In letzter Zeit mehrten sich jedoch die Stimmen, die Schmid-Einbürgerung zu beschleunigen, um ihn ins ÖFB-Team einberufen zu können. Am Mittwoch bezog nun auch der ÖFB zu dieser Causa Stellung und ging näher auf die aktuelle rechtliche Situation ein. Sportdirektor Willi Ruttensteiner hat diesbezüglich auch Kontakt mit Schmid aufgenommen.
Das Statement im Wortlaut:
Jonathan Schmid, geboren am 22. Juni 1990 in Straßburg, französischer Staatsbürger, ist der uneheliche Sohn eines österreichischen Staatsbürgers und einer französischen Staatsbürgerin.
Nach österreichischem Recht erwerben uneheliche Kinder mit der Geburt die Staatsbürgerschaft der Mutter.
Ein Erwerb der Staatsbürgerschaft des Vaters durch Legitimation ist derzeit nur zulässig, solange das Kind minderjährig und ledig ist. Das bedeutet, ein derartiger Antrag wäre bis zum 18. Geburtstag zu stellen gewesen. Da Jonathan Schmid (22 Jahre) bereits volljährig ist, ist diese Art des Erwerbes der österreichischen Staatsbürgerschaft derzeit nicht mehr möglich.
Mittlerweile hat der VfGH diese Bestimmung für uneheliche Kinder jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2013 aufgehoben. Ob dann aufgrund der neuen Rechtslage ein Antrag gestellt werden kann, hängt von einer bis dahin zu treffenden gesetzlichen Neuregelung ab.
Unabhängig davon kommen, abgesehen von der Verleihung durch die Bundesregierung aufgrund außerordentlicher Leistungen im besonderen Interesse der Republik (§ 10 Abs 6 StbG), nur die allgemeinen Verleihungstatbestände mit den entsprechend strengen Voraussetzungen (insbesondere lange Mindestaufenthaltsdauer in Österreich) in Frage.