Die Mafia ist nicht systemrelevant
Dieser Punkt aus o.a. Quelle erklärt mir die exorbitante Höhe des Kapitals auf dem Konto von Hoeneß.
Wer dies verstehen will, muss wissen, dass Devisengeschäfte mit geringem Kapitaleinsatz auskommen. Die Spekulanten verdienen ihr Geld mit kleinsten Wechselkursunterschieden – etwa wenn der Wert des Euro von 1,3810 Dollar auf 1,3815 Dollar steigt. Damit sich das Spekulieren lohnt, müssen die Summen, die bewegt werden, entsprechend groß sein. Zugleich ist aber bei Währungspaaren wie Euro-Dollar nicht zu erwarten, dass eine Währung schnell zehn Prozent im Wert verliert. Daher ist es – vereinfacht gesagt – möglich, dass eine Bank im Kundenauftrag für 200 Millionen Euro amerikanische Dollar kauft, der Kunde selbst aber nur 20 Millionen Euro hinterlegen muss. Experten sprechen von einem "Hebel", in diesem Fall um den Faktor Zehn.
Dem Fazit von Talib kann ich mich anschließen:
Uli Hoeneß ist ja scheinbar schon seit Jahren bestraft - bestraft damit, dass er rund um die Uhr am zocken war - um die Person tut es mir fast schon leid... Kann ja nicht unbedingt ein schönes Leben gewesen sein - ständig nur abhängig vom pager... Toll... Er sollte das Gefängnis als Chance sehen.
In einigen Jahren dürfte kein Hahn mehr nach der Verfehlung von Uli Hoeneß krähen. Was übrig bleiben wird, ist der fade Beigeschmack der Rolle der Banken in solchen Geschäften. Wäre bei Versicherungen, Energiekonzerne und Banken nicht so viel Geld im Spiel, könnte man sie als asoziale, kriminelle Vereinigungen bezeichnen. Allerdings sind sie systemrelevant und das hindert das Gesetz zu einer schnelleren Umsetzung von mehr Transparenz in diesen Grauzonen.
Mal ein Danke an die Autoren in diesem Thread. Es gab Beiträge, die mir sehr hilfreich für ein besseres Verständnis der Hintergründe waren :thumb:
Abschliessend noch ein nettes Beispiel, wie quer man als Jurist manchmal denken muss.
Ich hatte zwei Stunden Zeit zu überbrücken und ging deshalb zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in der Nähe. Ein Zeuge (ca. 20 Jahre alt) ersattete Anzeige, inder er angab, seinen Nachbarn (ca. 45 Jahre alt) dabei beobachtet zu haben, wie dieser in betrunkenem Zustand sein Auto auf einem Parkplatz im Hof geparkt hatte. Der Angeklagte bestritt das und sagte, sein Sohn wäre gefahren. Die Polizei nahm den Sachverhalt beider Parteien und die Bestätigung des Sohnes auf und es kam einige Monate später zu dieser besagten Gerichtsverhandlung. Der Angeklagte hatte am Tag der Anzeige seinen Führerschein und als Folge davon seinen Joib verloren.
Während der Verhandlung kam es zu Ungereimtheiten in den Aussagen des Zeugen. Der Staatsanwalt bat ihn dann, seinen Führerschein auszuhändigen. Er drohte mit Zwangsmaßnahmen, falls er die Fahrerlaubnis nicht freiwillig rausrücke. Er gab seine Lizenz ab und der Richter unterbrach die Sitzung für in paar Minuten. Nach der Verhandlungspause teilte man dem Publikum mit, dass man sich geeinigt habe und zwar, dass der Angeklagte seinen Führerschein wieder bekomme, auf eine Entschädigung für Verdienstausfall etc. aber verzichte. Der Zeuge wurde vom Staatsanwalt für die nächsten Tage geladen, um zu klären, ob er zum Führen eines Fahrzeugs charakterlich geeignet sei. Damit war die Verhandlung vorbei.
Ich wartete bis fast alle Besucher aus dem Saal waren, ging zum Richter und fragte ihn, wieso man den Führerschein verlieren kann, wenn eine Aussage falsch, bzw. zweifelhaft sei. Er antwortete mir, dass der Zeuge mit seiner Aussage indirekt in den Strassenverkehr eingegriffen habe.
Der Staatsanwalt stand inzwischen neben mir und ich fragte ihn, was wäre denn, wenn ich eine Bank überfalle? Würde ich eine Bank überfallen, könne ich auch meinen Führerschein verlieren, da ich ja ein Fluchtauto benutzen würde...
... und wenn ich nach dem Überfall mit dem Linienbus als Fahrgast abhauen würde?
Dann nicht!