Ergänzend vielleicht dazu: es gibt ja auch einige Handlungsanweisungen, die man nicht unbedingt immer in den Regeln findet bzw. zur Auslegung werden. Z.B. soll derjenige geahndet werden, der das erste Foul begeht und nicht der, der darauf ebenfalls mit einem Foul zwangsläufig antworten muss.
Oder eben: was, wenn der Ref. einen Fehler macht, aber der Kampf weiterläuft? Eindeutig hat der Ref. in diesem Fall falsch gehandelt. Und bei einem Protest würde der Verband wahrscheinlich dazu kommen, dass ein Ringrichterfehler zwar vorliegt. Die Art und Weise der Fortführung wird aber nicht ausreichen, um das Ergebnis zu ändern.
E. schien klar, wollte das Anzählen verhindern. Der Ref. ging augenscheinlich davon aus, dass er mit der Freigabe den Nachteil seines späten Eingreifens vorher kompensieren wollte und E. das Anzählen ersparen bzw. als "Ausrutscher" auslegen wollte. Ich glaube, es gab auch kein "Stop!" vorher, sondern "nur" das "Break!" Jedenfalls gab der Ref. E. eine kurze Pause, kommunizierte mit ihm, bevor er den Kampf freigab und E. schien mit dieser Ermessensentscheidung völlig zufrieden. Dann entstand eine neue Situation, die unmittelbar danach zum KO führte.
Betrachtet man das alles als Ganzes: E. hätte angezählt werden müssen, wurde es aber nicht, doch zumindest bekam er eine ähnlich lange Pause. Von dem her kann man argumentieren, dass das Fehlverhalten des Refs. nicht zu einem völlig anderen Ergebnis führte, E. genause Erholungspause erhielt wie bei einem Anzählen.
Es gab zudem kein Eingreifen von außen über den Ersatzref. oder die "Supervision".
Mit solchen korrigierenden Tatsachen/Ermessensentscheidungen muss man als Boxer leben, denn niemand ist unfehlbar und im Grunde war es E., der sich ebenso "falsch" verhielt mit seinem Aufspringen nach dem Bodenbesuch, leider bzw. unglücklich gelaufen, denn hier dominierte "der keine Schwäche zeigen bei einem Treffer"-Reflex.
So zumindest meine Erkenntnisse aus Regelmeetings/Lizenzverlängerungen uä., was solche Ausnahmesituationen und die Folgen, Auslegung betrifft.