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Ich glaube auch nicht, dass die DFL befugt ist, beim Betreiber die Verbindungsdaten seines Handys anzufordern. Der Verdacht, es könnte sich bei ihm um einen miesen Trainer mit schlechter Kinderstube handeln, der von einem Choleriker mit 80-Jahre-Frisur und Hang zum öffentlichen Selbstmitleid unterstützt wird, ist zweifellos schwerwiegend. Von einer Terrorzelle sind die beiden aber dann doch noch ein Stück entfernt.
Ich habe kein allzu großes Vertrauen in unsere Sportgerichtsbarkeit, deswegen würde ich es nicht ausschließen wollen, dass der DFB vielleicht auf die Idee käme, sein Diensthandy anzufordern, falls jemand das Verhalten anprangern würde.
Aber klar, von staatlicher Seite würden sie nichts bekommen. Mir ging es primär auch darum, dass man Schmidts nichts nachweisen kann, wenn er nicht im Stadion beim telefonieren gefilmt wird, während gleichzeitig ein anderer Betreuer von Leverkusen das Telefon in der Hand hat und danach zum Co-Trainer läuft. Selbst das wäre für mich nicht einmal zwingend ein Beweis, aber ich glaube ein gesperrter Trainer wurde mal so überführt (in der Premier League, wenn ich mich nicht täusche).