Verurteilung wofür? Wegen des 13-jährigen Kindes oder dem Besitz?
Im Prinzip bei allem. Wie hier schon gelegentlich erörtert, ist der reine Konsum nicht strafbar. Konsumiert haben alle drei, was man im Zweifel leicht wird nachweisen können. Damit gibt es kein Ausschlussprinzip (Würde nur einer konsumieren und man könnte das anhand von Tests nachweisen, wäre er sehr verdächtig, zumindest der Besitzer der Drogen gewesen zu sein).
So haben wir folgende Situation: Wer hat die Drogen im Schlafzimmer besessen?
Er oder Sie oder beide gemeinsam. Solange beide nicht kooperieren ist es zugunsten beider im Zweifel immer der andere alleine gewesen, also Verurteilung (-).
Wer hat vorsätzlich oder fahrlässig die Drogen dem 13jähr. überlassen?
Er, Sie oder Er (erw. Sohn). -> Dreimal in dubio pro reo.
Da kommt nicht viel bei raus. Vielleicht akzeptieren die einen Strafbefehl oder eine Einstellung mit Geldauflage, um weitere Ermittlungen zu vermeiden, aber vermutlich verläuft das im Sande.