MrStylo hat es schon angedeutet, aber nochmal für die, die es nicht wissen (und davon gibt es im Internet viele):
Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Das heißt, daß man durch staatliche Stellen nicht an der freien Meinungsäußerung gehindert, oder dafür bestraft werden darf - wenn sie nicht gegen ordentliche Gesetze verstößt, z.B. Volksverhetzung oder Verleumdung.
Meinungs(äußerungs)freiheit ist kein Anrecht auf Meinungssendung. Facebook darf Kommentare löschen, die FAZ darf Leserbriefe ignorieren und die ARD muss keine Interviews oder Sendezeit gewähren (von Wahlspots abgesehen).
Meinungs(äußerungs)freiheit ist ebenfalls nicht die Freiheit von Konsequenzen. Nochmal, Art 5 ist ein Abwehrrecht gegen den Staat. Ich darf aber aufgrund einer Meinungsäußerung jemandem die Freundschaft kündigen, in besonderen Fällen gar den Job. Ich darf ihm an den Kopf werfen, wie dumm seine Meinung ist, darf das - im gesetzlichen Rahmen - auch anderen erklären.
Und ich kann mir im Rahmen von Vertragsfreiheit und Privatautonomie auch aussuchen, mit wem ich was für Geschäfte mache. Ich darf einen Bäcker meiden, wenn mir seine politische Gesinnung missfällt, darf meinen Arbeitgeber nach beliebigen Kriterien wählen und ich kann mein Stadion vermieten, an wen ich will.