Prinzipiell ist auch die NBA an das Arbeits- und Vertragsrecht der USA gebunden. Aus Stackhouses Aussage zu schliessen, dass schon ein Vertrag zustande gekommen ist, düfte wohl ohne Zeugen, die direkt dabei gewesen sind, als es zu diesem Vertragsabschluss kam (hierbei dann in mündlicher Form), völlig in die Hosen gehen.
Das Szenario sieht folgendermassen aus: Dallas will Stackhouse in den Trade integrieren, damit es gehaltstechnisch passt, die Nets wissen aber nicht, was sie mit Stackhouse sollen, sagen deshalb, dass sie ihn nur nehmen, wenn entsprechend Picks und Cash noch in den Deal involviert werden. Jeff Schwartz (Stackhouses Manager) fragt nun nach, wie sich die Nets das vorstellen. Als Antwort erhält er, dass man nach dem Trade Verhandlungen über ein Buyout führen wird, bei denen man bei entsprechendem Entgegenkommen bezüglich der Buyout-Summe schnell eine Einigung erzielen könnte. Stackhouse sagt dann, dass er gern in Dallas bleiben würde, also fragt Schwartz nach, wie es in Dallas aussieht, ob man Stackhouse, wenn es denn zu einem Buyout kommt, wieder unter Berücksichtigung der Sperrfrist einen Vertrag anbieten würde. Die Verantwortlichen der Mavericks antworten daraufhin, dass das sicherlich möglich ist, wenn Stackhouse Interesse hat. Schwartz geht nun zu Stackhouse, sagt ihm, dass es nur eine Frage des Geldes wäre, somit ist für Stackhouse die Sache klar und er gibt das Statement in der Öffentlichkeit ab. In keinem einzigen Schritt ist es zu einem Regelbruch gekommen, da keine Verträge abgeschlossen wurden. Die Beweislast liegt in dem Fall immer noch auf Seiten der NBA. Sie muss nachweisen, wie im Falle Joe Smith, dass es unzulässigerweise zu einem Vertrag gekommen ist. Allein mit der Aussage Stackhouses werden sie nicht weit kommen.
Dass die GM der anderen Teams darüber sich beklagen, gehört zum Geschäft. Aber prinzipiell wird die NBA es nicht verbieten können, dass Stackhouse in Dallas 30 Tage nach dem Trade wieder unterschreibt.