Die Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung bedeutet, dass sich seine Frau mit der er 10 Jahre zusammengelebt und 2 Kinder hat während der Trennung zu dieser Anzeige entschlossen hat. Die Staatsanwaltschaft ist von Rechts wegen verpflichtet dem nachzugehen und ein Verfahren zu eröffnen, wenn die Anschuldigungen nicht sofort widerlegt werden konnten. Aussagen bewerten darf nur ein Richter, also muss es einen Prozess geben falls dieser der Meinung ist dass er nicht aus Rechtsgründen das Verfahren zurückweisen kann. Und falls die Parteien keiner Schlichtung zustimmen, in deren Verlauf eine Seite der anderen Recht gibt und das Verfahren abwendet.
Es bedeutet nicht:
"Boah, wenn der Staatsanwalt das verfolgt dann muss ja was dran sein!"
"Boateng der Schläger, sonst hätten die doch ... !"
"Da bekommt er mindestens !!!"
Die Hürden für ne gefährliche Körperverletzung sind hoch. Meiner Meinung nach müsste für den Fall schon eine dokumentierte schwere Verletzung existieren, und dann verstehe ich nicht wieso der Richter überlegt ob er den Fall zulässt. Das deutet eher darauf hin, dass es eine solche Dokumentation nicht gibt, und es auf Glaubwürdigkeit und "he said she said" hinausläuft.
https://www.juraforum.de/lexikon/gefaehrliche-koerperverletzung schrieb:
I. Gefährliche Körperverletzung: Tatbegehung
Es bestehen gemäß § 224 StGB fünf verschiedene Möglichkeiten der Tatbegehung, die den
Tatbestandeiner gefährlichen Körperverletzung zur Folge haben:
- mittels Gift oder anderen gesundheitsgefährdenden Stoffen
- mittels einer Waffe beziehungsweise eines gefährlichen Werkzeugs
- mittels eines hinterlistigen Überfalls
- gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten
- mittels einer das Leben gefährdenden Handlung
Momentan wissen wir nichts ausser dass es eine Anschuldigung gibt die nicht sofort widerlegt werden konnte. Bewiesen ist sie damit aber auch nicht. In einer Trennungsgeschichte langjähriger Partner muss man sehr vorsichtig sein mit dem Bewerten und Glauben.