Das ist eine Gabe, die leider nicht zu den größten Stärken des Users Langer zählt.
Ansonsten bin ich in der Frage schon bei Omega, obwohl ich grundsätzlich aus demselben "Meinungsfreiheit" Lager wie Wirr komme. His Rayness darf sich, wenn es nach mir geht, auf den Marktplatz stellen und diesen Stuss herumposaunen. Aber ich habe das Recht, diesen Stuss als Dummheit zu bezeichnen. Und so verstehe ich Omega auch.
Ich verstehe folgende Aussage:
§ 192 Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises
Der Beweis der Wahrheit der behaupteten oder verbreiteten Tatsache schließt die Bestrafung nach § 185 nicht aus, wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
eher als ein Nein, das solltest Du so in Deutschland nicht unbedingt machen.
Wobei ich a: kein Jurist bin und b: schließt nicht aus für mich jetzt eher wie ein Strafe wäre möglich klingt.
Aber ganz allgemein bin ich schon Befürworter der, es kommt auch darauf an WIE man etwas formuliert Fraktion.