Einen Freispruch gibt es meines Wissens nach nicht (ich bitte um Korrektur falls ich mich mit dem Folgenden täusche).
Hoeneß hat tatbestandlich, rechtswidrig und schuldhaft eine schwere Steuerhinterziehung begangen. Eine erfolgreiche Selbstanzeige ändert nichts an dem Unrecht, was durch die Straftat als solche begangen worden ist.
Die Rechtsfolge der erfolgreichen Selbstanzeige ist gem. §371 I Abgabenordnung die Straffreiheit. Ich habe das so verstanden, dass das Gericht das Verfahren dann einstellen würde. Oder fällt es auch unter "Freispruch" wenn die Tat durch die Selbstanzeige straffrei ist? Kann natürlich auch sein, dann hättest du Recht.
Das Gericht stellt in der Beweisaufnahme fest, ob die Selbstanzeige wirksam war oder nicht. Im Strafprozeß gilt der Grundsatz, dass die Beweisaufnahme in der mündlichen Verhandlung zu erfolgen hat. D.h. das Gericht forscht nicht vorher im Verborgenen rum, ob die Selbstanzeige wirksam ist, sondern lädt die Steuerfahnder usw. in den Zeugenstand in der öffentlichen Verhandlung. Dadurch will man im Strafprozeß Transparenz schaffen. Wenn die Zeugen dann sagen, die Selbstanzeige war rechtzeitig, dann wird geschaut, ob die anderen Voraussetzungen vorliegen, u.a. 371 und 398a AO (Steuernachzahlung). Wenn aus der Beweisaufnahme hervorgeht, dass die Selbstanzeige mit allen Voraussetzungen tatsächlich erfolgreich war, dann wird die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung rückwirkend aufgehoben. Das ist ein sog. persönlicher Strafaufhebungsgrund. Stellt das Gericht also die Wirksamkeit der Selbstanzeige nach der Beweisaufnahme fest und umfasst diese die Anklage, dann besteht keine Strafbarkeit und ein Freispruch ist die zwingende Folge.
Ob die Selbstanzeige erfolgreich ist, weiß ich nicht und kann man aus den Medien nicht erfahren. Dazu müssen halt einige Dinge zusammenkommen. Allerdings ist für mich seit heute neu, dass die Selbstanzeige anscheinend sehr hohe Summen und scheinbar die 27,2 Mio umfasste, so zumindest die Verteidigung. Ich dachte bis heute, dass in der Selbstanzeige nur der angeklagte Betrag von 3,5 Mio drin war und damit nach dem Geständnis von Hoeneß über 18,5 Mio + 5,5 Mio Verlustvortrag die Selbstanzeige ohnehin schon zerbröselt ist. Dem ist wohl nicht so, wie Spon und FAZ berichten. Daher erscheint die Möglichkeit der Strafbefreiung noch zu bestehen.
Ist die Selbstanzeige nicht erfolgreich, dann kann es nur eine sehr hohe Haftstrafe für Hoeneß geben, da 27,2 Mio den Strafrahmen ganz oben betrifft und man im Endeffekt von zehn Jahren abzgl. strafmildernder Umstände ausgehen kann. Dass diese strafmildernden Umstände dann so gewichtig sind, dass man bei 27,2 Mio wieder auf nur zwei Jahre Gefängnis und damit die Möglichkeit einer Aussetzung zur Bewährung kommt, halte ich für ausgeschlossen.
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