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Linksverteidiger
§5 Einbürgerungen
Bis zu 5 Einbürgerungen sind pro meldendes Volk erlaubt
§5.1. Anzahl (optional)
§5.2 Mitgeltende Voraussetzungen
§5.3. Nicht zulässige Voraussetzungen
			
			Bis zu 5 Einbürgerungen sind pro meldendes Volk erlaubt
§5.1. Anzahl (optional)
- Mindestkader von 16 Spielern - 1 Einbürgerung
 - Teamkader mit 20 Spielern - 2 Einbürgerungen
 - Teamkader mit 23 Spielern - 3 Einbürgerungen
 - Höchstkader von 26 Spielern - 5 Einbürgerungen
 
§5.2 Mitgeltende Voraussetzungen
- Der EUFA-Qualifikant ist personell und regional so klamm, dass es schon schwer genug ist, überhaupt 16-26 Spieler zu finden.
 - Regional notwendiger Proporz: Länderübergreifende Nationalteams sind verpflichtet, alle Volksangehörigen zu integrieren und brauchen Spieler zur Legitimation ihrer natürlichen Grenzen
 - Regionaler Bezug: hat einige Zeit in der Region verbracht, für einen Verein der Regon gespielt
 - Irgendeine dubiose Quelle: Beispiel: Südirol und Lappland ist meine 2. Heimat, seitdem ich da mit meinen Eltern in Urlaub war.
 
§5.3. Nicht zulässige Voraussetzungen
- Kader klappt auch ohne Einbürgerungen inclusive länderübergreifendem Proporz
 - Kein Bezug zur Region, noch nicht einmal randgeographisch.
 
			
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