Dürr wurde vom Landesgericht Innsbruck zur Unterlassung und zum Widerruf seiner Behauptung verpflichtet, teilte der ÖSV am Donnerstag in einer Aussendung mit. Zudem muss Dürr als Folge des Urteils die Verfahrenskosten tragen. Der ehemalige Langläufer muss nun binnen 14 Tagen seine Äußerungen auf seiner Facebook-Seite „Der Weg zurück“ widerrufen.
Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung, dass sich der ÖSV der „Einhaltung einer ‚Null Toleranz‘-Politik gegenüber Doping verschrieben habe“, so der Skiverband. „Dass es schwarzen Schafen gelingt, vom ÖSV unbemerkt zu dopen, ist nicht dem Leistungssport gezollt, sondern das Werk krimineller Agitatoren, vor dem auch der Kläger trotz der gesetzten Präventiv- und Kontrollmaßnahmen nicht gefeit ist“, heißt es in dem Urteil.
Dürrs Anwalt Max Rammerstorfer wollte sich zunächst nicht zu dem Urteil äußern. ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel wertete es als wichtigen Erfolg und als Beweis dafür, „dass die ‚Null Toleranz‘-Politik des ÖSV nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, wie uns von manchen Medien des Öfteren unterstellt wird, sondern gelebte Praxis“. Zudem bekrittelte Schröcksnadel, dass Journalisten Dürr „erstaunlich viel Raum und Sendezeit zur Verfügung gestellt“ hätten.
Der Österreichische Skiverband (ÖSV) hat im Zivilprozess wegen Unterlassung und Widerruf gegen den ehemaligen Langläufer Johannes Dürr nicht rechtskräftig recht bekommen. Dürr hatte dem Skiverband vorgeworfen, Doping sti...
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