Uli Hoeneß ein Steuersünder?


Omega

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@Young Kaelin
Die Fragen, die du aufwirfst sind für den Prozess schlicht irrelevant und sollten im Ermittlungsverfahren geklärt worden sein. Und wenn sich z. B. bei der Hausdurchsuchung keine Anhaltspunkte für andere Konten ergeben haben, dann ist das halt so. Was soll man in dem Prozess "erörtern".

Das Gericht muss nicht wissen, woher das Geld stammt, denn z. B. Untreue bzw. Handlungen, die eine Untreue begründen würden. steht nicht in der Anklageschrift.

Und ansonsten er Hinweis wegen Bananenrepublik: In Deutschland werden im Strafprozess üblicherweise Handlungen behandelt, die einen Straftatbestand verwirklichen könnten. Das ist hier die Steuerhinterziehung in x Fällen. Die Höhe der Steuerhinterziehung auf Grund der begangenen Einzelhandlungen ist nicht tatbestandlich. Und wenn eine sachverständige Zeugin (die Mitarbeiterin der Steuerfahndung) einen Betrag benennt, dann kann sich das Geericht diesen natürlich zu eigen machen, besonders wenn die Verteidigung diesen nicht in Abrede stellt. Die Höhe hat auch "nur" beim Strafmaß Auswirkungen.

Sollte sich herausstellen, dass weitere Konten bestehen und weitere Steuern hinterzogen worden sein, dann würde dies in einem separaten Verfahren behandelt und ggfs. eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet.

Vergleich: Eine Bande von Einbrechern begeht ganz viele Einbrüche, man schnappt sie, 10 Einbrüche können nachgewiesen werden, sie werden verdächtigt 10 weitere begangen zu haben. Sollten sich zunächst keine Beweise finden, kann die StA wegen der nachweisbaren Einbrüche sehr wohl eine Verurteilung bewirken, ohne die andern Taten zu "verlieren". Und sie ist auch nicht gehindert, später noch einen Mord anzuklagen, sollte dieser bei einem der nicht nachweisbaren Einbrüche begangen worden sein.

Sollte dies in der Schweiz anders sein, würde mich das extrem wundern.
 

Hawk-Eye

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@Wirr: für die Fans, die weiterhin sektenhaft hinter Hoeness stehen (siehe JHV), hält sich mein Mitleid doch arg in Grenzen. Und das, was ich vor fast einem Jahr geschrieben habe, gilt heute umso mehr: Hoeness hätte sich und dem FCB einen großen Gefallen getan, wenn er spätestens mit Aussetzung des Haftbefehls von selbst zurücktritt. Wenn er nicht gegen die Medien gegeifert hätte. Wollte er die nicht verklagen, weil die genannten Millionen-Summen nicht stimmten und das alles Rufmord war? Bei 155.000.000 Euro als Bestand eines Kontos, welches die Finanzverwaltung nicht kennt. Was wurde eigentlich aus den Klagen gegen die Medien? (...)

Ich glaube mich zu erinnern, dass er (gegen wen auch immer) klagen wollte, da die Information der Selbstanzeige an die Öffentlichkeit gebracht wurde. Verschwiegenheitspflicht der Ämter und so...

Was die Medien betrifft, so finde ich es äusserst interessant, wie sich die beiden größten deutschen Nachrichtenmagazine Spiegel und Focus einen Nebenkriegsschauplatz liefern. Der heutige Bericht von Daums Anteilnahme im Spiegel trieft geradezu von bissigem Hohn. Da hätten sie auch ein anderes Foto von Daum abbliden können, aber nee, nehm wa das Bild. Da guckt er schön entspannt.
 

Dex989

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Gibt immer ein paar Lemminge, die lieber Cum schlucken als mit zu denken.

Ich bin auch Bayernfan, aber sehe die einzige Chance für Uli Hoeneß in der Haftstrafe. Kommt er mit rechtlichen Tricks davon, ist sein Lebenswerk noch stärker belastet.

Ich könnte Hoeneß sogar unterstützen, wenn er nicht alles versuchen würde sich aus der Schlinge zu ziehen. Er stand immer für Rückgrat zeigen und kontinierlicher Arbeit. Doch das jetzt ist genau das Gegenteil. Er zeigt sich an, nicht weil er Schuldgefühle hat, sondern weil er sich rechtlich retten will. Er belügt die Öffentlichkeit über die Summe (& sich selbst auch?) und steht einfach nicht stabil hinter seinen Taten. Damit ist Uli Hoeneß vom respektierten (z.B. von mir) und gehassten Bayernmanger zu einem Lügner ohne die menschliche Größe zu seinen Fehlern zu stehen geworden.

