GiroTourVuelta
Nachwuchsspieler
- Beiträge
- 2.300
- Punkte
- 0
Hier mal was interessantes zur Rechtslage:
Richard Eimer, Anwalt für Sportrecht:
Der zuständige Richter hat inzwischen den Beschluss, wonach der UCI und den anderen Verbänden die Nutzung des bekanntgegeben Akteninhalts im Rahmen der Sanktionsverfahren gegen ihre Mitglieder nicht erlaubt war, wieder aufgehoben. Allerdings werden die Verbände nicht die Beweismittel erhalten. Diese Beweismittel sind nur im Rahmen von Strafverfahren verwertbar, denn dafür sind sie ermittelt worden. Ein Akteneinsichts- und Verwertungsrecht für Dritte, die nicht unmittelbare Verfahrensbeteilgte sind, sieht auch das spanische Strafprozessrecht nicht vor. Nur Dritte, die als "Geschädigte" gelten, können nach Abschluss der Ermittlungen Einsicht erhalten. Die Verbände sind aber nicht "Geschädigte". Die Verbände können deshalb auch nicht als Nebenkläger im Strafverfahren auftreten. Ohne diese Beweismittel können auch keine Sanktionen im sportrechtlichen Verfahren ausgesprochen werden.
Das heisst also das Ullrich selbst bei einer positven DNA Probe nicht sportrechtlich dadurch belangt werden kann. Nur die Bonner Staatsanwaltschafft darf diese Beweise dann in einem strafrechtlichen Verfahren verwenden. Was wiederumm heisst, das es vollkommener Blödsinn ist, dass die Schweizer sagen, sie warten auf Unterlagen aus Bonn.
Das ist doch bloß hinhalte Taktik.:wall:
Richard Eimer, Anwalt für Sportrecht:
Der zuständige Richter hat inzwischen den Beschluss, wonach der UCI und den anderen Verbänden die Nutzung des bekanntgegeben Akteninhalts im Rahmen der Sanktionsverfahren gegen ihre Mitglieder nicht erlaubt war, wieder aufgehoben. Allerdings werden die Verbände nicht die Beweismittel erhalten. Diese Beweismittel sind nur im Rahmen von Strafverfahren verwertbar, denn dafür sind sie ermittelt worden. Ein Akteneinsichts- und Verwertungsrecht für Dritte, die nicht unmittelbare Verfahrensbeteilgte sind, sieht auch das spanische Strafprozessrecht nicht vor. Nur Dritte, die als "Geschädigte" gelten, können nach Abschluss der Ermittlungen Einsicht erhalten. Die Verbände sind aber nicht "Geschädigte". Die Verbände können deshalb auch nicht als Nebenkläger im Strafverfahren auftreten. Ohne diese Beweismittel können auch keine Sanktionen im sportrechtlichen Verfahren ausgesprochen werden.
Das heisst also das Ullrich selbst bei einer positven DNA Probe nicht sportrechtlich dadurch belangt werden kann. Nur die Bonner Staatsanwaltschafft darf diese Beweise dann in einem strafrechtlichen Verfahren verwenden. Was wiederumm heisst, das es vollkommener Blödsinn ist, dass die Schweizer sagen, sie warten auf Unterlagen aus Bonn.
Das ist doch bloß hinhalte Taktik.:wall: