Meine Darstellung war etwas vereinfacht, in Amerika vertritt die Staatsanwaltschaft nur die Anklage, die Verteidigung obliegt alleine dem Rechtsanwalt.
Aber etwas genauer gerne nachzulesen unter:
http://www.usatipps.de/Tips_1/A_-_E...hes_Recht/hauptteil_amerikanisches_recht.html
oder für Deutschland
http://www.bib.uni-mannheim.de/bereiche/jura/gesetze/stgb-inh.html
http://www.rechtslexikon-online.de/In_dubio_pro_reo.html
Aber etwas genauer gerne nachzulesen unter:
http://www.usatipps.de/Tips_1/A_-_E...hes_Recht/hauptteil_amerikanisches_recht.html
oder für Deutschland
http://www.bib.uni-mannheim.de/bereiche/jura/gesetze/stgb-inh.html
http://www.rechtslexikon-online.de/In_dubio_pro_reo.html
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