Naivchen wie Arielle oder etwas clevere Relativierer wie Dex sollten sich klar machen, dass Hoeneß Zeit genug hatte reinen Tisch zu machen.

Tag 1 im Gericht: Alles offenlegen. Auch verjährte Hinterziehungen. Strafmaß entsprechend der geltenden Gesetzgebung akzeptieren und alles zurückzahlen. Warum? Weil für einen Mann wie Uli Hoeneß die Reputation alles ist. Er hätte diese Retten können, aber er macht einfach alles falsch.

Der FC Bayern sollte weiterhin ein unabhängiges Ermittlerteam beauftragen, das mögliche Verstrickungen des Vereins in die Steueraffäre aufdeckt/wiederlegt.

Aktuell kann die Situation wohl keiner so ganz beurteilen - darüber stimmen wir ja wohl überein? Stündlich schwirren andere Zahlen in den Medien - jetzt wird davon ausgegangen das bereits morgen ein Urteil gefällt wird und heute hat man nach 1 1/2h die Verhandlung beendet.
Aktuell sehe ich zumindest niemand der die Situation wirklich überblickt. Die aktuelle Aussage ist ja auch, man hätte mit den 27.2 Millionen bereits bei der Selbstanzeige gerechnet.

Deswegen würde ich persönlich auch noch mit einer Beurteilung warten - aktuell sind das nur Spekulationen ins Blaue ohne jegliche Substanz dahinter.

@Giftpilz
Es gibt Diskussionen, das war es aber auch der Rest verläuft im Sand und es werden weiterhin Milliarden in solche Projekte gesteckt.
 

Irenicus

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Aktuell kann die Situation wohl keiner so ganz beurteilen - darüber stimmen wir ja wohl überein? Stündlich schwirren andere Zahlen in den Medien - jetzt wird davon ausgegangen das bereits morgen ein Urteil gefällt wird und heute hat man nach 1 1/2h die Verhandlung beendet.

Das ist doch nicht richtig! Das Gericht, die StA und die Verteidigung haben sich darüber verständigt, die 27.2 Mio als Basis zu nehmen.
 
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Omega

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Wobei "verständigt" ja tatsächlich nach Kuhhandel riecht. Ist es aber ja nicht. Sachverständige Zeugin hat etwas ausgesagt und Verteidigung stellt es nicht in Abrede und verlangt keine weiteren Bewise, bzw. will nciht den Gegenbeweis antreten. Und da es -wie ich schon oben schrieb- für die Tatbegehung keine Rolle spielt, kommt es da auf ein paar 100 T€ nicht an;)
 

Malte

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Ich bin jedenfalls froh, dass es (hoffentlich) nun doch morgen schon ein Urteil geben wird. Es fällt mir schwer eine Möglichkeit zu finden, die nicht mit Freiheitsstrafe endet. Wenn jemand 30 Millionen hinterziehen kann und dafür nicht ins Gefängnis muss, ist das sicher ein "schwer vermittelbares" Signal an die Bürger in diesem Land. Persönlich würde ich eine Freiheitsstrafe als angemessen empfinden, weil es für mich bei diesen Dimensionen (riesige Beträge und das über Jahre) moralisch nicht mehr ausreicht, sich auf einen "Fehler" zu berufen. Wer mit 10 oder 20 geschenkten Millionen anfängt und dann am Jahresende 155 Mios auf dem Konto hat, der weiß genau was die Stunde geschlagen hat. Ich finde es sogar fast schon ein bisschen albern vom Uli sich mit solche Dingen wie "Wusste nicht das ich Steuern zahlen musste, weil ich so hohe Verluste hatte" rausreden zu wollen. Das ist für seine Person doch eher ein bisschen beschämend.

Letztlich hängt das Urteil aus meiner Sicht immer noch von der Frage ab, ob die Selbstanzeige als rechtsmäßig anerkannt wird. Man liest ja jetzt auch schon, dass die 27,2 Mio in der Selbstanzeige enthalten waren. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die neuen Beträge auch erst jetzt von Uli und Team kommuniziert wurde. Sollte die Selbstanzeige anerkannt werden (weil es z.b. letztlich nicht Ulis Schuld war, eine fehlerhafte eingereicht zu haben und hier die Schuld eher bei seinem Steuerberater bzw. Anwälten lag), dann wäre es für mich eben auch ok, wenn er straffrei aus der Nummer rauskommt. Moral hin oder her, hier gilt nun mal das gleiche Recht für alle. Sollte die Selbstanzeige nicht als rechtmäßig anerkannt werden, dann ist eine Bewährungsstrafe aus meiner Sicht wirklich nicht vermittelbar. Da muss der Uli dann durch und auch gerechtfertigt. Wenn er "mal" vergessen hätte die 3 Mios Gewinn auf seinem Konto anzugeben, dann wäre das ein Fehler gewesen, den man auch noch "geradebiegen" könnte. Dann könnte man auch seine gesellschaftlichen Verdienste, die unbestritten vorhanden sind, in die Waagschale werfen. Aber nicht bei solchen Summern über solche Zeiträume, da reicht ein "böser Junge, ab in die Ecke zum schämen" nicht mehr aus. Das würde ich persönlich als unangemessen empfinden.
 

