Art 2 Abs 4 (Sportliche Regeln) und Art 28 Abs 4 Satzung des BDB
Also bei mir steht in
Art 2 Abs 4 Sportliche Regeln
Lizenzerteilung für Berufsboxer etwas anderes als in Ebbys Version, nämlich folgendes:
(4)
Boxerlizenzen werden grundsätzlich nicht an Personen, die älter als 35 Jahre sind, erstmalig ausgegeben.
Insofern hat competition recht.
Ebby aber auch , - und nicht nur, was die von ihm angesprochene subjektive Wahrnehmung der eigenen Fitness des Boxers angeht:
Art 28 der Satzung des BDB:
Lizenzen:
Abs 4)
Die Lizenzen werden jeweils für den Zeitraum eines Jahres erteilt, unbeschadet der Möglichkeit, kürzer befristete Lizenzen in Ausnahmefällen zu gewähren.
Andreas Sidon war bei der Erteilung seiner Erstlizenz bereits älter als 35, und damit eine Ausnahme, oder? - und hat jedes Jahr eine Folgelizenz bekommen. Denke, das hat Ebby Thust gemeint.
Klar kann man nicht allgemein sagen, dass man mit 36 zu gefährdet fürs Boxen und bis 35 es noch nicht ist. Klar ist aber auch, dass mit zunehmender Alterung der Organe, der Gefäße, des Gehirns das Wettkampfboxen höhere Risiken für diese(s) und damit für den Boxer birgt, so dass die regelmäßige Überprüfung der Gesundheit (und der Lizenz!) auch im Interesse der Boxer selbst liegen sollte. Und Andreas Sidon ist eben mit seinen 44 Jahren als Profiboxer mit BDB-Lizenz (bisher gabs da offenbar keine Probleme) allemal eine Ausnahme(-erscheinung).
Dass die Schutzsperre obligatorisch ist, wurde schon ausgeführt, ebenso die Untersuchung.

Ob das Verfassen und Veröffentlichen von Anwaltsschreiben und das Wittern einer Verschwörung (sofern die Schilderungen zum Verhalten des Ringarztes zutreffen, ist allerdings ein gewisses Misstrauen angezeigt) die richtige Taktik ist? - hätte erst mal das Gespräch mit dem BDB hinter verschlossenen Türen gesucht, aber womöglich hat das Gespräch ja bereits ergebnislos stattgefunden. Das mag zugegebenermaßen etwas anmaßend klingen, da aber diese Dinge hier ohnehin ins Forum gestellt und erörtert werden, nehm ich mir dann auch die Freiheit, dies zu formulieren

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Die Schutzsperre und die Untersuchung sind regelkonform und meines Erachtens auch angebracht. Die Begründung für die Verlängerung der Regel-Schutzsperrendauer um einen Monat fehlt, sie wäre interessant und ggf angreifbar.
@italo hengst, rohanff
Aus dem Umstand, dass in der Vergangenheit andere Boxer ihre Gesundheit womöglich mit BDB-Lizenz riskieren durften (kenne Piras nicht), lässt sich für Sidon aus meiner Sicht nichts ableiten - ich kann das Argument auch nur bedingt nachvollziehen. Weil der BDB womöglich mal weniger "kleinlich" oder aber "verantwortungsbewusst" in der Vergangenheit war, soll er sich auch in der Zukunft bitte nicht "anstellen"?
