Rohrschacht
Nachwuchsspieler
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Im Prinzip könnte die NBA auch ihre Vertragssituation ändern; auch diese Möglichkeit ist gegeben. Was willst Du dann argumentieren?
Um das mal als Aufhänger zu nutzen, hab den Rest danach auch nicht mehr gelesen, da gleich ja Bayern ist: Zumindest in Deutschland würde das zivilrechtlich eben nicht gehen. Die NBA hat als zugrunde liegendes Vertragswerk zumindest auch ne gesellschaftliche Komponente. Gesellschaftsverträge führen grundsätzlich zu weitergehenden Folgen als sonstige, zivilrechtliche Geschäftsverträge. Unter anderem gelten da auch Treuepflichten zwischen den einzelnen Gesellschaftern. Einfach einen neuen Vertrag aufzusetzen, wäre deswegen in Deutschland als Umgehung des ursprünglichen Vertrages angreifbar. Als Schadensersatz könnte der so Ausgeschlossene (also Sterling) verlangen, so gestellt zu werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde: Also nicht nur eine rein finanzielle Kompensation, sondern tatsächlich eine Stellung als Gesellschafter und Owner (ich glaube, das wurde Dir auf realgm ja auch schon entgegen gehalten). Insoweit ist aus deutscher Sicht auch Dein Argument falsch, wonach es ja auch kein Recht darauf gäbe, als Owner mit eigenem Team aufgenommen zu werden. Man hat in der Tat kein Anrecht darauf, Owner zu werden - Owner zu bleiben ist aber zumindest nach deutschen Maßstäben garantiert. Die beiden Situationen werden rechtlich unterschiedlich behandelt. Ein Gesellschafter hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, auch in seiner Gesellschaft zu bleiben. Das müssen auch die anderen Gesellschafter rechtlich akzeptieren, wenn es dagegen keine rechtliche Handhabe gibt.
Von diesem zivilrechtlichen Grundsatz abweichendes gilt nur dann, wenn sich das aus dem Gesellschaftsvertrag (also konkret der NBA-Constitution mit allen Nebenabreden) oder ergänzend aus dem anwendbaren, sonstigen Recht ergibt. Zumindest in Deutschland würde der gesellschaftsrechtliche Minderheitenschutz zugunsten von Sterling wirken.
Inwieweit das auch in den USA gilt, kann ich aus rechtlicher Sicht _nicht_ beurteilen. Durchaus möglich, dass es im US-Recht da andere Möglichkeiten gibt; auch wenn ich das für eher unwahrscheinlich halte. Und was genau in den NBA-Verträgen drin steht, habe ich bisher auch keiner Berichterstattung entnehmen können.
Für jemanden ohne juristische Schulung ist Dein Wissen beachtlich, aber zumindest für Deutschland stimmen Deine Ausführungen nicht.
Bin übrigens kein Zweitaccount, sondern ein mehr oder weniger regelmäßiger, stiller Mitleser.