"unlikely to happen" bedeutet nicht "geht also nicht".
Noch mal, auch wenn das vielleicht für einige zu pedantisch klingt, aber es gibt einen sehr großen Unterschied zwischen "etwas können" und "sich strafbar machen".
Staatliche Enteignung geht natürlich nur unter wirklich sehr spezifischen Umständen, aber niemand spricht von einer Enteignung.
Ich habe da nicht übersetzt, sondern meine eigene Meinung wiedergegeben. Ich traue mich da mehr als der SI-Autor. Wenn in den NBA-Verträgen - wie im Artikel geschildert - kein Passus vorhanden ist, laut dem ein Team ohne Einwilligung des Eigentümers verkauft werden kann, außer wenn er finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt (und das tut Sterling anscheinend sehr wohl), aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll die NBA dann bitteschön handeln?
Sie können Maßnahmen treffen, welche Sterlings Eigentum an den Clippers für ihn unvorteilhaft erscheinen lassen, aber wirklich über seinen Kopf hinweg entscheiden und ihm die Franchise abnehmen ist laut Regelwerk anscheinend nicht drin (jetzt drücke ich mich mal vorsichtiger aus, gerade da ich dessen gesamten Umfang ja nicht kenne).
Interessant sind natürlich immer die Finanzen, so wie jetzt schon Sponsoren abspringen (abgesehen von einem sind anscheinend schon alle Hauptsponsoren weg). Das zwingt zwar Sterling auch nicht zu einem Verkauf, gerade da er genug Vermögen hat, um die Belastungen einige Zeit lang zu tragen, sofern man überhaupt so bald in die Miesen rutscht, aber es wird recht schnell der Punkt kommen, an dem ein möglicher Verkaufspreis in Höhe von 700 Mio bis 1 Milliarde Dollar verlockender scheinen wird als sich weiter mit der Franchise abzugeben, mit der man wohl weniger leicht als früher jährlichen Profit einfahren kann, solange der Name Clippers eben mit dem Namen Sterling verbunden ist.
Warum du überhaupt staatliche Enteignung erwähnst, verstehe ich dabei eh nicht. Das ist reines Privatrecht, in dem sich Geschäftspartner zusammengesetzt und gemäß Privatautonomie ein Regelwerk verfasst haben, wie sie ihr Geschäft handhaben wollen. Solange davon nichts gegen geltende Gesetze verstößt, hat der Staat null Handhabe zum Eingreifen.