Ich bin gespannt, wie es eines Tages bei uns laufen wird.
Als mein Paps gestorben ist, da stand im Testament, dass alles an unsere Mutti veerbt werden soll. Dennoch mussten wir drei Kinder dem zustimmen, dass wir auf das uns zustehende Erbe verzichten werden ... was wir dann auch taten.
Wenn eines Tages meine Mutti stirbt, dann wäre es logisch dass gedrittelt wird ... aber ob das so klappen wird?
Schließlich gehe ich davon aus, dass meine Schwester eines Tages meine Mutti pflegen wird. Eventuell möchte sie dann ein größeres Stück vom Kuchen? Ganz ausschließen würde ich es nicht ... zumal meine Schwester auch in einer anderen finanziellen Situation ist als mein Bruder und ich.
Wer weiß...
Kurz nach dem Tod meines Paps hatten meine Geschwister sich schonmal angekeift als es um finanzielle Dinge ging. Eigentlich irrelevante Dinge, vollkommen deplatziert in der Situation (meine trauernde Mutti daneben sitzend) und einfach nur nervig und unnötig.
Naja mal schauen.
Meine finanzielle Zukunft ist ohnehin in der Hinsicht geplant, dass ich nichts erben werde ... also werd ich da vielleicht nicht allzu genau drauf gucken bzw. kleinlich sein.
Ich frag mich eher, ob es irgendwann kompliziert wird bezüglich meiner Mutti und ihrem Lebensgefährten. Er würde an seine zwei Neffen vererben ... sie an ihre Kinder. Wenn jemand von den beiden stirbt, was passiert dann mit den Dingen die sie sich gemeinsam angeschafft haben?
Die beiden planen z.B. ihre beiden alten Autos durch ein einzelnes neueres zu ersetzen. Keine Ahnung, wem das dann überhaupt gehört.
Dass es auch komplizierter geht, weiß ich von einer mir bekannten Familie.
Frau A ist mit Mann B verheiratet. die beiden haben keine gemeinsamen Kinder.
Frau A hat zwei Töchter (X und Y) mit Mann C. Mann B sieht die beiden gewissermaßen als seine Kinder an, da er sie groß gezogen hat. Er hat sie aber nie adoptiert.
Mann C (Witwer) hat außerdem noch zwei Söhne (W und V). Zu den zwei Kuckuckskindern (X und Y) besteht kein Kontakt.
Mann C stirbt. Der Nachlassverwalter stellt fest, dass X und Y erbberechtigt sind. W und V sind mäßig begeistert, da sie sich um den vermögenden C mehr oder minder gekümmert haben (Pflegeheim bezahlt oder so) und X und Y ihnen nicht persönlich bekannt sind. W und V war durchaus bekannt, dass X und Y existieren, weswegen sie schon vor dem Tod von C versucht haben, das Vermögen von ihrem Vater quasi umzuschichten bzw. auf sich selbst zu übertragen. Der stark pflegebedürftige C unterzeichnete eine Generalvollmacht, wobei umstritten ist/war, ob er überhaupt noch kognitiv in der Lage war deren Tragweite zu verstehen.
W und V versuchen X und Y mit einem möglichst geringen Anteil abzuspeisen. Sie reisen quer durch die Republik in der Hoffnung, X und Y setzen ihre Unterschrift unter ein quasi leeres Blatt Papier.
X nimmt sich einen Anwalt. Der Anwalt ist bemüht. Er fordert die Offenlegung dieser und jener Finanzen, Transaktionen usw.. Es wird durchaus klar, dass X und Y eigentlich ein signifikanter Betrag zusteht. W und V sind mäßig gewillt zu kooperieren. Das ganze zieht sich hin ... Anwaltskosten usw. entstehen.
Schließlich zieht X vor Gericht und erstreitet sich mit ihrem Anwalt einen gewissen Anteil der mit W und V ausverhandelt wird. Vielleicht wäre er höher, wenn noch länger und tiefer gebohrt worden wäre ... aber irgendwann will man den Erbstreit auch mal beenden. Letztlich sind die Parteien quasi zufrieden. W und V, dass sie nicht mehr abgeben müssen. X, dass sie einen Anteil bekommt, von dem sie meint, dass er zu genüge wäre.
X empfiehlt Y den Anwalt den sie genommen hat. Sie offeriert ihre Hilfe, so dass auch Y einen äquivalenten Anteil bekäme.
Y ist jedoch tranig und kommt nicht aus dem Tritt. Sie lässt sich letztlich mit einer deutlich kleineren Summe abspeisen, könnte man sagen.
Y definiert sich aber in einem gewissen Maße über finanzielles. Über das Eigenheim, über mehr oder minder regelmäßige relativ neue Autos. Sie ist da im Prinzip nicht groß anders als ihre Mutter A.
Obgleich sie gewissermaßen "selbst schuld" ist, dass sie einen kleineneren Anteil vom Kuchen bekommen hat, ist sie gewissermaßen erboßt über X bzw. dass ihre Schwester mehr geerbt hat. Deren Hilfe sie - wie gesagt - nicht angenommen hat.
