Original geschrieben von X Righthook X
insbesondere würden mich deine erklärungsversuche zu der frage interessieren, warum in der regelung der vorraussetzungen für eine TD ausdrücklich auch der fall der verschlimmerung eines cuts geregelt ist, dies jedoch bei der regelung der voraussetzungen der DQ offensichtlich keine rolle spielt? von einer möglichen regelungslücke, auf die du abstellst, kann daher doch schon gar nicht die rede sein, denn die verschlimmerung des cuts ist ja gleich im selben absatz geregelt und offensichtlich nur für den fall der TD von relevanz.
das macht auch sinn, da man offensichtlich ganz bewusst die DQ an die ursächlichkeit der sie hervorrufenden verletzung koppeln wollte! anderenfalls würde man nämlich (wie hier auch geschehen) tür und tor für abenteuerliche manipulationen der kampfverläufe öffnen. jede durch schlagwirkung ursächlich hervorgerufene verletzung, die an sich noch nicht zur kampfunfähigkeit führt könnte somit durch den kleinsten weiteren fliegenschiss oder durch beliebige beteuerungen des verletzten (und leider auch durch die unterstützung parteiischer ärzte) , nicht mehr weiterboxen zu können, zu einem späteren zeitpunkt für einen ihm genehmen kampfausgang instrumentalisiert werden. das kann natürlich nicht im interesse der chancengleichheit sein, was wohl der naheliegende grund war, in der regelung WC-32 a) zur DQ (die automatisch den verletzten boxer begünstigt) explitzit auf die "verschlimmerung" zu verzichten, sie aber bei der TD zu erhalten, damit durch ein auszählen der scorecards der faire kamfverlauf bis zu diesem zeitpunkt für das kampfresultat zugrundegelegt wird.
aus diesem grund dürfte der verletzte boxer selbst bei der annahme, dass eine regelungslücke vorliegt (was ich nicht sehe) selber die beweislast dafür tragen, dass der angebliche kopfstoss in runde 5 erstens überhaupt passierte, zweitens eine neue kausalität begründete, sprich: einen neuen cut verursachte, der drittens ausschlaggebend für die unfähigkeit des boxers war, den kampf nicht weiterführen zu können.
die einzige gute chance würde ich für dich darin sehen, dass wir es hier mit einem korrupten schwein von ringarzt zu tun haben (wovon ich leider ausgehe ) , der unter eid auch seine grossmutter verleugnen würde. Dagegen sprechen jedoch die deutlichen video-aufnahmen, die jedem klar denkenden arzt auch einen abgefuckten meineid unter dämlichem pauschalgeschwafel über den "schutz der gesundheit des boxers" als äußerst riskant erscheinen ließen.
Irgendwie sehe ich Dein Problem nicht! Wenn Verschlimmerungen woanders gereget sind, dann gibt es auch keine Regelungslücke im Falle des absichtlichen Kopfstoßes!
Die Tatbestandsmerkmale liegen doch vor:
Es wurde ein Cut erzeugt, der zum Abbruch des Kampfes führte! Der Kopfstoß war absichtlich ---> Disqualifikation
Sehe nicht, was man da anders sehen kann. Das dort schon ein Cut war, ist doch irrelevant. Beyer konnte bis zu Kopfstoß kämpfen, danach nicht mehr. So entschied der Ringrichter! Und da dieser den Kampf auszählen lassen wollte und Beyer dann verloren hätte, befreit diesen auch vom Vorwurf des Betrugs!
Oh nee....Beyer muß die Beweislast tragen? Nee, er hat das Urteil des Ringrichters! Der Kopfstoß war absichtlich...Fakt! Übrigens gab dies auch der Trainer von Green zu.....aber irgendwie gleitest Du ein bißchen ab, oder?
Und! Die Leute, die diese Regeln aufstellen, fühlen sich wohl nicht so ganz verfolgt wie Du.
Fliegenschiss zum Abbruch? Du vergißt etwas! Der Fliegenschiss muß Absicht sein!!! :laugh2: Und wenn ein Boxer einem anderen so eine Verletzung zufügt, daß dieser nicht weiter boxen kann, dann wird er nach den Regeln der WBC disqualifiziert. Auch völlig zu Recht! Zu meinen Fragen an Dich hast Du Dich noch geäußert!