II Strafen gegen Spieler
1. Teilnahme an Spielen ohne Spielerlaubnis............................... 2 bis 6 Monate Sperre
2. Teilnahme an Spielen ohne Genehmigung
für oder gegen Vereine,
die der Sparte Fußball nicht angeschlossen sind ……….. 6 bis 24 Monate Sperre
3. Tätlichkeit, auch versuchte Tätlichkeit
gegen Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistent …….. 6 bis 24 Monate Sperre
und € 30,00 bis € 60,00 Strafe
4a. Beleidigungen, Belästigungen u.a.
gegen Gegenspieler, Funktionäre und Zuschauer ……... 1 bis 4 Spieltage Sperre
und je nach Schwere des Falles € 10,00 bis € 60,00 Strafe
4b. Beleidigungen, Belästigungen u. a.
gegen Schiedsrichter bzw. Schiedsrichter-Assistent ….. 3 bis 6 Spieltage Sperre
und je nach Schwere des Falls € 30,00 bis € 80,00 Strafe
5. Rohes Spiel gegen Gegenspieler …………………………….. 2 bis 4 Spieltage Sperre
und € 10,00 bis € 60,00 Strafe
6. Tätlichkeit gegen Gegenspieler ……………………………….. 4 bis 8 Spieltage Sperre
und € 10,00 bis € 60,00 Strafe
7. Unsportliches Verhalten
auf und nach Verlassen des Spielfeldes ………………… 1 bis 2 Spieltage Sperre
und € 10,00 bis € 60,00 Strafe
8. Verlassen des Spielfeldes
ohne Erlaubnis des Schiedsrichter ………………………………. 1 Spieltag Sperre
und € 5,00 bis € 15,00 Strafe
9. Spielverweigerung bei Auswahlspielen
in unbegründeten Fällen ………………………………….. 4 bis 6 Spieltage Sperre
10. Spielabbruch durch Spieler oder Spielführer ……………………... 6 Spieltage Sperre
sowie Vereinsstrafe gemäß III, 14
11. Teilnahme an Spielen während der eigenen Sperre …………...... 4 Spieltage Sperre