hallo!!!
ich habe mir gerade den entschädigunsvorschlag seitens der SAUERLANDEVENT durchgelesen,und werde mir immer klarer das es von vornherein geplant war das ich überhaupt nicht boxen sollte,sondern nur hingehalten werden um nicht durch eine einstweilige verfügung den geplanten ARD fernsehabend zu gefährden,
was man wollte,wenn man wollte das ich kämpfe,war das ich durch eine niederlage so zurückgeworfen werde das ein valuevfight indiskutabel wird,und die idee das ich gegen einen kämpfer von SE im märz boxen sollte,und die aufbaukämpfe dazu dienen sollten meinen wert zu steigern,war ein gutes ablenkungsmanöver,welches an die machenschaften von ERICH HONECKER erinnerte,
aber für euch der orginale entschädigungsvorschlag seitens der SAUERLANDEVENT,
----- Original Message -----
From: c.meyer
To:
sidonboxen@web.de
Sent: Thursday, November 18, 2004 1:49 PM
Subject: Brief an Herrn Winter und Dich
An
Herrn Andreas Sidon
per email
sidonboxen@gmx.de
und Herrn
RA Joachim Winter
per Fax an +49 - 6172 - 1710519
Berlin, den 17.11.2004
RE: Andreas Sidon; Ihr Zeichen 187/04
Sehr geehrter Herr Winter,
Lieber Andreas,
nachfolgend dem Telefonat von gestern mit Herrn Winter möchte ich die Vereinbarungen wie folgt bestätigen
I. 1.
Am 20.11. und am 18.12. bzw. am 22.01. boxt Andreas Sidon zwei Aufbaukämpfe im Vorprogramm unserer Veranstaltungen. Die Kämpfe dienen zur Vorbereitung auf den großen Kampf gem. II Nr. 1 dieses Schreibens. Die Entscheidung, ob nun der zweite Aufbaukampf am 18.12. und 22.01. liegt bei der Sauerland Event. Die Aufbaukämpfe sind auf jeweils 8 bis 10 Runden angesetzt.
2.
Die jeweilige Kampfbörse für die beiden Aufbaukämpfe betragen jeweils EURO xxxxx plus Umsatzsteuer. Die Kampfbörse ist fällig nach dem jeweiligen Kampf gegen Vorlage einer den steuerlichen Anforderungen (z.B. fortlaufende Rechnungsnummer; Steuernummer von Andreas Sidon) genügenden Rechnung und wird per Verrechnungsscheck gezahlt.
3.
Die jeweiligen Gegner für diese Aufbaukämpfe werden im beidseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt. Beiden Parteien steht ein Vorschlagsrecht zu. Können Sie die Parteien bzgl. eines Vorbereitungskampfes nicht einigen, entfallen sämtliche Regelungen des Abschnitts I, soweit sie noch nicht vollzogen worden sind. In diesem Falle hat Herr Sidon selbst für eine angemessene Vorbereitung für den Kampf gem. Abschnitt II Sorge zu tragen. Die Abstimmung bzgl. des Kampfabends am 20.11. hat bis spätestens 18.11. erfolgt zu sein. Die Abstimmung für den Folgekampf hat bis spätestens 2 Wochen vor dem Termin herbeigeführt worden zu sein.
4.
Falls Herr Sidon an einem der Vorbereitungskämpfe nicht durchführen kann, ist der Kampf nach Möglichkeit bei einer der Folgeveranstaltungen der Sauerland Event nachzuholen. Deswegen darf sich der Kampftermin für den Grossen Kampf gem. II Nr 1. dieses Schreibens nicht verschieben.
Herr Sidon darf zwischen dem 20.11. und dem Termin des Grossen Kampfes gem. II Nr. 1 nicht anderweitig boxen, es sei denn, dass ihm Sauerland Event hierzu die Genehmigung erteilt hat. Dieser Genehmigungsvorbehalt entfällt dann, wenn der Grosse Kampf nicht wie vorgesehen bis Ende März stattfindet, weil der antizipierte Gegner aus dem Team Sauerland aus Krankheitsgründen nicht an dem Kampf teilnehmen kann, d.h. in diesem Falle darf Herr Sidon anderweitig boxen.
5.
Sauerland Event bemüht sich, Herrn Sidon für die Veranstaltung am 20.11.2004 20 Eintrittskarten (niedrigste Preiskategorie bzw. Stehplatzkarten) gegen entsprechende steuerliche Quittung ("geldwerter Vorteil") zur Verfügung zu stellen. Für den zweiten Aufbaukampf wird Sauerland Event nur dann wieder Freikarten zur Verfügung stellen, wenn tatsächlich noch ausreichende unverkaufte Karten zur Verfügung stehen und nicht mehr anzunehmen ist, dass diese noch verkauft werden können. Natürlich steht es Herrn Sidon frei, Eintrittskarten käuflich zu erwerben bzw. von Interessenten erwerben zu lassen. Für den 20.11. stehen nach heutigem Stande (17.11. 18.oo Uhr) keine Karten mehr zur Verfügung; die Halle ist quasi ausverkauft.
