DönerPower1
Nachwuchsspieler
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Was ist das für eine unsinnige Aussage?Nur ist man hinterher eben immer klüger und in dem Fall war es eben so dass der RR korrekt entschieden hat, wie sich ja zweifelsfrei herausgestellt hat. Deshalb kann man dann nat hinterher nicht damit ankommen und die nachweislich richtige Entscheidung anzweifeln oder gar noch irgendwelche Schummelleien damit rechtfertigen wollen.
Nur weil ein niedergeschlagener Boxer im weiteren Kampfverlauf sich vielleicht doch noch erholen könnte, macht das einen KO-Abbruch nicht "nachweislich" unrichtig.:mensch:
Es zählt nur wie der RR in den vorgegebenen 10 Sekunden den Zustand des Boxers während und nach dem Anzählen sieht und wie er sich entscheidet.
Es steht nirgendwo in den Regeln, dass der KO geschlagene Boxer die nächsten 5 Stunden bewusstlos sein muss.
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