Also das war definitiv ein Kopfstoß, und da allein der Versuch einer Tätlichkeit schon eine Rote Karte sein soll, hätte es dementsprechend auch Rot geben müssen. So theatralisch hinzufallen ist dann auch nicht gerade prickelnd, aber nicht annähernd so schlimm wie der Kopfstoß. Dieses Geschauspielere kommt bei solchen Aktionen ja eigentlich auch nur deswegen vor, weil die Attacke schon relativ versteckt ist. Fällt der Spieler da nicht, bekommt der Schiri es in der Regel gar nicht erst mit. Natürlich war es kein sonderlich doller Kopfstoß, und zu einer Verletzung wird sowas auch nicht führen, aber davon steht in den Regeln ja nichts. Man drückt ja bei einer Ohrfeige auch nicht beide Augen zu, bloß weil der Spieler ja auch mit der Faust hätte zuschlagen können. Entscheidend ist die Absicht der Aktion. Wer so blöd ist, dass er den Gegner mit dem Kopf stößt, egal wie leicht, der kann sich über Rot nicht beklagen. Der Kopf hat da nichts zu suchen. Das hat dann auch nichts mit "weicher" Regelauslegung zu tun, sondern damit das Idioten auf dem Platz nichts verloren haben. Wer sich nicht im Griff hat, der ist selber schuld.
Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob man bei einem offensichtlichem Zweikampf den sterbenden Schwan mimt, oder bei einer hinterlistigen Tätlichkeit. Ersteres ist widerwertig, besonders wenn kein Kontakt vorlag, letzteres ist unsportlich, in gewisser Weise aber durch die Tat bedingt. Wenn man es genau nimmt, dann ist das Rort für den Kopfstoß, und vielleicht noch ne Gelbe für das Fallenlassen.