le freaque
Bankspieler
Natürlich ist die Tat asozial und das Ergebnis fürchterlich, aber wie soll das Gericht denn sonst urteilen? Ein Tötungsvorsatz lag sicherlich nicht vor, also weder Mord, noch Totschlag. Bei Körperverletzung mit Todesfolge gibt es ab 3 Jahre bis 10 Jahre, im "minderschweren Fall" (sagt man das bei solchen Delikten noch so?) kann es bis auf 1 Jahr runtergehen. Es war ein Schlag, keine Schlägerei und der Tod trat durch den Aufprall ein, nicht durch den Schlag selbst.
Der Schlag ist nicht zu entschuldigen, selbst wenn nichts passiert wäre. Das ist asozial, sinnlos aggressiv und in jedem Fall gefährlich. Aber wenn du für einen Schlag 10 Jahre gibst und das die Höchsstrafe ist - was gibst du dann Tätern, die jemanden wirklich übel zusammenschlagen, wo keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann und wo das Opfer dann innerlich verblutet?
Da für gibt es ja den Zusatz "nicht unter" (hier: 3 Jahre) und bei einem einzelnen Schlag, der selbst nicht zum Tod führte, setzt man natürlich am unteren Ende an.
Bitter. Aber wie soll ein Rechtssystem denn anders funktionieren? Auf Zuruf vom Stammtisch?
Der Schlag ist nicht zu entschuldigen, selbst wenn nichts passiert wäre. Das ist asozial, sinnlos aggressiv und in jedem Fall gefährlich. Aber wenn du für einen Schlag 10 Jahre gibst und das die Höchsstrafe ist - was gibst du dann Tätern, die jemanden wirklich übel zusammenschlagen, wo keine Tötungsabsicht nachgewiesen werden kann und wo das Opfer dann innerlich verblutet?
Da für gibt es ja den Zusatz "nicht unter" (hier: 3 Jahre) und bei einem einzelnen Schlag, der selbst nicht zum Tod führte, setzt man natürlich am unteren Ende an.
Bitter. Aber wie soll ein Rechtssystem denn anders funktionieren? Auf Zuruf vom Stammtisch?