Dank den Juristen kann man den Begriff "Manager" auch sehr weit auslegen. Denke da z.B. auch nur einmal an die Frage, ob UBP bzw. Spotlight mit den Boxern einen Promotorvertrag oder einen Managervertrag unterhält. Da wird es mit besagten §§ des BDB schon schwierig, ob Absatz 4 überhaupt Anwendung findet. Nicht zuletzt, weil einige Boxer ja auch jeweils ihren eigenen persönlichen Manager haben, man denke nur an Öner oder Lichtenberg u.s.w. Nur weil bei Boxrec Kohl oder Didi, der Schreckliche drinstehen, müssen sie nicht gleich auch juristisch gesehen die besagten Manager sein. Solche Feineinheiten und Spitzfindigkeiten sind im Berufsboxen leider gang und gäbe und das hat powerfboxing ausser acht gelassen, auch wenn im Kern sicher was Wahres dran ist und nach dem gesunden Menschenverstand Kohl & Co. durchaus alles managen.