Apropos: das Thema Sport (das ich so als Idee vorgeschlagen hatte) müsste sich nicht zwingend auf den Song beziehen.
Wenn das Video etwas sportliches zeigt (und der Songs an sich evtl. gar nix damit zu tun hat)..... dann sollte das auch gelten dürfen.
Um dem Veranstalter und den Qualitätsvotern (jeweils m, w, d) die Arbeit zu erleichtern, schreibt jede Einsendung den Grund in die Anmerkung:
The Mad Strangler beim Einmarsch in den Trump Plaza.
Der Crash von Joseba Beloki mit der Musik von den Foo Fighters.
Es sollten aber schon komplette Songs sein, so ein kurzes Jingle reicht nicht. Also wenn der Mad Strangler nur kurz mal Alan Parson zitiert, würde das ebensowenig zählen, wie der
Crash von Beloki (das ist um anderthalb Minuten gekürzt).
Es gibt aber (noch ein Beispiel) einen Song einer Gothic-Band mit Sänger in Fechtmontur oder zum Beispiel auch Popvideos, in denen gefochten wird.
Könnte man alles durchgehen lassen, von Frisbee bis BMX-Rad, Freestyle usw.