Sportliche Regeln des BDB:
Art. 24
Kampfabbruch, Zwangspause
(1)
Der Ringrichter hat den Kampf abzubrechen,
-wenn einer der Boxer so stark verletzt ist, daß die Gesundheit gefährdet erscheint. In solchen Fällen soll der Ringrichter den Kampfarzt zu Rate ziehen;
-wenn ein Boxer verteidigungsunfähig ist oder so wirkungsvolle Niederschläge erlitten hat, daß eine sportliche Verteidigung unmöglich ist;
-wenn die Überlegenheit eines Gegners so eindeutig feststeht, daß mit einem sportlichen Widerstand des anderen nicht mehr zu rechnen ist;
-wenn einer der beiden beteiligten Boxer drei Niederschläge durch Wirkungstreffer in einer Runde erhalten hat, dann gilt der Kampf als durch technischen KO verloren. Diese Regelung gilt nicht für Meisterschaften, Meisterschafts
Ausscheidungen und Hauptkämpfe.
(2)
Jeder Boxer, der auf diese Art oder durch KO aufgrund von Kopftreffern einen Kampf verloren hat, muß eine Zwangspause von drei Monaten absolvieren. Innerhalb dieser Zeit oder unmittelbar nach der Zwangspause ist eine erneute ärztliche Untersuchung durch den Vertrauensarzt des BDB erforderlich. Hinsichtlich der durchzuführenden ärztlichen Untersuchungen entscheidet der BDB nach Rücksprache mit dem Vertrauensarzt. Bei einem Körper-KO bzw. einem TKO beträgt die Zwangspause 6 Wochen.
(3)
Der BDB kann Boxern, die in mehreren aufeinanderfolgenden Kämpfen KO-Niederlagen erlitten haben, die Lizenz zeitweise oder dauernd entziehen.
http://www.boxen-bdb.de/index.php?action=rules&action_2=rules&action_3=sportlr&part=3
Für mich ist damit der Besuch bei Dr. Wagner obligatorisch. :confused:
Wenn die verlängerte Schutzsperre ein Lizenzentzug auf Zeit ist, ist er zumindest satzungskonform.
Absolut Korrekt! Ich bin inzwischen schon seit 41 Jahre BDB Mitglied und damit gehöre damit sicherlich schon zu den dienstältesten aller BDB Mitgliedern. Was Du obenstehend aus den BDB Satzungen herauskopiert hast ist absolut korrekt. Wenn hier Einer sagt, Andreas wäre ja gar nicht k.o. gegangen oder es wäre nur ein t.k.o gewesen, dann soll er noch mal die obenstehenden Statuten lesen:
"... wenn ein Boxer verteidigungsunfähig ist oder so wirkungsvolle Niederschläge erlitten hat, daß eine sportliche Verteidigung unmöglich ist -wenn die Überlegenheit eines Gegners so eindeutig feststeht, daß mit einem sportlichen Widerstand des anderen nicht mehr zu rechnen ist; ....." ist der Kampf durch den Ringrichter abzubrechen. Wäre der Ringrichter dieses Kampfes nicht Jürgen Langos gewesen, der zudem noch ein guter Bekannter (Freund) von Andi ist, dann hätte Schlimmeres passieren können. Ich finde es peinlich wenn, der Anwalt (oder wer auch immer diesen Brief geschrieben hat) ausführt, Andreas wäre ja beim Kampfabbruch gar nicht zu Boden gegangen. Diese Szene kann sich Jeder im Internet ansehen. Ich habe das jedenfalls so gesehen, dass - wenn der Ringrichter den Andreas Sidon nicht mehr oder weniger "aufgefangen" hätte - wäre er mit Sicherheit zu Boden gegangen; wenn nicht und wenn der Ringrichter den Kampf nicht beendet hätte, wäre wahrscheinlich ein Unglück passiert und der liebe Andreas hätte einen bleibenden Schaden davon tragen können. Dass es sich hier um einen Kopftreffer gehandelt hat steht auch außer Frage - ergo 3 Monate Sperre. Da Andreas aber den Kampf davor auch durch k.o. verloren hat sind 4 Monate Sperre, absolut normal. Zudem ist Andreas 44 Jahre alt und nach den BDB Bestimmugen dürfen in Deutschland Profiboxer nach dem 38 Lebensjahr nur ausnahmsweise und nach genauesten ärztlichen Tests weiter lizenziert werden (siehe Maske, der auch in Bayreuth von Prof. Dr. Wagner durchgescheckt wurde). Bis noch vor einigen Jahren gab es ab dem 38 Lebensjahr in Deutschland keine Boxlizenz mehr.
Dass der BDB Vorstand dem Andreas seinen DM Titel, etwa durch ein Boxverbot, am grünen Tisch "stehlen" möchte um dem Universum Boxer Roth oder wem auch immer dadurch die Möglichkeit verschaffen will, relativ easy neuer Deutscher Schwergwichtsmeister zu werden,
"weil sich viele Boxer scheuen (Angst haben) g
egen Andreas Sidon zu kämpfen", das gehört wohl eher in die Märchensammlung der Brüder Grimm. Alle Boxsportfans und vor allem auch Andreas selbst sollte froh sein, dass wir hier in Deutschland führend in der ganzen Welt mit unseren Schutzbestimmungen sind. Einen der Gebrüder Roth oder auch noch ein drittes mal einen Willi Fischer, kann Andreas wohl auch heute noch boxen, aber gegen Leute wie Solis oder Boxer aus den Top 50 bei Boxrec sollte er nicht mehr antreten, denn er hat Kinder und muss künftig noch fit und gesund sein um diese zu betreuen. Ohne die Umsicht des gut fungierenden Ringrichters Jürgen Langos hätte ein Unglück passieren können und Andreas vielleicht selbst Betreuung gebraucht. Zum Schluss noch einen ehrlich gemeinten Rat an Andreas, den ich schätze und mag: "Mit 44 sollte man sich wirklich Gedanken ums Aufhören machen - Profiboxen ist kein Golf spielen, Profiboxen und dazu noch im Schwergewicht, wird schon mit 44 gefährlich. Höre nicht auf falsche Freunde, es ist Deine Gesundheit und ich wünsche und hoffe, dass bei Dir nicht auch einmal (wie schon bei viel Größeren aus der Boxszene) der letzte Kampf zuviel war,"