Jedenfalls hat Ebby Thust damit recht. Solange gilt er als Unschuldig bis man Ihm bewiesen hat aktiv zu dopen. Das hätte es zu dem Zeitpunkt und auch über den kurzen Zeitraum nichts gebracht. Weiter spricht auch die Menge für verdorbenes Fleisch. Das sollte man also nicht einfach unter den Tisch kehren und sagen "Der dopt"
Also "verdorben" war das Fleich mit Sicherheit schon einmal nicht, sonst wäre der Sportkamerad im Krankenhaus gelandet.
Im Übrigen stört mich diese vollkommen ausgedachte "Beweislastumkehr" aus angeblichen Plausibilitätsgründen. Argumentativ ist das nicht haltbar:
1. Clenbuterol ist im Kontext des sportlichen Wettkampfs verbindlich als verbotene leistungssteigernde/-fördernde Substanz definiert.
2. Für Clenbuterol gibt es keine Mindestgrenzen.
3. Es wurde - in der A- sowie B-Probe - Clenbuterol im Körper von Canelo ermittelt. Während der Vorbereitung auf einen sportlichen Wettkampf.
4. Damit ist zunächst ein Dopingverstoß dargelegt.
5. Möglicherweise lässt sich der Dopingverstoß durch besondere Umstände im konkreten Einzelfall entkräften. Dies können dann aber nur
belegbare besondere Umstände im
konkreten Einzelfall sein. Das bloße Behaupten möglicher abstrakter alternativer Umstände (Fleisch gegessen/vielleicht kontaminiert) kann grundsätzlich nicht ausreichen.
6. In der Vergangenheit wurde in vergleichbaren Fällen zum Beispiel ein alternativer Kausalverlauf hinreichend konkret belegt, indem freiwillige Proben dritter (Begleit-)Personen vorgelegt wurden, die dasselbe Fleisch gegessen hatten und die ebenfalls positiv waren.
7. Dergleichen (Ziffer 6.) fehlt im vorliegenden Fall soweit ich weiß bislang. Es werden lediglich abstrakte Gegenbehauptungen aufgestellt, wie es auch gewesen sein
könnte. Dies kann stimmen, oder auch nicht.
8. Ergo: Er hat gedopt, man drückt aber aus rein wirtschaftlichen Gründen ein Auge zu, wie man es sonst nicht tun würde.