Irenicus

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Ich schreibe mein EDIT mal als neuen Beitrag:

EDIT:

Hoeneß kann mMn nur noch retten, wenn das Gericht die Selbstanzeige wirksam ist. Das prüft jetzt das Gericht:

Die Voraussetzungen zur Wirksamkeit der Selbstanzeige ergeben sich aus §371 AO:

§ 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft.
(2) Straffreiheit tritt nicht ein, wenn

1.
bei einer der zur Selbstanzeige gebrachten unverjährten Steuerstraftaten vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung

a)
dem Täter oder seinem Vertreter eine Prüfungsanordnung nach § 196 bekannt gegeben worden ist oder
b)
dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben worden ist oder
c)
ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung, zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist oder

2.
eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste oder
3.
die nach § 370 Absatz 1 verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte nicht gerechtfertigte Steuervorteil einen Betrag von 50 000 Euro je Tat übersteigt.

(3) Sind Steuerverkürzungen bereits eingetreten oder Steuervorteile erlangt, so tritt für den an der Tat Beteiligten Straffreiheit nur ein, wenn er die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern innerhalb der ihm bestimmten angemessenen Frist entrichtet.
(4) Wird die in § 153 vorgesehene Anzeige rechtzeitig und ordnungsmäßig erstattet, so wird ein Dritter, der die in § 153 bezeichneten Erklärungen abzugeben unterlassen oder unrichtig oder unvollständig abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt, es sei denn, dass ihm oder seinem Vertreter vorher die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist. Hat der Dritte zum eigenen Vorteil gehandelt, so gilt Absatz 3 entsprechend.


Meiner Ansicht nach konnte die StA nicht nachweisen, dass die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige schon entdeckt gewesen ist. Das ist wohl kein Problem für Hoeneß. Problematisch ist aber wohl, ob sie vollständig ist. Die Verteidigung geht davon aus, dass die Daten in der Selbstanzeige ausreichten, um auf diese 27.2 Mio § zu kommen, die StA bestreitet dies. In Anbetracht der nicht eingehaltenen Fristen und Vertröstungen spricht wohl einiges für die Argumentation der StA. Andererseits ist es auch denkbar, dass die StA selbstverschuldet die Rechnung in der Selbstanzeige nicht so durchblickt hat wie es theoretisch möglich gewesen wäre.

Ferner ist Absatz 3 interessant, denn Hoeneß hat bei der Einreichung der Selbstanzeige schon eine Abschlagszahlung von 10 Mio € geleistet, was aber offenbar nicht reicht. Reicht hier auch eine scheibchenweise Nachzahlung? Hat Hoeneß schon weitere Nachzahlungen gemacht, um auf die 27.2 Mio PLUS Zinsen zu kommen? Wurden Fristen bestimmt? Ich denke nein, da die StA bislang ja nur von 3.5 Mio ausgehen konnte (sagt sie jedenfalls).
 
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Barea

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Sollte die Selbstanzeige anerkannt werden (weil es z.b. letztlich nicht Ulis Schuld war, eine fehlerhafte eingereicht zu haben und hier die Schuld eher bei seinem Steuerberater bzw. Anwälten lag), dann wäre es für mich eben auch ok, wenn er straffrei aus der Nummer rauskommt.
Ob der Steuerberater handwerkliche Fehler gemacht hat oder der Steuerpflichtige nicht alle Daten genannt hat oder beides, ist für eine schuldbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ohne Belang. Erfüllt sie nicht die Kriterien, ist die schuldbefreiende Wirkung weg. Egal, wie oft hier noch geschrieben wird, dass womöglich StB oder RA oder die Bank die Verantwortung trägt.

Ich glaube mich zu erinnern, dass er (gegen wen auch immer) klagen wollte, da die Information der Selbstanzeige an die Öffentlichkeit gebracht wurde. Verschwiegenheitspflicht der Ämter und so...