Frau A erkrankt an Demenz. Sie hat zu ihrer älteren Tochter Y den besseren Kontakt.
Y lässt A ins Pflegeheim einweisen. Immernoch verärgert über X's größeres Erbe unterrichtet sie ihre jüngere Schwester jedoch nicht darüber, wo A stationiert ist. Sie unterbindet quasi den Kontakt zwischen X und den gemeinsamen Eltern. Ziehvater B ist dies mehr oder minder egal. Er begnügt sich quasi damit, dass Y sich um ihn kümmert (dass er was zu Essen hat, sozusagen), während er die Versuche von X Kontakt aufzunehmen nicht erwidert. Y setzt dem Ziehvater quasi einen Floh ins Ohr, so dass er X ignoriert.
Y beginnt damit A und B finanziell auszunehmen. Man lässt sich vom Vermögen der Eltern ein neues Auto finanzieren, man lässt sich Urlaub und sämtliche Tankrechnungen bezahlen ... usw. A stellt Y eine Generalvollmacht aus ... die Geschichte widerholt sich quasi. Wie schon beim leiblichen Vater ist fraglich ob die nunmehr stark demenzkranke A noch geistig in der Lage war, zu verstehen was sie unterschreibt.
Dies bleibt X nicht verborgen, während sie gleichzeitig erboßt ist, dass ihre ältere Schwester den Kontakt zu den gemeinsamen Eltern quasi unterbindet.
Schließlich stirbt A. Erbberechtigt sind nun ihr Mann B und die beiden Töchter.
Pandemie-bedingt dürfen bei der Beerdigung von A nur eine begrenzte Anzahl von Personen in der Kapelle anwesend sein.
X "darf" gnädigerweise zur Beerdigung kommen ... nicht jedoch ihre Nachkommen, für die ist kein Platz. Gleichwohl lädt Y (sie organisiert die Beerdigung) zur Beerdigung nicht nur ihre Nachkommen (Tochter, Enkel) ein, sondern auch Kinder und Geschwister/Nichten/Neffen ihres zweiten Ehemannes.
Die Nachkommen von X (und damit auch leiblichen Nachkommen von A) können lediglich in einem gewissen Abstand (wie gesagt ... Corona-Hightime) der Beisetzung der Urne beiwohnen.
X fühlt sich abermals ungerecht behandelt. Es ist ein weiterer Tropfen in das Fass des zerrütteten Verhältnisses zwischen X und Y. Bedingt u.A. durch die finanziellen Geschichten (Y verärgert, dass X von Mann C mehr erbte; X verärgert, dass Y die gemeinsamen Eltern ausnimmt und den Kontakt unterbindet).
Y heuchelt bei der Beisetzung noch ein "Schön, dass ihr auch kommen konntet". X lässt die Bombe platzen und übergibt ihr nach der Beisetzung ein Schreiben ihres Anwaltes, welcher die Offenlegung der Finanzen von A und B fordert, sowie die Auflistung der diversen Zahlungen und Transaktionen zugunsten von Y.
Y ist quasi schockiert. Das Tischtuch ist endgültig zerschnitten. Erneut lässt sie sich anwaltlich mäßig beraten, so dass deutlich wird, dass Y mehr Schabernack betrieben hat ... z.B. Rechnungen für finanzielle Unterstützung bei der Pflege mehrfach einreichen usw...
Manches fällt eigentlich in den Bereich Sozialleistungsbetrug.
X und Y kommunizieren anschließend nurnoch über ihre Anwälte miteinander.
Wieviel vom Erbe steht X zu? Wieviel vom Vermögen von A und B hat sich Y schon unter den Nagel gerissen?
Abgesehen davon will X mit Y nichts mehr zu tun haben. Andersrum ist es gewiss ähnlich.
Erneut zieht X vor Gericht, um eine ausverhandelte Summe zu erstreiten. Das führt soweit, dass unklar ist, ob Mann B weiterhin in der Eigentumswohnung wohnen kann, die er mit der verstorbenen A besitzt. Oder muss die Eigentumswohnung veräußert werden, damit X ihren Anteil von A's Erbe bekommt (quasi auch ein Anteil vom Wert der Eigentumswohnung)?
Y ist bestrebt den Ziehvater B weiter finanziell auszunehmen. X und Y sind ihm gegenüber nicht erbberechtigt. Wenn B eines Tages verstirbt, dann erben die Kinder seiner Geschwister.
X kontaktiert jene Neffen/Nichten ihres Ziehvaters, um diese darauf hinzuweisen, dass Y versucht sich das Vermögen von B unter den Nagel zu reißen (gewissermaßen das ihnen zustehende potentielle Erbe). B ist das nämlich relativ egal.
Ob die Verwandtschaft von B darauf reagiert ist X nicht bekannt.
Jedenfalls führt das Ableben und Erbe der leiblichen Eltern A und C dazu, dass X und Y kein gutes Wort mehr übereinander verlieren.