6.
Sollte keiner der Aufbaukämpfe bis zum Jahresende 2004 durchgeführt werden können aus Gründen, die Sauerland Event zu vertreten hat, zahlt Sauerland Event an Herrn Sidon bis zum 31.12.04 gegen entsprechende steuerlich anerkannte Rechnung einen Betrag von EUR xxxxx plus Umsatzsteuer bzw. innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Dieser Betrag wird als Vorschuss auf die Kampfbörse(n) von 2005 angesehen und mit dieser verrechnet. Wenn keiner der Aufbaukämpfe im November, Dezember oder Januar aus Gründen, die Sauerland Event zu vertreten hat, durchgeführt werden kann, so ist die Zahlung ohne Verrechnung auf die Kampfbörsen in 2005 zu verstehen. Herrn Sidon steht es in diesem Fall auch frei, ersatzweise zur Vorbereitung auf den großen Kampf anderweitig zu boxen.
7.
Anreise für die Aufbaukämpfe ist am Tage des Wiegens (1 Tag vor dem Kampf). Sauerland Event stellt für den Zeitraum von Freitag ca. 14.00 h bis zum Sonntag, ca. 11.00 h zwei DZ bzw. alternativ 2 EZ und 1 DZ mit Frühstück zur Verfügung. Der Fahrkostenersatz beläuft sich auf pauschal EUR 500,-- pro Aufbaukampf.
II. 1
Nach siegreicher Absolvierung der beiden Aufbaukämpfe bzw. des Aufbaukampfes bis Ende März 2005 boxt Herr Sidon gegen Herrn Cengiz Koc bzw. einen anderen Gegner des Sauerland Teams mit Ausnahme von Nicloey Valuev im Februar oder März 2005. Die Kampfbörse für diesen Kampf beträgt EUR xxxxx zuzüglich Umsatzsteuer. Dieser große Kampf wird über 10 oder bei einer sogn. International- oder Intercontinentalmeisterschaft der WBA/WBO/IBF/WBC über 12 Runden ausgetragen. Es liegt in der Entscheidung von Sauerland Event, über welche Rundenanzahl letztlich der Kampf angesetzt wird.
2.
Falls Herr Sidon bzw. der antizipierte Gegner aus dem Sauerland Team aus Krankheitsgründen nicht an dem Kampf teilnehmen kann, ist der Kampf bis spätestens bis zum Juli 2005 nachzuholen.
3.
Anreise für den großen Kampf kann bereits am Mittwoch vor dem Kampf erfolgen. Sauerland Event stellt für den Zeitraum des Aufenthalts, also frühestens von Mittwoch ca. 14.00 h bis zum Sonntag, ca. 11.00 h zwei DZ bzw. alternativ 2 EZ und 1 DZ mit Frühstück zur Verfügung. Der Fahrkostenersatz beläuft sich auf pauschal EUR 500,-- pro Aufbaukampf.
4.
Sauerland Event stellt Herrn Sidon für die Veranstaltung 20 Eintrittskarten (niedrigste Preiskategorie bzw. Stehplatzkarten) gegen entsprechende steuerliche Quittung ("geldwerter Vorteil") zur Verfügung, wenn tatsächlich noch ausreichende unverkaufte Karten zur Verfügung stehen und nicht mehr anzunehmen ist, dass diese noch verkauft werden können. Natürlich steht es Herrn Sidon frei, Eintrittskarten käuflich zu erwerben bzw. von Interessenten erwerben zu lassen.
III
1.
Die Vereinbarung setzt voraus, dass Herr Sidon weiter Lizenzträger des BDB bzw. des FVA ist.
2.
Sauerland Event veranstaltet nur Titelkämpfe, die von den Verbänden FVA, WBA, EBU, WBC, IBF und/oder WBO beaufsichtigt werden.
3.
Jede werbliche Präsentation des Boxers und seiner Betreuer auf der Kleidung oder auf dem Körper während der eigentlichen Veranstaltung und der dazugehörigen Wiegetermine, Pressekonferenzen u.ä. bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters. Die Zustimmung darf nicht ohne triftigen Grund verweigert werden (als triftigen Grund gilt z.B. Werbung für Produkte/Unternehmen, die zu den Vertragspartner von Sauerland Event in unmittelbarer Konkurrenz stehen oder Lotterie bzw. Glücksiel und Wettunternehmen betreffen. Entsprechende Werbeaufdrucke, Logos und/oder Sticker sowie eventuelle werbliche Präsentationen auf dem Körper sind rechtzeitig, spätestens zwei Tage vor dem Kampf beim Veranstalter zur Abnahme anzumelden. Von Ansprüchen Dritter wegen eventueller rechtswidriger Werbung stellt der Boxer den Veranstalter in jedem Fall - ungeachtet der durchgeführten Abnahme - frei.
Bitte lassen Sie Herrn Sidon dieses Schreiben als Bestätigung des Inhalts unterschreiben.
Mit freundlichen Grüssen
Christian Meyer
Sauerland Event GmbH