Artikel 22
Gelbe und rote Karten
22.01 Ein des Feldes verwiesener Spieler ist grundsätzlich für das nächste UEFAWettbewerbsspiel
derselben Kategorie gesperrt. Die Kontroll- und Disziplinarkammer kann die Strafe verschärfen. Bei schwerwiegenden
Verfehlungen kann die Strafe auf sämtliche Wettbewerbskategorien der
UEFA ausgedehnt werden.
22.02 Bei wiederholten Verwarnungen:
a) vor der Gruppenphase wird ein Spieler nach zwei Verwarnungen in zwei
verschiedenen Qualifikationsspielen sowie nach der vierten und sechsten
Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;
b) ab dem ersten Spiel der Gruppenphase wird ein Spieler nach drei
Verwarnungen in drei verschiedenen Spielen sowie nach jeder weiteren
Verwarnung ungerader Zahl (fünfte, siebte, neunte usw.) für das nächste
Wettbewerbsspiel gesperrt.
22.03 Einzelne Verwarnungen und unverbüsste Sperren werden stets
übernommen, entweder in die nächste Wettbewerbsphase oder in einen
anderen Klubwettbewerb der laufenden Spielzeit.
22.04 Ausnahmsweise verfallen einzelne Verwarnungen, die vor der
Gruppenphase verhängt wurden und nicht zu einer Sperre geführt haben,
nach den Entscheidungsspielen.
22.05 Verwarnungen und unverbüsste Gelbsperren aus Klubwettbewerbsspielen
verfallen mit dem Ende der Spielzeit.