Die Staatsanwaltschaft bzw. Finanzbehörde wurde wegen Verletzung des Steuergeheimnisses verklagt. Medien (zumindest den Stern) wollte man verklagen, weil berichtet worden ist, ein Informant hätte den Behörden Unterlagen übergeben, aus denen hervorgehen soll, das es Konten mit rund 400 Millionen Euro guthaben gegeben hätte. Dagegen wehrte sich Hoeness im April öffentlich. Dies seien unverschämte Verleumdungen. Max 15 bis 20 Millionen seien auf den Konten gewesen.

Für die strafrechtliche Beurteilung mögen diese öffentlichen Äußerungen von Hoeness im April ohne belang sein. Aber man sollte sich zumindesten nicht täuschen lassen: der heulende Hoeness bei der JHV oder der reuige Hoeness im Zeit-Interview ist immer noch der Blender und Lügner, der selbst drei Monate nach der Selbstanzeigen-Veröffentlichung sein Auslandsvermögen mal um knapp 90% reduziert. Aber alles und jeden verklagen will, der Quellen wiedergibt, die behaupten es seien 250% des tatsächlichen Vermögens vorhanden.

Die "Rufmord-Quelle" lag jedenfalls näher dran als Hoeness selbst. Was sagt dass über den reuigen Sünder aus, der selbst die Öffentlichkeit suchte, um seine Version der Geschichte zu erzählen?
 

Young Kaelin

merthyr matchstick
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@ Omega danke für die Ausführungen, einiges ist mir neu. anderes bekannt. Ich geh davon aus, dass ein geschuldeter Betrag in der Schweiz auf Franken und Rappen genau eruiert wird. Das ist im Falle der Buchhaltung auch keine imaginäre Grösse oder Schätzung, sondern kann und muss glasklar ausgerechnet werden, besonders wenns um klar greifbare Trades geht. Hier seh ich 0 Spielraum für Abgrenzungen irgendwelcher Art. Wir kennen ein best-case Szenario wies gestern kommuniziert wurde meines Wissens nicht. Da die Höhe wie Du selber sagst fürs Strafmass relevant ist, spielt die Berechnung imo sehr wohl eine Rolle. Die Daten sollen am 28.2.2014 eingereicht worden sein. wenn ich richtig liege 52000 blätter... heute ist der 12.3.2014... 52000 : 12 = 4333 Seiten pro Tag, will mir hier einer wirklich erzählen, dass dies zu stemmen ist? DEN Wirtschaftsprüfer will ich sehen, der das kann.
 

Young Kaelin

merthyr matchstick
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Das sind sie eben gerade nicht. Woher das Geld kommt, ist für das Steuerverfahren völlig egal.

Jein, ob hoeness noch andere Konten hat , spielt sehr wohl ne rolle schliesslich handelt es sich ja um das gleiche Steuersubjekt. die höhe der Steuerhinterziehung spielt sehr wohl ne rolle, gerade in Bezug aufs Strafmass. Betreffend der Frage der Herkunft des Zasters hast Du Recht. Das ist in D wohl so. Bin allerdings gespannt, wie das weitergeht. Da hat sich übrigens die Spiegel-Reporterin auch gewundert, dass der Richter HOeness nicht wenigstens mal gefragt hat und die ist ja Gerichtsreporterin und hat wohl aufgrund ihrer Erfahrung auch ne Ahnung.
 

liberalmente

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Aber Beckenbauer redet nur noch realitätsfernen Unsinn und das mittlerweile zu allen, mehreren Themen zu dem er meint seine Meinung kund tun zu müssen.

Ich finde es eher erschreckend, dass ihm noch jemand zuhört. Vielleicht kann er ja schon, rein von den kognitiven Fähigkeiten ausgehend, nichts mehr dafür, nur Unsinn zu plappern, aber warum interessiert das jemand?

Um den Spruch über FJS ein wenig umzuändern: A Depp is er scho.

Wie gesagt, vielleicht kann er auch einfach nichts mehr dafür, aber dann sollte man ihm auch nicht immer ein Mikro in die Fresse halten.
 

Omega

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@ Omega danke für die Ausführungen, einiges ist mir neu. anderes bekannt. Ich geh davon aus, dass ein geschuldeter Betrag in der Schweiz auf Franken und Rappen genau eruiert wird.
Hier verkennst du etwas. Die Steuerbehörde wird den Betrag natürlich genau berechnen, um die nicht verjährten Steuern nachfordern zu können. Sollte dann ein Streit entstehen, dann wird ein Finanzgericht natürlich den Betrag genau nachvollziehen müssen. Das wäre aber ein ganz anderes Verfahren. Der Richter jetzt entscheidet ja nicht über die Höhe der nachzuzuahlenden Steuern, deswegen kann er bei der Höhe "nachlässiger" sein.
 

