Wie will man denn bitte (in der Praxis) einen ablösefreien Wechsel nach München verhindern, selbst wenn das so im Vertrag steht.?
Soll der Spieler (und der FCB) dann ne Strafe aus der Portokasse zahlen, oder wie.?
In anderen Branchen sind Konkurrenzklauseln nicht unüblich, wenn auch umstritten, weil schwer durchzusetzen (in nur etwa 50 % der Fälle, halten solche Klauseln vor Gericht stand). Auf den Fußball übertragen, scheinen mir derartige Regeln aber fast einfacher anzuwenden, da der Schaden im Vergleich zu anderen Fällen, in denen es mehr um geistige Inhalte, Informationen usw geht, viel offensichtlicher ist.
›Konkurrenzverbote sind nur gültig,
wenn der Arbeitnehmer während
dem Anstellungsverhältnis Kennt
nisse ("Fähigkeiten") erwerben konnte, mit denen
er den Arbeitgeber nach seinem
Abgang schädigen kann;
›
Konkurrenzverbote müssen dem
Einzelfall entsprechend auf ein be
stimmtes Mass eingeschränkt wer
den;
›
Konkurrenzverbote sollten stets
mit sogenannten Konventional
strafen verbunden sein; (sprich eine vertraglich festgelegte Summe)
›
Konkurrenzverbote fallen dahin,
wenn der Arbeitgeber den Arbeit
nehmer kündigt, ohne dass der
Grund dafür beim Arbeitnehmer
liegt.
(aus...
http://www.krlaw.ch/uploads/media/73-75_Arbeitsrecht_KMU-Magazin_313.pdf)
Würde sowas greifen, gäbe es keine Ablösefreien wechsel mehr nach München, da zumindest die festgeschriebene Vertragsstrafe greifen würde. Welche ja nicht zwingend Peanuts sein müssen und von Spieler zu Spieler varieren könnten.