich unter Kinderpornographie, aber in jedem Fall wurde sein Recht am eigenen Bild verletzt. Und dann ist im Zweifel der dran, der das Bild verbreitet, sprich meistens bei Facebook oder Instagram hochgeladen hat.
In einem der hier zitierten Artikel stand etwas wie "zeigte sexuelle Handlungen an Kindern" und das ist eine ganz andere Hausnummer. Da ist jeder Besitz, inklusive temporärer Daten auf dem Rechner strikt verboten. Und da hilft aus gutem Grund auch kein "ich wollte nur Beweise sichern" oder ähnliches.
Ich kann jedem, der auf irgendeine Art und Weise an derartige Aufnahmen gerät, nur dazu raten, sofort den Notruf 110 zu wählen, zu erklären wie man an das Material gekommen ist, und zu fragen was man jetzt tun sollte. Da hat die Datenkrake mal ihr gutes - die Ermittlungsbehörden können sekundengenau nachvollziehen, wann die Datei empfangen und wann die Polizei verständigt wurde. Einen Anwalt sollte man trotzdem hinzuziehen, denn das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat!