geiler Thread:laugh2:
juristsische Laien versuchen sich in Hochreckjura, Fuzzie, der dabei zu Techt darauf hinweist, dass es keiner auch nur annähernd beantworten kann, wird ausgeschimpft und wild spekuliert.
Mal ein paar grundsätzliche Dinge:
1. @stillwater
Kläger kann nur ein direkt Betroffener sein, d. h. ein Spieler sein. Erkennbar ist dies z. B. aus dem Bosman Urteil, bei dem ja schließlich auch der Spieler Kläger war. Ein Fan ist nich betroffen.
So das war noch das Einfachste.
@Bender
Du solltest Dich nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Das Sperren von Spieler ist nach deutschem und auch europäischem Recht eben nicht so leicht möglich. Ich halte zumindest die Sperrung ohne Bezahlung nach deutschem sowieso und auch europäischem Recht für unzulässig. Dies kann nur als Vertragsstrafe ausgestaltet sein und die sind heftigst umstritten. Hinzu kommt noch die Tatsache, dass die Arbeitsverträge wohl eher Formularverträge sein werden und deswegen europaweit einer AGB KOntrolle unterfallen würden. da hier wunderbare "Treu und Glauben Auslegungen" möglich sind, verbietet sich jede Spekulation.
3. Steuerrechtlich würde eine in Deutschland ansässige Franchise, wohl auch nach deutschem Recht Steuern zahlen, wenn sie hier ihren Handelsmittelpunkt hat. Entschieden ist dies für die deutschen Limiteds, bei denen immer wieder geworben wird, dass ja die englischen steuern geringer wären. Schlichtweg Unsinn. Ob es moittel und Wege gäbe, andere Gestaltungen vorzunehmen, kann ich auf Grund der Besonderheoiten einer solchen Franchise nicht sagen, bezweifle es aber aus dem Bauch raus, weil sionst Wal-Mart oder McDonald dies bestimmt versucht hätten.
4. Auch mit einer ausländischer Rechtsform oder "Hauptsitz" kann man deutsches/europäisches Arbeitsrecht nur schwer aushebeln. Insbesondere Wal-Mart hätte dies garantiert versucht. Eizig das Mitbestimmungsgesetz ist aushebelbar,deswegen gibt es u. a. ein deutsches Großunternhmen in der Rechtsform der B. V. (niederländisch).
Ob man dies anders beurteilen müsste, weil auch die Arbeitnehmer überwiegend Amerikaner sein werden, kann man nicht ausschließen, ist aber Spekulation und wird auch unterschiedlich beurteilt werden. Welche meinung sich durchsetzen würde, ist reine Spekulation.
Da viele dieser Punkte auch EU-Recht sind, hätte Deutschland noch nicht einmal einen Standortnachteil.
Zuden wirtschaftlichen Seiten
Die Bedenken gegen eine europäische Ausweitung sind nachvollziehbar:
Aber ein paar Punkte dafür:
1. Basketball ist nur 3. Sportart in den USA, Baseball und Football werden sie auch kaum einholen.
2. Basketball ist aber die amerikanische Sportart, die auch nach amerikanischen Regeln am ehesten in Europa expandieren kann. Die oben genannten sind zu amerikanisch und Eishockey ist aufwändiger.
3. Die Spielergewerkschaft wird sich mit Sicherheit überlegen dagegen zu kämpfen, wenn im Gegenzug 75 neue Mitglieder dabei wären.
4. der NBA geht es wirtschaftlich wohl gut, aber nicht allen Franchises. Diese könnte man von Seiten der NBA bestimmt "einkaufen".