Mit Verlaub und deine Begeisterung für Modern Talking in allen Ehren. Deine Aussage ist einfach nicht korrekt. Für meine Generation, die in den 80gern Kinder und in den 90ger jugendliche und junge Heranwachsende waren, ist Modern Talking ein Begriff. Vielleicht noch für die Kinder userer Generation. Grundsätzlich bin ich überzeugt das 10 von 10 Kindern und Jugendlichen heutzutage, keine Ahnung haben wer diese Band aus den 80gern ist.Nur weil es euch nicht gefällt, muss man Aussagen nicht gleich ins Lächerliche ziehen.
Grundsätzlich bin ich überzeugt das 10 von 10 Kindern und Jugendlichen heutzutage, keine Ahnung haben wer diese Band aus den 80gern ist.
Mit Verlaub und deine Begeisterung für Modern Talking in allen Ehren. Deine Aussage ist einfach nicht korrekt.
Darf man einen Song aus einem Re-Released-Debütalbum nehmen (das am "Original-Album nicht drauf war)?
Und du hör doch mal auf mich ständig aufzufordern Sachen nicht zu sagen, weil du nicht richtig hinguckst oder mich falsch verstehst.lol, hör doch mal auf, deine beobachtungen immer als fakten zu verkaufen alter.
@theGegen
Weil vielleicht der Song, den ich nehmen will, nur auf dem Re-Released-Debütalbum drauf ist und nicht auf dem originalen?
So schwer ist das wohl auch nicht zu verstehen.
Ich weiß, was Du meinst, aber ein Re-Release ist so gesehen kein Debütalbum mehr. Sowas wird gerne mal nachgeschoben mit besserem Sound (weil man die Originaltapes gefunden hat) plus ggf. weitere Titel aus den Aufnahmesessions oder irgendwas Live, um da noch ein Bonbon für die Fans zu bieten.
Im Prinzip ist es trotzdem das erste Album (=Debüt), außer es wird als eigenes Special-Album promotet.
Meistens war es dann auch so, dass man das originale Album im Handel gar nicht mehr bekommen hat.
Aber egal, ich nehm eh was anderes.
Eine spätere Live-Aufnahme eines Songs aus einem Debütalbum ist aber schon erlaubt, nehme ich an.
Klar ist es noch das Debüt-Album, aber warum dann einen Song nehmen, der nicht auf dem ursprünglichen Debütalbum enthalten war? Darum mein "why?" Gif.
Warum nimmst Du keinen Titel, der auch bei der Erstveröffentlichung enthalten war?
Wikipedia ist eine recht verlässliche Quelle, da muss man nur ganz oben nachschauen, was als erstes offiziell veröffentlicht wurde.
Würd ich als Ausrichter auch nicht gelten lassen, weil exakt diese Live-Aufnahme eben auf dem Debüt Album nicht drauf war.Eine spätere Live-Aufnahme eines Songs aus einem Debütalbum ist aber schon erlaubt, nehme ich an.
Teilnahmeberechtigt sind nur Lieder, die auf einem Debütalbum eines Künstlers/einer Künstlerin/einer Band erschienen sind.