Pokalbetrieb gefährdet
Hinzu kommt ein weiteres Problem. Da die Ermittlungen schon unmittelbar nach der betreffenden Partie (Paderborn-HSV 4:2) eingeleitet worden sind, müsste nun die komplette DFB-Pokalrunde wiederholt werden. So steht es in der Rechts- und Verfahrensordnung des Verbandes (§ 10, Verjährung, Punkt 4): "Auf Spielverlust kann in einem Vereinspokalspiel des Deutschen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene nicht mehr erkannt werden, wenn das Spiel der betreffenden Mannschaft der nächsten Pokalrunde ausgetragen worden ist, es sei denn, dass vorher ein Verfahren eingeleitet worden war." Eilers, gestern darauf angesprochen, wich aus: "Es wurde ein Verfahren eingeleitet wegen behaupteten Verdachts gegen Hoyzer – also, diese selbstverständliche Schlussfolgerung würde ich nicht so nachvollziehen können."
Kein Wunder: Wenn die bereits auf Wiederholung klagenden Juristen des Hamburger SV ihre Forderung durchdrücken, würde dies den gesamten Pokalbetrieb aushebeln. Wie der DFB hier sportjuristisch die Unterscheidung zwischen Hoyzers Geständnis einerseits, den HSV verpfiffen zu haben, und dem Anspruch der Hamburger andererseits auf sportliche Gerechtigkeit überzeugend durchsetzen will, darf mit Spannung erwartet werden. "Die sportliche Gerechtigkeit wiederherzustellen", sagte Zwanziger gestern der SZ, "ist für mich jetzt das oberste Gebot."
[...]
Unterdessen hat nach Angaben des Blattes der Hamburger SV nach der manipulierten Pokal-Partie der ersten Runde beim SC Paderborn (2:4) trotz fortgeschrittenen Verlaufes des Wettbewerbs durchaus Chancen auf eine Neuansetzung. In der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist geregelt, dass ein nachträglicher Einspruch möglich sei, wenn bereits vorher ein Verfahren eingeleitet worden sei. Dies ist nach Angaben des DFB-Chefjustitiars Götz Eilers im Fall Paderborn bereits am 23. August nach einem Hinweis des Wettanbieters Oddset geschehen.