Schlonski

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Ich lese gerade in der FAZ-online, dass die Selbstanzeige scheinbar einen Spielraum von 60-70 Millionen hinterzogener Steuern abdeckt und die Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige offenbar mittlerweile außer Frage steht, da dies ein Steuerfahnder im Zeugenstand bestätigte. Lt.Spiegel online ist anscheinend auch die jetzt relevante Summe von 27,2 Mio in der Selbstanzeige enthalten.

Das würde wiederum einen Freispruch wahrscheinlich machen. Es wird spannend. Es gibt nur noch hopp oder topp für Hoeneß. Entweder Freispruch wegen der strafbefreienden Selbstanzeige oder langjährig Gefängnis wegen mangelnder strafbefreiender Selbstanzeige.
 
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darki

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Meiner Ansicht nach konnte die StA nicht nachweisen, dass die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige schon entdeckt gewesen ist. Das ist wohl kein Problem für Hoeneß.
ist das den wirklich so sicher?

Die Chronologie der Ergeignesse war doch ca. so (man korrigiere, wenn ich falsch liege) :

- Stern hat Infos von Schweizer Konto, und hakt bei Vontobel nach.
- diese rufen beim Uli an: "hier da schnüffelt jemand"

Darauf wird schnell in einer Nacht- und Nebelaktion die Selbstanzeige zusammengeschustert. Voraussgesetzt diese Chronologie wäre bewiesen und so abgelaufen, würde sich mMn jetzt die Frage stellen wie man den Tatbestand "Endeckung der Tat" interpretiert. Reichen da die Infos des Stern und Benachrichtigung der Bank aus, oder muss die Staatsanwaltschaft schon ermittelt haben :confused:
 

Irenicus

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Das würde wiederum einen Freispruch wahrscheinlich machen. Es wird spannend. Es gibt nur noch hopp oder topp für Hoeneß. Entweder Freispruch wegen der strafbefreienden Selbstanzeige oder langjährig Gefängnis wegen mangelnder strafbefreiender Selbstanzeige.

Einen Freispruch gibt es meines Wissens nach nicht (ich bitte um Korrektur falls ich mich mit dem Folgenden täusche).

Hoeneß hat tatbestandlich, rechtswidrig und schuldhaft eine schwere Steuerhinterziehung begangen. Eine erfolgreiche Selbstanzeige ändert nichts an dem Unrecht, was durch die Straftat als solche begangen worden ist.

Die Rechtsfolge der erfolgreichen Selbstanzeige ist gem. §371 I Abgabenordnung die Straffreiheit. Ich habe das so verstanden, dass das Gericht das Verfahren dann einstellen würde. Oder fällt es auch unter "Freispruch" wenn die Tat durch die Selbstanzeige straffrei ist? Kann natürlich auch sein, dann hättest du Recht.
 

sotarts

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Einen Freispruch gibt es meines Wissens nach nicht (ich bitte um Korrektur falls ich mich mit dem Folgenden täusche).

Hoeneß hat tatbestandlich, rechtswidrig und schuldhaft eine schwere Steuerhinterziehung begangen. Eine erfolgreiche Selbstanzeige ändert nichts an dem Unrecht, was durch die Straftat als solche begangen worden ist.

Die Rechtsfolge der erfolgreichen Selbstanzeige ist gem. §371 I Abgabenordnung die Straffreiheit. Ich habe das so verstanden, dass das Gericht das Verfahren dann einstellen würde. Oder fällt es auch unter "Freispruch" wenn die Tat durch die Selbstanzeige straffrei ist? Kann natürlich auch sein, dann hättest du Recht.

Das mag ja alles rechtens sein, vielleicht solltest du aber einfach deinen Anspruch das Rechtssystem über den Haufen werfen. Uli Hoeness ist dicke mit allen in Bayern die gerne Mauscheln. Das geht bis in die höchsten Spitzenämter. Das Urteil stand doch schon vor dem Prozess fest.
 

Marces

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Das mag ja alles rechtens sein, vielleicht solltest du aber einfach deinen Anspruch das Rechtssystem über den Haufen werfen. Uli Hoeness ist dicke mit allen in Bayern die gerne Mauscheln. Das geht bis in die höchsten Spitzenämter. Das Urteil stand doch schon vor dem Prozess fest.

ja, klar, er hat bestimmt auch den richter und die ganzen steuerermittler geschmiert. deswegen haben die ihn dann angezeigt und sogar haftbefehl erlassen, hmmmja :crazy:
 
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